5207/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend mutwillige Verhängung von Mutwillensstrafen gegen Zivildienstpflichtige

Seit nun bereits gut zwei Jahren versuchen Zivildienstpflichtige einen Bescheid darüber zu

erhalten, in welcher Höhe die monatliche Pauschalvergütung liegt. Diese Anträge wurden

durchwegs abgelehnt. Eine Berufung gegen eine solche Ablehnung wurde sogar mit einer

Mutwillensstrafe in der Höhe von 500.- Schilling geahndet. Dieses Vorgehen erscheint

rechtswidrig, da der § 32 (4) ZDG vorsieht, daß sehr wohl ein solcher Bescheid beantragt

werden darf, und dieser sogar ausgestellt werden muß.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Warum hat das Innenministerium bisher keinen Bescheid über die nach § 25.a) ZDG

    zustehenden Geldbeträge ausgestellt wie dies im § 32 (4) ZDG vorgesehen ist?

 

2. Auf welcher Rechtsgrundlage haben Mitglieder Ihres Ressorts Zivildienstwerber, die

    einen solchen Bescheid beantragt hatten, mit einer Mutwillensstrafe in der Höhe von

    500 öS bestraft, obwohl ein solcher Bescheid nach § 32 (4) ZDG ausdrücklich beantragt

    werden darf?

 

3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben Mitarbeiter des Innenministeriums eine Berufung

    eines der Betroffenen abgelehnt?

 

4. Werden Mitglieder Ihres Hauses auch weiterhin jeden Bescheid über die

    Pauschalvergütung ablehnen?

 

5. Sind Sie bereit diese unrechtmäßig verhängten Mutwillensstrafen von Amtswegen nach

    § 68 (2) AVG aufzuheben und etwaigen Betroffenen rückzuerstatten?