5200/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kopf
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit Gesundheit und Soziales
betreffend der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen
sowie Fahrt- und Reisekostenvergütungen
Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über beitragsfreie
pauschalierte Aufwandsentschädigungen sieht für Sportler(innen), Trainer(innen) und
Schieds/Wettkampfrichter(innen) vor, daß Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe von
S 7.400,-- im Kalendermonat nicht als Entgelt gelten, soweit sie an Dienstnehmer oder diesen
gleichgestellten Personen geleistet werden, die hauptberuflich nicht im Sport tätig sind.
In den Erläuterungen der Verordnung heißt es ausdrücklich, daß Fahrt- und Reisekostenver-
gütungen für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Wettkämpfen, wie etwa ,,Taggelder”‘
nach den Bestimmungen der Vereinsrichtlinien nicht vom festgesetzten Pauschalbeitrag um-
faßt sind, was auch die konkreten Verhandlungsergebnisse zwischen Bundessportorganisa-
tion, Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
wiederspiegelt.
Die Verordnung und die dazu getroffenen Erläuterungen wollten damit den Idealismus der
vielen in ihrer Freizeit im Sportbereich tätigen Personen in unserem Land fördern.
Entgegen den Verhandlungsergebnissen teilte das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales in einem Schreiben vom 20. Oktober 1998 an die Sportverbände mit, daß den
Erläuterungen der Verordnung bezüglich Fahrtkostenvergütungen und Tages- und Nächti-
gungsgeldern keine normative Kraft zukomme und diese nicht zur Anwendung kommen.
Damit wird eine wesentliche Bestimmung zur Förderung von idealistischen, großteils ehren-
amtlich wirkenden Personen im österreichischen Sport nicht wirksam!
Im übrigen wird ein konkretes Verhandlungsergebnis nicht eingehalten!
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales folgende
Anfrage:
Wie können Sie es gegenüber dem österreichischen Sport verantworten, daß ein konkretes
Verhandlungsergebnis zwischen Ihnen, dem Bundeskanzleramt und der Bundessportorgani-
sation, nämlich, daß Aufwendungen für Fahrten und Reisen zu Veranstaltungen oder Wett-
kämpfen von im Sport nebenberuflich tätigen Personen nicht in dem von der betreffenden
Verordnung festgesetzten Pauschalbetrag umfaßt sind, von Ihrem Ministerium nicht berück-
sichtigt wird und nicht zur Anwendung kommt?