5223/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Partik - Pablé, Dr. Graf

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend: durch vorsätzlich begangene Straftaten bzw bei Unfällen getötete bzw.

verletzte Personen

 

Hinsichtlich der Anzahl der in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 durch vorsätzlich

begangene Straftaten einerseits, bei Unfällen mit Fremdverschulden andererseits und bei

Unfällen ohne Fremdverschulden zum Dritten durch Schußwaffen getöteten bzw.

verletzten Personen stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres die nachstehende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

1. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 durch vorsätzlich

    begangene Straftaten insgesamt getötet bzw. verletzt worden?

 

2. Wieviele hievon unter Verwendung von Schußwaffen und wieviele ohne solche?

 

3. Bezüglich wievieler der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung

    von Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen sind von den Tätern Waffen

    verwendet worden, hinsichtlich welcher Sie selbst nach dem Waffengesetz berechtigt

    gewesen sind?

    Bezüglich wievieler dieser Waffen sind Personen aus der Familie der Täter nach dem

    Waffengesetz berechtigt gewesen?

    Bezüglich wievieler Waffen in diesem Zusammenhang ist anzunehmen gewesen, daß

    es sich um “illegale” Waffen gehandelt hat?

 

4. Bei wievielen der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung von

    Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen hat es sich bei den Tätern um

    Österreicher gehandelt;

    bei wievielen um Fremde;

    bei wievielen hat nicht festgestellt werden können, ob es sich um Österreicher oder

    um Fremde gehandelt hat?

 

5. Hinsichtlich wievieler der durch vorsätzlich begangene Straftaten unter Verwendung

    von Schußwaffen getöteten bzw. verletzten Personen sind die Täter dienstlich oder

    beruflich berechtigt gewesen, eine Schußwaffe zu führen (Exekutive, Bundesheer,

    Berufsjäger etc.)?

6. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 bei Unfällen mit

    Fremdverschulden einerseits bzw. ohne Fremdverschulden andererseits insgesamt

    getötet bzw. verletzt worden?

    Wieviele davon durch Sport - bzw. sonstige Freizeitunfälle?

 

7. Wieviele Personen sind in Österreich in den Jahren 1988 bis 1997 bei Unfällen mit

    Fremdverschulden einerseits bzw. ohne Fremdverschulden andererseits durch

    Schußwaffen getötet bzw. verletzt worden?

 

8. Bezüglich wievieler der bei Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw ohne

    Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten

    Personen sind von den Tätern bzw. Verursachern Waffen verwendet worden,

    hinsichtlich welcher Sie selbst nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?

    Bezüglich wievieler Waffen, hinsichtlich welcher Personen aus der Familie der Täter

    bzw. Verursacher nach dem Waffengesetz berechtigt gewesen sind?

    Bezüglich wievieler Waffen in diesem Zusammenhang ist anzunehmen gewesen, daß

    es sich um “illegale” Waffen gehandelt hat?

 

9. Bei wievielen anläßlich von Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw. ohne

    Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten

    Personen hat es sich bei den Tätern bzw. Verursachern um Österreicher gehandelt;

    bei wievielen um Fremde;

    bei wievielen hat nicht festgestellt werden können, ob es sich um Österreicher oder

    um Fremde gehandelt hat?

 

10. Hinsichtlich wievieler der bei Unfällen mit Fremdverschulden einerseits bzw. ohne

      Fremdverschulden andererseits durch Schußwaffen getöteten bzw. verletzten

      Personen sind die Täter bzw. Verursacher dienstlich oder beruflich berechtigt

      gewesen, eine Schußwaffe zu führen (Exekutive, Bundesheer, Berufsjäger etc.)?

 

11. Wieviele Personen sind jeweils zum Jahresende Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder

      eines Waffenpasses gewesen?

      Wie haben sich einerseits die Anzahl von waffenrechtlichen Dokumenten,

      andererseits die der durch legale Schußwaffen Getöteten bzw. Verletzten bei

      vorsätzlich begangenen strafbaren Handlungen einerseits, bei Unfällen mit

      Fremdverschulden andererseits und bei Unfällen ohne Fremdverschulden zum Dritten

      entwickelt?

 

12. Wie häufig ereignen sich, bezogen auf die Einwohnerzahlen, vorsätzlich begangene

      strafbare Handlungen einerseits, Unfälle mit Fremdverschulden andererseits bzw.

      Unfälle ohne Fremdverschulden zum Dritten - mit Schußwaffen - in Österreich bzw.

      in den angrenzenden Staaten?

Es wird um detaillierte Aufgliederung der Antworten nach den in den Fragen einzeln

angeführten Kriterien z.B. nach Beobachtungsjahren 1988 bis 1997 ersucht.