5234/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rasinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verletzung der Unschuldsvermutung durch Zulassung von Fernsehaufnahmen
In der Zeitschrift “Standpunkte” der Vereinigung für Medienkultur wird der Fall einer Frau
Z. wiedergegeben, der Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Unschuldsvermutung
aufwirft.
In der Ausgabe der “Standpunkte” vom Oktober 1998 schildert Frau Z., daß sie am 11
dieses Monats um etwa 19 Uhr 30 mit ihrem Kind das Lokal “Köstli” in der Wiener
Karlsplatzpassage besucht hat. Ihr Aufenthalt an diesem Ort hat einen tragischen
Hintergrund. Sie war mit einem Mann verlobt, der in Amsterdam ein Opfer der
Drogensucht wurde. Die Psychotherapeutin, die sie in ihrer bedrückenden Situation
betreut, hat ihr empfohlen, Medikamente zu nehmen, sich aber nicht zurückzuziehen,
sondern die Partezettel für den Verstorbenen zu verteilen - dort, wo er verkehrt hat und
dort, wo sie jene Gefahr sieht, die für viele besteht.
In dieser Situation wird sie von zwei Wachebeamten (männlichen und weiblichen
Geschlechts) zur Ausweisleistung und zum Mitkommen in die Wachstube aufgefordert.
Dort wird sie befragt, warum sie hier ist und ihr Kind mitgenommen hat. Sie nimmt an,
daß es sich um eine Art von Einvernahme handelt und schildert ihre Situation. Dann wird
sie entlassen; ihr Reisepaß wird ihr wieder zurückgegeben.
Die Sozialhilfe, die Frau Zöhrer betreut, macht sie aufmerksam, daß diese Befragung im
Fernsehen gebracht wurde. Frau Z. beschaffte sich vom ORF eine Aufzeichnung. Es
handelt sich um die Sendung “Thema” vom 14. April, die - vor allem im Hinblick auf den
Fall Tony Wegas - das Problem der Drogensucht behandelt. Man sieht hier (zunächst
undeutlich), wie Frau Z. und ihr Kind von der Polizei in das Wachzimmer begleitet
werden. Der Sprecher sagt dazu:
“Erschüttend ist das Milieu der Drogenabhängigen. Diese Frau mit Kind ist fast täglich
mit ihrem siebenjähngen Sohn am Karsplatz zu sehen.” In der Folge sieht man die
Vernommene voll erkennbar, umgeben von Polizisten. Der Sprecher fährt fort. “Die
Polizei hat dies schon mehrmals dem Jugendamt gemeldet, geschehen ist nichts. Für die an
vieles gewöhnten Karlsplatzpolizisten ein Drama besonderer Art”. In der Folge hört und
sieht man, wie Frau Z. zu ihrem Kind sagt, es könne ruhig Auskunft geben. Dann kommt
die Frage, warum sie “ihr Kind in die Szene mitnehme”. Die Antwort wird dem Zuseher im
vollen Bild wiedergegeben:
“Ich nehme mein Kind nicht in die Szene mit, sondern ich habe in der kürzesten Zeit vier
Todesfälle gehabt, und da wird mit dem Tod einfach anders umgegangen als in anderen
Kreisen, in denen ich verkehre, weil da der
Tod alltäglich ist. “Unmittelbar darauf wird in
der Sendung u.a. von “Beschaffungsprostitution” sowie der “Beschlagnahme von
Medikamenten und Suchtgift” gesprochen.
Die Ausstrahlung des Berichtes hatte für Frau Z., die, wie sich zwischenzeitlich
herausstellte, nie Drogen konsumiert hatte, schwerwiegende Nachteile im persönlichen und
beruflichen Bereich.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wer hat Fernsehaufnahmen über die Befragung von Frau Z. genehmigt?
2. Was ist die rechtliche Grundlage für eine solche Vorgangsweise?
3. Wie läßt sich eine solche Vorgangsweise mit der Unschuldsvermutung vereinbaren?
4. Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, um solche Vorfälle in Hinkunft zu
verhindern?