5207/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend mutwillige Verhängung von Mutwillensstrafen gegen Zivildienstpflichtige
Seit nun bereits gut zwei Jahren versuchen Zivildienstpflichtige einen Bescheid darüber zu
erhalten, in welcher Höhe die monatliche Pauschalvergütung liegt. Diese Anträge wurden
durchwegs abgelehnt. Eine Berufung gegen eine solche Ablehnung wurde sogar mit einer
Mutwillensstrafe in der Höhe von 500.- Schilling geahndet. Dieses Vorgehen erscheint
rechtswidrig, da der § 32 (4) ZDG vorsieht, daß sehr wohl ein solcher Bescheid beantragt
werden darf, und dieser sogar ausgestellt werden muß.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum hat das Innenministerium bisher keinen Bescheid über die nach § 25.a) ZDG
zustehenden Geldbeträge ausgestellt wie dies im § 32 (4) ZDG vorgesehen ist?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage haben Mitglieder Ihres Ressorts Zivildienstwerber, die
einen solchen Bescheid beantragt hatten, mit einer Mutwillensstrafe in der Höhe von
500 öS bestraft, obwohl ein solcher Bescheid nach § 32 (4) ZDG ausdrücklich beantragt
werden darf?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben Mitarbeiter des Innenministeriums eine Berufung
eines der Betroffenen abgelehnt?
4. Werden Mitglieder Ihres Hauses auch weiterhin jeden Bescheid über die
Pauschalvergütung ablehnen?
5. Sind Sie bereit diese unrechtmäßig verhängten Mutwillensstrafen von Amtswegen nach
§ 68 (2) AVG aufzuheben und etwaigen Betroffenen rückzuerstatten?