5194/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Krüger, DI Hofmann

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend gesundheitsgefährdende Lautstärke in Diskotheken und bei Konzertveranstaltungen

 

Aus diversen Berichten in österreichischen Tageszeitungen geht immer wieder hervor, daß manche

Diskotheken und open - air Konzerte gesundheitsschädlichen Lärm entwickeln. Immer öfters erleiden

Diskotheken - und Konzertgäste, hauptsächlich Jugendliche, ein akutes Lärmtrauma.

Der Verfassungsgerichtshof hat zwar einen maximalen Lärmpegel von 85 Dezibel festgelegt,

dieses Limit wird jedoch von den meisten Diskotheken und Konzertveranstaltern überschritten. Die

Einhaltung der Entscheidung der Verfassungsrichter wird laut Zeitungsartikeln auch nicht von der

Exekutive, Gewerbebehörde oder Feuerpolizei kontrolliert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesminister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes informiert?

 

2. Wenn ja, welche Veranlassungen trafen Sie anläßlich der diversen bekannten Vorfälle, zuletzt in

    Folge des Konzertes der "Böhsen Onkelz” in Linz?

 

3. Ist es richtig, daß die Exekutive, Gewerbebehörde oder Feuerpolizei die Einhaltung der 85 Dezibel -

    Grenze nicht kontrolliert? Wenn ja, warum nicht?

 

4. Wenn nein, mit welchen zur Verfügung stehenden Geräten wird seitens des

    Gesundheitsministeriums auch auf Landesebene die Einhaltung der zumutbaren Lärmbelästigung

    kontrolliert?

 

5. Gibt es diesbezüglich anhängige Verfahren? Wenn ja, wieviele? Mit welchen Konsequenzen

    werden Verstöße geahndet?

 

6. Beabsichtigen Sie in Ihrem Ressort ein Grenzwertverordnung welches für Diskotheken,

    Konzertveranstaltungen sowie für Walk - man als Regulativ auch ressortübergreifend

    (Exekutive,Gewerbebehörde, Wirtschaftsministerium, Konsumentenschutz) wirkt, zum Schutze

    unserer Jugend herbeizuführen? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Ist Ihnen die Forderung zahlreicher Jugendlicher an Landeshauptmann Dr. Pühringer betreffend

    eines Lärmregulatives bekannt?

 

8. Liegen Ihrem Ressort Studien über Lärmbelästigung und kausale Studien über Gesundheitsfolgen

    vor? Wenn ja, welche und von wann stammen diese?

 

9. Gibt es Bestrebungen auf EU - Ebene ein Lärm - Regulativ herbeizuführen? Wenn nein, warum nicht?

 

10. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben etwaige Geschädigte aus der Sicht Ihres Ressorts?