5224/J XX.GP

 

                                     ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zurücklegung von Strafanzeigen gegen Gendarmeriebeamte

 

Der Gendarmeriebeamte Gruppeninspektor Friedrich List hat gegen Hauptmann Günther

Authried u.a. bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige wegen des Verdachtes

von Vergehen gem. §§ 288, 295, 302 StGB eingebracht.

 

Gegenstand der Anzeige ist der Verdacht von falschen Zeugenaussagen im Rahmen

eines gegen Gruppeninspektor List durchgeführten Disziplinarverfahrens. Diese

Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Wien ohne Vornahme von

irgendwelchen Erhebungen am 22. September 1998, zu Zahl 32 St. 99662/98,

zurückgelegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz die

nachstehende

 

 

                                               ANFRAGE

 

 

1. Auf Grund welcher Erwägungen wurde die gegenständliche Strafanzeige

    zurückgelegt?

 

2. Trifft es zu, daß im vorliegenden Fall keinerlei Erhebungen oder Einvernahmen

    vorgenommen wurden?

    Wenn ja, warum nicht?

    Wenn nein, welche Erhebungen, Einvernahmen und sonstige Ermittlungsschritte

    wurden durchgeführt?

3. Ist Ihnen bekannt, daß im vorliegenden Fall durch Beamte des Innenressorts mit dem

    Ziel interveniert wurde, die Staatsanwaltschaft möge die Strafanzeige zurücklegen?