5206/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend versteckte Arzneimittelwerbung

 

In letzter Zeit wurden die Einbringerinnen immer wieder auf Werbeplakate aufmerksam,

auf denen in versteckter Weise für den Gebrauch von Arzneimittel geworben wird. Ein

Plakat, auf dem z.B. eine sich vor Schmerzen windende Frau zu sehen ist, trägt die

Aufschrift “Regelschmerzen - komm zum Arzt”, ein anderes mit der Abbildung eines

Mannes, bei dem ein Fettbauch nur angedeutet ist, “Feste feiern ohne Fett”.

Im ersteren Fall ist die Pharmafirma Solveig für die Plakate verantwortlich und es besteht

der Verdacht, daß der eigentliche Zweck die Bewerbung eines Hormanpräparates ist, im

zweiteren Fall drängt sich die Assoziation mit der gerade auf den Markt gekommenen

Anti-Fett-Pille” Xenical geradezu auf.

Xenical ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und kein Lifestile-Mittel, welches in

der Drogerie erhältlich ist.

Da bei diesen Werbekampagnen eine objektive Information ohne Werbecharakter

vorgetäuscht wird und der Produktcharakter unklar bleibt, handelt es sich hier offenbar um

eine versteckte Arzneimittelwerbung, die im § 52 des Arzneimittelgesetzes eindeutig

untersagt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Handelt es sich bei den in der Einleitung beschriebenen Werbekampagnen um

    sogenannte “versteckte Arzneimittelwerbung”?

 

2) Entspricht diese Art von Werbung den Bestimmungen des geltenden

    Arzneimittelgesetzes?

    Wenn nein, was werden Sie gegen derartige Werbekampagnen unternehmen?