5234/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rasinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verletzung der Unschuldsvermutung durch Zulassung von Fernsehaufnahmen

 

In der Zeitschrift “Standpunkte” der Vereinigung für Medienkultur wird der Fall einer Frau

Z. wiedergegeben, der Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Unschuldsvermutung

aufwirft.

 

In der Ausgabe der “Standpunkte” vom Oktober 1998 schildert Frau Z., daß sie am 11

dieses Monats um etwa 19 Uhr 30 mit ihrem Kind das Lokal “Köstli” in der Wiener

Karlsplatzpassage besucht hat. Ihr Aufenthalt an diesem Ort hat einen tragischen

Hintergrund. Sie war mit einem Mann verlobt, der in Amsterdam ein Opfer der

Drogensucht wurde. Die Psychotherapeutin, die sie in ihrer bedrückenden Situation

betreut, hat ihr empfohlen, Medikamente zu nehmen, sich aber nicht zurückzuziehen,

sondern die Partezettel für den Verstorbenen zu verteilen - dort, wo er verkehrt hat und

dort, wo sie jene Gefahr sieht, die für viele besteht.

In dieser Situation wird sie von zwei Wachebeamten (männlichen und weiblichen

Geschlechts) zur Ausweisleistung und zum Mitkommen in die Wachstube aufgefordert.

Dort wird sie befragt, warum sie hier ist und ihr Kind mitgenommen hat. Sie nimmt an,

daß es sich um eine Art von Einvernahme handelt und schildert ihre Situation. Dann wird

sie entlassen; ihr Reisepaß wird ihr wieder zurückgegeben.

Die Sozialhilfe, die Frau Zöhrer betreut, macht sie aufmerksam, daß diese Befragung im

Fernsehen gebracht wurde. Frau Z. beschaffte sich vom ORF eine Aufzeichnung. Es

handelt sich um die Sendung “Thema” vom 14. April, die - vor allem im Hinblick auf den

Fall Tony Wegas - das Problem der Drogensucht behandelt. Man sieht hier (zunächst

undeutlich), wie Frau Z. und ihr Kind von der Polizei in das Wachzimmer begleitet

werden. Der Sprecher sagt dazu:

“Erschüttend ist das Milieu der Drogenabhängigen. Diese Frau mit Kind ist fast täglich

mit ihrem siebenjähngen Sohn am Karsplatz zu sehen.” In der Folge sieht man die

Vernommene voll erkennbar, umgeben von Polizisten. Der Sprecher fährt fort. “Die

Polizei hat dies schon mehrmals dem Jugendamt gemeldet, geschehen ist nichts. Für die an

vieles gewöhnten Karlsplatzpolizisten ein Drama besonderer Art”. In der Folge hört und

sieht man, wie Frau Z. zu ihrem Kind sagt, es könne ruhig Auskunft geben. Dann kommt

die Frage, warum sie “ihr Kind in die Szene mitnehme”. Die Antwort wird dem Zuseher im

vollen Bild wiedergegeben:

“Ich nehme mein Kind nicht in die Szene mit, sondern ich habe in der kürzesten Zeit vier

Todesfälle gehabt, und da wird mit dem Tod einfach anders umgegangen als in anderen

Kreisen, in denen ich verkehre, weil da der Tod alltäglich ist. “Unmittelbar darauf wird in

der Sendung u.a. von “Beschaffungsprostitution” sowie der “Beschlagnahme von

Medikamenten und Suchtgift” gesprochen.

 

Die Ausstrahlung des Berichtes hatte für Frau Z., die, wie sich zwischenzeitlich

herausstellte, nie Drogen konsumiert hatte, schwerwiegende Nachteile im persönlichen und

beruflichen Bereich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wer hat Fernsehaufnahmen über die Befragung von Frau Z. genehmigt?

 

2. Was ist die rechtliche Grundlage für eine solche Vorgangsweise?

 

3. Wie läßt sich eine solche Vorgangsweise mit der Unschuldsvermutung vereinbaren?

 

4. Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, um solche Vorfälle in Hinkunft zu

verhindern?