5212/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Verteidigungsministertreffen am 3. und 4. November 1998
Verteidigungsminister Fasslabend hat für 3. und 4. November 1998 zu einer informellen
Zusammenkunft der Verteidigungsminister aller EU - Mitgliedsstaaten eingeladen.
Entsprechend Art. 13 Amsterdamer Verträge ist für die Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik der Europäische Rat der EU zuständig. Einen
Verteidigungsministerrat innerhalb der EU gibt es nach EU - Recht nicht. Der Weu - Rat ist
ein Verteidigungsministergremium auf europäischer Ebene. Sowohl der Art. 17 des
Amsterdamer Vertrages als auch ein Verordnungsentwurf des EU - Rates dazu, legen die
Zuständigkeiten für militärische Sicherheitspolitik der EU fest. Sie sind klar zwischen dem
Rat der EU und der Weu aufgeteilt. Die Zuständigkeit eines Verteidigungsministertreffen
aller EU - Mitglieder gibt es nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wer hat aus Ihrer Sicht des EU - Rechtes die Kompetenz für sicherheitspolitische
Initiativen und für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Außen - und
Sicherheitspolitik (GASP)?
2. Gibt es von österreichischer Seite Vorschläge zur Weiterentwicklung der GASP?
3. Greift der Verteidigungsminister mit seiner Einladung nicht in den Kompetenzbereich
des EU - Rates bzw. des Weu - Rates ein, die die einzigen Institutionen sind, die dem
Amsterdamer Vertrag zu Folge die GASP weiterentwickeln?
4. Sehen Sie in der Initiative der Verteidigungsminister eine Beschneidung der GASP-
Kompetenzen, die beim EU - Rat liegen?
5. Glauben Sie nicht, daß ein derartiges Verteidigungsministertreffen in der Union unter
Umgehung von EU - Recht, gerade von jenem Land, das die Ratspräsidentschaft
innehat, als unangebrachte Fleißaufgabe aufgefaßt werden könnte?
6. Gibt es vorliegende Entwürfe und Vorschläge zur Weiterentwicklung der GASP, die
im Rahmen dieses Treffens
diskutiert werden könnten, und wenn ja welche?
7. Wenn keine Vorschläge zur GASP vorliegen, stellt sich die Frage, warum für ein
informelles “Arbeitstreffen” sogleich die Verteidigungsminister aller EU - Staaten
zusammengerufen werden müssen?
8. Wird das Treffen der Verteidigungsminister am 3. und 4. November 1998 auch durch
finanzielle oder andere Mittel, die für die österreichische Ratspräsidentschaft
vorgesehen waren, unterstützt?
9. Stellt diese Initiative des Verteidigungsministers nicht den Status Österreichs als
immerwährend neutraler Mitgliedsstaat in der EU in Frage?
10. Inwiefern sehen Sie, Herr Bundeskanzler, die Entwicklung einer gemeinsamen
europäischen Rüstungspolitik in der Kompetenz der Verteidigungsminister der Union?
11. Erachten Sie die Bildung eines EU - Verteidigungsministerrates für zweckmäßig und
nötig?