5237/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. König

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend erhöhte Überweisungsgebühren bei Auslandsüberweisungen

 

Mit 1 . 1.99 wird der EURO in Kraft treten. Aus diesem Anlaß haben eine Reihe

von Kreditinstituten dankenswerterweise Informationen für Ihre Kunden zur

Verfügung gestellt. Auch die PSK hat ein EURO - ABC herausgebracht, in dem

eine Reihe von einschlägigen Fragen beantwortet werden. Dabei fällt folgende

Frage und die von der PSK dazu abgegebene Antwort auf

 

 

 

            Müssen Auslandszahlungen nach dem 1.1.1999

            weiterhin der Oestereichischen Nationalbank

            gemeldet werden?

           

            Ja. Alle Transaktionen Österreichs mit dem Ausland unterliegen

            unabhängig von der gewählten Währung, weiterhin der devisen -

            statistischen Meldepflicht.

 

            Organisation und Ablauf dieser Meldungen erfordern durch besondere

            Bearbeitung einen im Vergleich mit Inlandszahlungen höheren

            Arbeitsaufwand. Dadurch werden grenzüberschreitende Zahlungen

            auch weiterhin mit besonderen Entgelten belastet bleiben.

 

 

Aus der Beantwortung wird ersichtlich, daß die PSK offensichtlich der Meinung

ist, daß die einheitliche Währung im Binnenmarkt weiterhin mit erhöhten

Überweisungsgebühren belastet werden soll, wie das heute bei

Auslandsüberweisungen in fremder Währung der Fall ist. Dies läuft allerdings

der Zielsetzung der Schaffung einer Gemeinschaftswährung zuwider und wird

auch vom Europäischen Parlament vehement abgelehnt. Diese Vorgangsweise

kann auch nicht mit Meldungen an die Nationalbank begründet werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                           ANFRAGE:

 

1. Teilen Sie die Auffassung, daß mit Inkrafttreten des EURO Überweisungen

    jedenfalls innerhalb der EURO - Länder keinen höheren Gebühren unterliegen

    dürfen als von einem Bundesland zum anderen?

2. Wenn ja, werden Sie entsprechende Veranlassungen treffen?

 

3. Halten Sie nach Einführung des EURO eine Meldung an die Nationalbank

    nach jeder Überweisung aus Österreich in den Binnenmarkt bzw. aus dem

    Binnenmarkt nach Österreich für notwendig?

 

4. Werden derartige Meldungen auch in den anderen EU - Staaten zwingend

    vorgeschrieben?

 

5. Wenn ja, sind von dieser Meldepflicht nur Überweisungen ab einer gewissen

    Höhe betroffen?

 

6. Werden Sie jedenfalls dafür eintreten, daß derartige Überweisungen

    innerhalb des EURO - Raumes bzw. zwischen den EU - Staaten nicht mit

    erhöhten Überweisungsgebühren belastet werden?