5214/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Selbstmord eines Grundwehrdieners im November 1998
Am 10. November 1998 hat sich ein, in der Salzburger Schwarzenbergkaserne eingerückter
Grundwehrdiener, das Leben genommen. Dem Vernehmen nach soll der Mann seit seiner
Einberufung wiederholt mit psychischen Problemen gekämpft haben, und dabei auf die
medizinische Versorgung des Bundesheers zurückgegriffen haben. Laut ORF -
Morgenjournal vom 11. November 1998 empfahlen ihm dabei die MedizinerInnen des
Bundesheeres Alkohol und Pornohefte zur Bewältigung des Dienstes!
Nach mehrmaligen Untersuchungen im Heeresspital wurde der Grundwehrdiener stets
zurück in die Kaserne geschickt, was auf seine weitere Entwicklung nur negative Folgen
haben konnte. Nach sechswöchigem Dienst beim Heer hat sich Werner R. das Leben
genommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb wird ein Präsenzdiener bei festgestellten psychischen Problemen zu seiner
Einheit zurückkommandiert?
2. Inwieweit wurde die Möglichkeit einer Entlassung aus dem Wehrdienst durch die
MitarbeiterInnen des Heeresspitals Stammersdorf aufgrund der wiederholt aufgetreten
psychischen Probleme in Betracht gezogen?
3. Weshalb wurden die Fachleute des Heerespsychologischen Dienstes nicht einbezogen?
4. Ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten hätte den tragischen Selbstmord des
Grundwehrdieners vielleicht verhindern können. Erachten Sie die Möglichkeit der
Beiziehung zusätzlicher psychologischer Begutachtung oder Betreuung von außerhalb
des Heeres für einen Weg, weitere derartige Fälle zu vermeiden?
5. Welche Vorkehrungen beabsichtigen Sie zu treffen, um einen solch tragischen Vorfall
in Zukunft zu verhindern?
6. Ein Heeressprecher hat bereits am 11. 11.1998 - noch bevor eine Untersuchung des
Falles abgeschlossen wurde - behauptet, daß “keine Kausalität zwischen dem
Selbstmord und dem Bundesheer besteht”. Ist dies nicht ein unzulässiger Vorgriff auf
die Untersuchung der eingesetzten Kommission?
7. Kann die Untersuchungskommission des Militärkommandos Salzburg dieser
Schlußfolgerung des Heeressprechers noch widersprechen und zu einem anderen
Ergebnis kommen?
8. Treten Sie dafür ein, daß auch unabhängige PsychologInnen in der
Untersuchungskommission mitarbeiten können? Wenn nein: wie kann die Kommission
ein unabhängiges Ergebnis vorlegen? Werden Sie die Ergebnisse der eingesetzten
Untersuchungskommission auch dem Parlament zukommen lassen?
9. Erachten Sie die Empfehlung der MedizinerInnen des Bundesheeres Alkohol und
Pronohefte zur Bewältigung des Dienstes zu gebrauchen, als akzeptablen Beitrag zur
Problembewältigung eines Grundwehrdieners?
10. Sollten die Vorwürfe zutreffen, werden sie personelle Konsequenzen aus den
Vorfällen ziehen und wie werden diese aussehen?