5236/J XX.GP

 

                                               Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Lukesch, Dr.Spindelegger, Dr. Stummvoll

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Zukunft der Donau - Universität Krems

 

Die Donau - Universität Krems ist in regelmäßigen Abständen Gegenstand von

Diskussionen über die Zukunft dieses Universitätsstandortes. So hat Bundesminister

Dr. Einem die Donau - Universität Krems im Mai 1997 in Frage gestellt und somit die

Lehrenden sowie Studenten massiv verunsichert. Die Umsetzung der neuen Strukturen

durch das Universitäts - Studiengesetz (UniStG) eröffnet gerade im postgradualen Bereich

mit der Schaffung des MBA und des MAS neue Chancen für die Donau - Universität Krems.

In einem 15a - Vertrag zwischen dem Bund und dem Bundesland Niederösterreich wurden

im Juli 1994 die finanziellen Pflichten der beiden Körperschaften zur Donau - Universität

Krems geregelt. Nach einem klärenden Gespräch zwischen Bundesminister Dr. Einem und

Landeshauptmann Dr. Pröll wurde ein klares, eindeutiges gemeinsames Bekenntnis zu

einer marktfähigen Donau - Universität ausgesprochen. Dabei einigte man sich auf mehrere

Reformpunkte:

Die Administration solle schlanker, die Distanz zu den Universitäten abgebaut werden,

bezüglich der Finanzfrage stockte der Bund seinen Budgetanteil auf und es wurde in der

Folge ein inzwischen vom Nationalrat beschlossener Gesetzesentwurf ausgesandt, der

eine neue klare Führungsstruktur einrichtete sowie Lehrgänge auch außerhalb der

Abteilung ermöglichte.

 

Vergangenen Samstag war der Tageszeitung “Die Presse” zu entnehmen, daß der

bisherige Vorsitzende des Kuratoriums der Donau - Universität Krems,

Univ. - Prof.Dr. Bernhard Raschauer, aus Protest sein Amt zurückgelegt hat. In dem Artikel

wird er zitiert, daß “die Donau - Universität eine Entwicklung genommen hat, die meine

weitere Tätigkeit als untunlich erscheinen läßt”. Konkreter Vorwurf von Raschauer: “In

jüngster Zeit kumulierten bzw. kumulieren jene Fälle, die eine Übergehung des

Kuratoriums bedeuten”. Die Finanzierung hänge von Vereinbarungen zwischen dem Bund

und dem Land Niederösterreich ab, nicht aber von den Aufgaben der Donau - Universität:

“Abteilungsleitungen werden durchgeführt bzw. nicht durchgeführt, soweit dies den

Vorstellungen des Ministers entspricht, auf die Position des Kuratoriums ist es zu keiner

Zeit angekommen”. Weitere Kritik: An das Wissenschaftsministerium gesandte Ersuchen

seien unbeantwortet geblieben.

 

Weitere schwerwiegende Vorwürfe: Die Donau - Universität befinde sich hinsichtlich der

Besetzung des Kuratoriums in einem rechtswidrigen Zustand; eine sinnvolle Planung ist

angesichts der Rahmenbedingungen nicht möglich; von Personalentscheidungen blieb

das Kuratorium ausgeschlossen, “was nur deshalb nicht aufgefallen ist, weil die Donau -

Universität hervorragende Abteilungsleiter hat”.

 

Dem Vernehmen nach soll Mitte Dezember der neue Präsident der Donau - Universität

Krems bestellt werden; die Kandidatenhearings im Bundesministerium für Wissenschaft

und Verkehr haben bereits stattgefunden.

Erst vergangenen August hat Bundesminister Dr. Einem angekündigt, aus der Donau -

Universität eine richtige Universität für Weiterbildung machen zu wollen.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende

 

A n f r a g e:

 

1) Wie beurteilen Sie den Rücktritt des Vorsitzenden des Kuratoriums der Donau -

     Universität Krems?

 

2) Welche Initiativen sind von Ihnen zu erwarten, um aus der Donau - Universität Krems

     eine “Universität für Weiterbildung” zu machen?

 

3) Wie erklären Sie sich, daß Ihnen die Donau - Universität leitende Funktionäre wie z.B.

     Präsident, Vizepräsident etc. laufend abhanden kommen?

 

4) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land

     Niederösterreich zur Donau - Universität?

 

5) Wie beurteilen Sie die Aussage von Dr. Raschauer, daß in jüngster Zeit jene Fälle

     kumulieren, die eine Übergehung des Kuratoriums bedeuten?

 

6) Stimmt es, daß an das Wissenschaftsministerium gesandte Ersuchen unbeantwortet

     bleiben?

 

7) Ist es zutreffend, daß Ihnen die Position des Kuratoriums betreffend

    Abteilungsleitungen unerheblich erscheint?

 

8) Ist es zutreffend, daß sich die Donau - Universität hinsichtlich der Besetzung des

    Kuratoriums in einem rechtswidrigen Zustand befindet?

 

9) Ist es zutreffend, daß eine sinnvolle Planung angesichts der Rahmenbedingungen

     nicht möglich ist?

 

10) Stimmt es, daß das Kuratorium von Personalentscheidungen ausgeschlossen ist?

 

11) Wann wollen Sie den neuen Präsidenten der Donau - Universität bestellen?

 

12) Wann werden welche ordentlichen Studien an der Donau - Universität Krems angeboten

       werden können?