5214/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Selbstmord eines Grundwehrdieners im November 1998

 

 

Am 10. November 1998 hat sich ein, in der Salzburger Schwarzenbergkaserne eingerückter

Grundwehrdiener, das Leben genommen. Dem Vernehmen nach soll der Mann seit seiner

Einberufung wiederholt mit psychischen Problemen gekämpft haben, und dabei auf die

medizinische Versorgung des Bundesheers zurückgegriffen haben. Laut ORF -

Morgenjournal vom 11. November 1998 empfahlen ihm dabei die MedizinerInnen des

Bundesheeres Alkohol und Pornohefte zur Bewältigung des Dienstes!

Nach mehrmaligen Untersuchungen im Heeresspital wurde der Grundwehrdiener stets

zurück in die Kaserne geschickt, was auf seine weitere Entwicklung nur negative Folgen

haben konnte. Nach sechswöchigem Dienst beim Heer hat sich Werner R. das Leben

genommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

 

1. Weshalb wird ein Präsenzdiener bei festgestellten psychischen Problemen zu seiner

    Einheit zurückkommandiert?

 

2. Inwieweit wurde die Möglichkeit einer Entlassung aus dem Wehrdienst durch die

    MitarbeiterInnen des Heeresspitals Stammersdorf aufgrund der wiederholt aufgetreten

    psychischen Probleme in Betracht gezogen?

 

3. Weshalb wurden die Fachleute des Heerespsychologischen Dienstes nicht einbezogen?

 

4. Ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten hätte den tragischen Selbstmord des

    Grundwehrdieners vielleicht verhindern können. Erachten Sie die Möglichkeit der

    Beiziehung zusätzlicher psychologischer Begutachtung oder Betreuung von außerhalb

    des Heeres für einen Weg, weitere derartige Fälle zu vermeiden?

 

5. Welche Vorkehrungen beabsichtigen Sie zu treffen, um einen solch tragischen Vorfall

    in Zukunft zu verhindern?

6. Ein Heeressprecher hat bereits am 11. 11.1998 - noch bevor eine Untersuchung des

    Falles abgeschlossen wurde - behauptet, daß “keine Kausalität zwischen dem

    Selbstmord und dem Bundesheer besteht”. Ist dies nicht ein unzulässiger Vorgriff auf

    die Untersuchung der eingesetzten Kommission?

 

7. Kann die Untersuchungskommission des Militärkommandos Salzburg dieser

    Schlußfolgerung des Heeressprechers noch widersprechen und zu einem anderen

    Ergebnis kommen?

 

8. Treten Sie dafür ein, daß auch unabhängige PsychologInnen in der

    Untersuchungskommission mitarbeiten können? Wenn nein: wie kann die Kommission

    ein unabhängiges Ergebnis vorlegen? Werden Sie die Ergebnisse der eingesetzten

    Untersuchungskommission auch dem Parlament zukommen lassen?

 

9. Erachten Sie die Empfehlung der MedizinerInnen des Bundesheeres Alkohol und

    Pronohefte zur Bewältigung des Dienstes zu gebrauchen, als akzeptablen Beitrag zur

    Problembewältigung eines Grundwehrdieners?

 

10. Sollten die Vorwürfe zutreffen, werden sie personelle Konsequenzen aus den

     Vorfällen ziehen und wie werden diese aussehen?