5217/J XX.GP

 

                                                           ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend ablehnender Bescheide gegenüber Zivildienstaltfällen

 

 

Wehrpflichtige, die vor dem 1.1.1992 tauglich geworden sind, wurden mit der

Zivildienstgesetznovelle 1996 vom freien Zugang zum Zivildienst ausgeschlossen.

Viele der Betroffenen stellten mit dem Argument, daß sie von den Militärbehörden über ihr

Recht auf Einbringung einer Zivildiensterklärung nicht informiert worden sind, einen

Wiederaufnahmeantrag für das Verfahren zum Zugang zum Zivildienst. Von einigen 100

Zivildienstwilligen “Altfällen” wurden bis Anfang des Jahres, 208 Zivildienstwillige mit

Bescheid zum Zivildienst zugelassen, 1 Antrag wurde abgelehnt und 24 Antragsteller haben

ihren Antrag widerrufen oder zurückgezogen. In Beweisverfahren wurden diese vor

Rückziehung ihres Antrages von Beamten des Innenministeriums einvernommen. Es liegen

uns Gedächtnisprotokolle vor, daß sich die Zivildienstwerber in eine “verhörartige Lage” und

als “Beschuldigte in einem Gerichtsverfahren” versetzt fühlten. Es drängt sich in diesem

Zusammenhang das Gefühl auf, daß manche Beamte des Innenressorts die leidige Praxis der

Zivildienstkommissionen de facto privat weiterführen.

 

Im Rahmen dieser Einvernahmen - insbesondere durch den Leiter der zuständigen Abteilung

Dr. Stradal - soll es dazu gekommen sein, daß Betroffene ihre Zivildiensterklärung

zurückgezogen haben. Betroffene berichten davon, daß sie von Dr. Stradal dahingehend

informiert wurden, daß es besser sei, wenn sie ihre Zivildiensterklärung gleich zurückziehen,

da sie sowieso eine negative Entscheidung zu erwarten hätten. In der Zwischenzeit gibt es

bereits einige negative Bescheide.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                               ANFRAGE:

 

 

1. Wieviele positive und wieviele negative Bescheide in Bezug auf die “Altfälle” sind

    inzwischen ausgestellt worden?

 

2. Welche Gründe waren für die negativen Bescheide ausschlaggebend?

 

3. Erachten Sie die freie Beweiswürdigung im Beweisverfahren zu

    Wiedereinsetzungsanträgen und die in diesem Zusammenhang durchgeführten

    Parteiengehöre für ein geeignetes Mittel, über die schwerwiegenden Gewissensgründe

    und den Notstand im Falle der Leistung des Wehrdienstes von Zivildienstwerbern auf

    der Grundlage von Rechtskenntnissen über Antragsfristen derselben durch Beamte Ihres

    Ressorts entscheiden zu lassen?

4. Erachten Sie die Begründungen, mit denen das Beweisverfahren durch den zuständigen

    Beamten geführt wird, für gerechtfertigt?

 

5. Wieviele Zurückziehungen hat es im Zusammenhang mit diesen Beweisverfahren

    inzwischen noch gegeben?

 

6. Wieviele Zivildiensterklärungen vom 1.1. bis zum 1.09.1998 im Innenministerium

    eingelangt?