5212/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Verteidigungsministertreffen am 3. und 4. November 1998

 

Verteidigungsminister Fasslabend hat für 3. und 4. November 1998 zu einer informellen

Zusammenkunft der Verteidigungsminister aller EU - Mitgliedsstaaten eingeladen.

Entsprechend Art. 13 Amsterdamer Verträge ist für die Weiterentwicklung der

Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik der Europäische Rat der EU zuständig. Einen

Verteidigungsministerrat innerhalb der EU gibt es nach EU - Recht nicht. Der Weu - Rat ist

ein Verteidigungsministergremium auf europäischer Ebene. Sowohl der Art. 17 des

Amsterdamer Vertrages als auch ein Verordnungsentwurf des EU - Rates dazu, legen die

Zuständigkeiten für militärische Sicherheitspolitik der EU fest. Sie sind klar zwischen dem

Rat der EU und der Weu aufgeteilt. Die Zuständigkeit eines Verteidigungsministertreffen

aller EU - Mitglieder gibt es nicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

                                               ANFRAGE:

 

1. Wer hat aus Ihrer Sicht des EU - Rechtes die Kompetenz für sicherheitspolitische

    Initiativen und für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Außen - und

    Sicherheitspolitik (GASP)?

 

2. Gibt es von österreichischer Seite Vorschläge zur Weiterentwicklung der GASP?

 

3. Greift der Verteidigungsminister mit seiner Einladung nicht in den Kompetenzbereich

    des EU - Rates bzw. des Weu - Rates ein, die die einzigen Institutionen sind, die dem

    Amsterdamer Vertrag zu Folge die GASP weiterentwickeln?

 

4. Sehen Sie in der Initiative der Verteidigungsminister eine Beschneidung der GASP-

    Kompetenzen, die beim EU - Rat liegen?

 

5. Glauben Sie nicht, daß ein derartiges Verteidigungsministertreffen in der Union unter

    Umgehung von EU - Recht, gerade von jenem Land, das die Ratspräsidentschaft

    innehat, als unangebrachte Fleißaufgabe aufgefaßt werden könnte?

 

6. Gibt es vorliegende Entwürfe und Vorschläge zur Weiterentwicklung der GASP, die

    im Rahmen dieses Treffens diskutiert werden könnten, und wenn ja welche?

7. Wenn keine Vorschläge zur GASP vorliegen, stellt sich die Frage, warum für ein

    informelles “Arbeitstreffen” sogleich die Verteidigungsminister aller EU - Staaten

    zusammengerufen werden müssen?

 

8. Wird das Treffen der Verteidigungsminister am 3. und 4. November 1998 auch durch

    finanzielle oder andere Mittel, die für die österreichische Ratspräsidentschaft

    vorgesehen waren, unterstützt?

 

9. Stellt diese Initiative des Verteidigungsministers nicht den Status Österreichs als

    immerwährend neutraler Mitgliedsstaat in der EU in Frage?

 

10. Inwiefern sehen Sie, Herr Bundeskanzler, die Entwicklung einer gemeinsamen

      europäischen Rüstungspolitik in der Kompetenz der Verteidigungsminister der Union?

 

11. Erachten Sie die Bildung eines EU - Verteidigungsministerrates für zweckmäßig und

      nötig?