5224/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zurücklegung von Strafanzeigen gegen Gendarmeriebeamte
Der Gendarmeriebeamte Gruppeninspektor Friedrich List hat gegen Hauptmann Günther
Authried u.a. bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige wegen des Verdachtes
von Vergehen gem. §§ 288, 295, 302 StGB eingebracht.
Gegenstand der Anzeige ist der Verdacht von falschen Zeugenaussagen im Rahmen
eines gegen Gruppeninspektor List durchgeführten Disziplinarverfahrens. Diese
Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Wien ohne Vornahme von
irgendwelchen Erhebungen am 22. September 1998, zu Zahl 32 St. 99662/98,
zurückgelegt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz die
nachstehende
ANFRAGE
1. Auf Grund welcher Erwägungen wurde die gegenständliche Strafanzeige
zurückgelegt?
2. Trifft es zu, daß im vorliegenden Fall keinerlei Erhebungen oder Einvernahmen
vorgenommen wurden?
Wenn ja, warum nicht?
Wenn nein, welche Erhebungen, Einvernahmen und sonstige Ermittlungsschritte
wurden durchgeführt?
3. Ist Ihnen bekannt, daß im vorliegenden Fall durch Beamte des Innenressorts mit dem
Ziel interveniert wurde, die Staatsanwaltschaft möge die Strafanzeige zurücklegen?