5237/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. König
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend erhöhte Überweisungsgebühren bei Auslandsüberweisungen
Mit 1 . 1.99 wird der EURO in Kraft treten. Aus diesem Anlaß haben eine Reihe
von Kreditinstituten dankenswerterweise Informationen für Ihre Kunden zur
Verfügung gestellt. Auch die PSK hat ein EURO - ABC herausgebracht, in dem
eine Reihe von einschlägigen Fragen beantwortet werden. Dabei fällt folgende
Frage und die von der PSK dazu abgegebene Antwort auf
Müssen Auslandszahlungen nach dem 1.1.1999
weiterhin der Oestereichischen Nationalbank
gemeldet werden?
Ja. Alle Transaktionen Österreichs mit dem Ausland unterliegen
unabhängig von der gewählten Währung, weiterhin der devisen -
statistischen Meldepflicht.
Organisation und Ablauf dieser Meldungen erfordern durch besondere
Bearbeitung einen im Vergleich mit Inlandszahlungen höheren
Arbeitsaufwand. Dadurch werden grenzüberschreitende Zahlungen
auch weiterhin mit besonderen Entgelten belastet bleiben.
Aus der Beantwortung wird ersichtlich, daß die PSK offensichtlich der Meinung
ist, daß die einheitliche Währung im Binnenmarkt weiterhin mit erhöhten
Überweisungsgebühren belastet werden soll, wie das heute bei
Auslandsüberweisungen in fremder Währung der Fall ist. Dies läuft allerdings
der Zielsetzung der Schaffung einer Gemeinschaftswährung zuwider und wird
auch vom Europäischen Parlament vehement abgelehnt. Diese Vorgangsweise
kann auch nicht mit Meldungen an die Nationalbank begründet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Auffassung, daß mit Inkrafttreten des EURO Überweisungen
jedenfalls innerhalb der EURO - Länder keinen höheren Gebühren unterliegen
dürfen als von einem
Bundesland zum anderen?
2. Wenn ja, werden Sie entsprechende Veranlassungen treffen?
3. Halten Sie nach Einführung des EURO eine Meldung an die Nationalbank
nach jeder Überweisung aus Österreich in den Binnenmarkt bzw. aus dem
Binnenmarkt nach Österreich für notwendig?
4. Werden derartige Meldungen auch in den anderen EU - Staaten zwingend
vorgeschrieben?
5. Wenn ja, sind von dieser Meldepflicht nur Überweisungen ab einer gewissen
Höhe betroffen?
6. Werden Sie jedenfalls dafür eintreten, daß derartige Überweisungen
innerhalb des EURO - Raumes bzw. zwischen den EU - Staaten nicht mit
erhöhten Überweisungsgebühren belastet werden?