5206/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend versteckte Arzneimittelwerbung
In letzter Zeit wurden die Einbringerinnen immer wieder auf Werbeplakate aufmerksam,
auf denen in versteckter Weise für den Gebrauch von Arzneimittel geworben wird. Ein
Plakat, auf dem z.B. eine sich vor Schmerzen windende Frau zu sehen ist, trägt die
Aufschrift “Regelschmerzen - komm zum Arzt”, ein anderes mit der Abbildung eines
Mannes, bei dem ein Fettbauch nur angedeutet ist, “Feste feiern ohne Fett”.
Im ersteren Fall ist die Pharmafirma Solveig für die Plakate verantwortlich und es besteht
der Verdacht, daß der eigentliche Zweck die Bewerbung eines Hormanpräparates ist, im
zweiteren Fall drängt sich die Assoziation mit der gerade auf den Markt gekommenen
Anti-Fett-Pille” Xenical geradezu auf.
Xenical ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und kein Lifestile-Mittel, welches in
der Drogerie erhältlich ist.
Da bei diesen Werbekampagnen eine objektive Information ohne Werbecharakter
vorgetäuscht wird und der Produktcharakter unklar bleibt, handelt es sich hier offenbar um
eine versteckte Arzneimittelwerbung, die im § 52 des Arzneimittelgesetzes eindeutig
untersagt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Handelt es sich bei den in der Einleitung beschriebenen Werbekampagnen um
sogenannte “versteckte Arzneimittelwerbung”?
2) Entspricht diese Art von Werbung den Bestimmungen des geltenden
Arzneimittelgesetzes?
Wenn nein, was werden Sie gegen derartige Werbekampagnen unternehmen?