5223/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Partik - Pablé, Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend: durch vorsätzlich begangene Straftaten bzw bei Unfällen getötete bzw.
verletzte Personen
Hinsichtlich der Anzahl der in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 durch vorsätzlich
begangene Straftaten einerseits, bei Unfällen mit Fremdverschulden andererseits und bei
Unfällen ohne Fremdverschulden zum Dritten durch Schußwaffen getöteten bzw.
verletzten Personen stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres die nachstehende
ANFRAGE:
1. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 durch vorsätzlich
begangene Straftaten insgesamt getötet bzw. verletzt worden?
2. Wieviele hievon unter Verwendung von Schußwaffen und wieviele ohne solche?
3. Bezüglich wievieler der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung
von Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen sind von den Tätern Waffen
verwendet worden, hinsichtlich welcher Sie selbst nach dem Waffengesetz berechtigt
gewesen sind?
Bezüglich wievieler dieser Waffen sind Personen aus der Familie der Täter nach dem
Waffengesetz berechtigt gewesen?
Bezüglich wievieler Waffen in diesem Zusammenhang ist anzunehmen gewesen, daß
es sich um “illegale” Waffen gehandelt hat?
4. Bei wievielen der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung von
Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen hat es sich bei den Tätern um
Österreicher gehandelt;
bei wievielen um Fremde;
bei wievielen hat nicht festgestellt werden können, ob es sich um Österreicher oder
um Fremde gehandelt hat?
5. Hinsichtlich wievieler der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung
von Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen sind die Täter dienstlich oder
beruflich berechtigt gewesen, eine Schußwaffe zu führen (Exekutive, Bundesheer,
Berufsjäger etc.)?
6. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 bei Unfällen mit
Fremdverschulden einerseits bzw. ohne Fremdverschulden andererseits insgesamt
getötet bzw. verletzt worden?
Wieviele davon durch Sport - bzw. sonstige Freizeitunfälle?
7. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 bei Unfällen mit
Fremdverschulden einerseits bzw. ohne Fremdverschulden andererseits durch
Schußwaffen getötet bzw. verletzt worden?
8. Bezüglich wievieler der bei Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw ohne
Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten
Personen sind von den Tätern bzw. Verursachern Waffen verwendet worden,
hinsichtlich welcher Sie selbst nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?
Bezüglich wievieler Waffen, hinsichtlich welcher Personen aus der Familie der Täter
bzw. Verursacher nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?
Bezüglich wievieler Waffen in diesem Zusammenhang ist anzunehmen gewesen, daß
es sich um “illegale” Waffen gehandelt hat?
9. Bei wievielen anläßlich von Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw. ohne
Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten
Personen hat es sich bei den Tätern bzw. Verursachern um Österreicher gehandelt;
bei wievielen um Fremde;
bei wievielen hat nicht festgestellt werden können, ob es sich um Österreicher oder
um Fremde gehandelt hat?
10. Hinsichtlich wievieler der bei Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw. ohne
Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten
Personen sind die Täter bzw. Verursacher dienstlich oder beruflich berechtigt
gewesen, eine Schußwaffe zu führen (Exekutive, Bundesheer, Berufsjäger etc.)?
11. Wieviele Personen sind jeweils zum Jahresende Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder
eines Waffenpasses gewesen?
Wie haben sich einerseits die Anzahl von waffenrechtlichen Dokumenten,
andererseits die der durch legale Schußwaffen Getöteten bzw. Verletzten bei
vorsätzlich begangenen strafbaren Handlungen einerseits, bei Unfällen mit
Fremdverschulden andererseits und bei Unfällen ohne Fremdverschulden zum Dritten
entwickelt?
12. Wie häufig ereignen sich, bezogen auf die Einwohnerzahlen, vorsätzlich begangene
strafbare Handlungen einerseits, Unfälle mit Fremdverschulden andererseits bzw.
Unfälle ohne Fremdverschulden zum Dritten - mit Schußwaffen - in Österreich bzw.
in den
angrenzenden Staaten?
Es wird um detaillierte Aufgliederung der Antworten nach den in den Fragen einzeln
angeführten Kriterien z.B. nach Beobachtungsjahren 1988 bis 1997 ersucht.