5217/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend ablehnender Bescheide gegenüber Zivildienstaltfällen
Wehrpflichtige, die vor dem 1.1.1992 tauglich geworden sind, wurden mit der
Zivildienstgesetznovelle 1996 vom freien Zugang zum Zivildienst ausgeschlossen.
Viele der Betroffenen stellten mit dem Argument, daß sie von den Militärbehörden über ihr
Recht auf Einbringung einer Zivildiensterklärung nicht informiert worden sind, einen
Wiederaufnahmeantrag für das Verfahren zum Zugang zum Zivildienst. Von einigen 100
Zivildienstwilligen “Altfällen” wurden bis Anfang des Jahres, 208 Zivildienstwillige mit
Bescheid zum Zivildienst zugelassen, 1 Antrag wurde abgelehnt und 24 Antragsteller haben
ihren Antrag widerrufen oder zurückgezogen. In Beweisverfahren wurden diese vor
Rückziehung ihres Antrages von Beamten des Innenministeriums einvernommen. Es liegen
uns Gedächtnisprotokolle vor, daß sich die Zivildienstwerber in eine “verhörartige Lage” und
als “Beschuldigte in einem Gerichtsverfahren” versetzt fühlten. Es drängt sich in diesem
Zusammenhang das Gefühl auf, daß manche Beamte des Innenressorts die leidige Praxis der
Zivildienstkommissionen de facto privat weiterführen.
Im Rahmen dieser Einvernahmen - insbesondere durch den Leiter der zuständigen Abteilung
Dr. Stradal - soll es dazu gekommen sein, daß Betroffene ihre Zivildiensterklärung
zurückgezogen haben. Betroffene berichten davon, daß sie von Dr. Stradal dahingehend
informiert wurden, daß es besser sei, wenn sie ihre Zivildiensterklärung gleich zurückziehen,
da sie sowieso eine negative Entscheidung zu erwarten hätten. In der Zwischenzeit gibt es
bereits einige negative Bescheide.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele positive und wieviele negative Bescheide in Bezug auf die “Altfälle” sind
inzwischen ausgestellt worden?
2. Welche Gründe waren für die negativen Bescheide ausschlaggebend?
3. Erachten Sie die freie Beweiswürdigung im Beweisverfahren zu
Wiedereinsetzungsanträgen und die in diesem Zusammenhang durchgeführten
Parteiengehöre für ein geeignetes Mittel, über die schwerwiegenden Gewissensgründe
und den Notstand im Falle der Leistung des Wehrdienstes von Zivildienstwerbern auf
der Grundlage von Rechtskenntnissen über Antragsfristen derselben durch Beamte Ihres
Ressorts entscheiden zu
lassen?
4. Erachten Sie die Begründungen, mit denen das Beweisverfahren durch den zuständigen
Beamten geführt wird, für gerechtfertigt?
5. Wieviele Zurückziehungen hat es im Zusammenhang mit diesen Beweisverfahren
inzwischen noch gegeben?
6. Wieviele Zivildiensterklärungen vom 1.1. bis zum 1.09.1998 im Innenministerium
eingelangt?