5246/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Erhebungen in der Sache Ebergassing

 

 

I. Am 26. März 1998 richteten die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen eine

  parlamentarische Anfrage (3987/J) an den Bundesminister für Justiz “betreffend die

  Anfragebeantwortung 1410/AB vom 18.8.1995 sowie Vorwürfe des Buchautors Wolfgang

  Purtscheller gegen den ehemaligen Bundesminister für Inneres, Caspar Einem u.a.” Die Anfrage

  betraf Vorgänge rund um die Täterausforschung betreffend die versuchte Strommastsprengung

  bei Ebergassing am 11. April 1995, in die neben den Genannten der Generaldirektor für die

  öffentliche Sicherheit, Michael Sika, sowie der Rechtsanwalt Thomas Prader involviert waren.

 

  Der BM für Justiz beantwortete die Anfrage am 25. Mai 1998 wie folgt (3905/AB):

 

  “Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben an mich

  eine schriftliche Anfrage, betreffend Anfragebeantwortung 1410/AB vom 18.8. 1995 sowie

  Vorwürfe des Buchautors Wolfgang Purtscheller gegen den damaligen Bundesminister für

  Inneres Caspar Einem u.a., gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

  1. Haben die in der zitierten Anfragebeantwortung angekündigten Erhebungen der StA Wien

  zwischenzeitlich erbracht, daß die damals geäußerten Vorwürfe gegen BM Einem, RA Prader

  und GD. Sika berechtigt waren? Wenn ja, welche strafrechtlichen Maßnahmen wurden ergriffen?

  Wenn nein, welche strafrechtliche Maßnahmen wurden diesfalls gegen die Verleumder ergriffen?

 

  2. Nachdem die damaligen Vorwürfe nun erneuert und diesmal gleich in Buchform erhoben

  werden, welche Maßnahmen gedenkt die Justiz zu ergreifen:

  a) Erneute Erhebungen in dieser Causa?

  b) Welche strafrechtliche Maßnahme im Fall der Wahrheit der Vorwürfe gegen BM Dr. Einem,

  RA Dr. Prader und GD. Mag. Sika?

  c) Welche strafrechtliche Maßnahmen im Falle der Unwahrheit dieser Vorwürfe gegen den

  Verfasser Wolfgang Purtscheller?‘

 

  Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

  Zu 1:

  Die angesprochenen Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien haben kein strafrechtlich relevantes

  Verhalten ergeben. Die übereinstimmenden Vorhaben der staatsanwaltschaftlichen Behörden, die

  in diesem Zusammenhang erstatteten Anzeigen gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückzulegen, wurden

  daher mit den Erlässen des Bundesministeriums für Justiz vom 6. Mai 1996 bzw vom 1. August

  1996 zur Kenntnis genommen. Ich verweise auch auf meine Beantwortung der Anfrage der

  Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen vom 6. August 1996

  zur Zahl 870/J - NR/1996.

  Die Verfolgung von Personen wegen des Verdachts der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB

  war bei der gegebenen Beweislage nicht indiziert.

 

  Zu2:

  Die Staatsanwaltschaft Wien wird die in diesem Zusammenhang erforderlichen weiteren

  Erhebungsschritte veranlassen. Erst nach deren Durchführung kann über das weitere Vorgehen

  entschieden werden. Ich ersuche um Verständnis, daß ich von der strafrechtlichen Beurteilung

  hypothetischer Sachverhalte absehe.”

 

II. In den zurückliegenden Monaten wurden von der Sicherheitsdirektion Niederösterreich mehrere

  Personen, insbesondere Journalisten, einvernommen. Diese Befragungen sollen nach Auskunft

  von Einvernommenen ebenfalls im Zusammenhang mit der versuchten Strommastsprengung bei

  Ebergassing gestanden sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

1. Ist es richtig, daß die Sicherheitsdirektion in den zurückliegenden zwölf Monaten Erhebungen

  im Zusammenhang mit der versuchten Strommastsprengung bei Ebergassing im April 1995

  durchgeführt hat bzw. noch immer durchführt?

 

2. Hat auch die Staatspolizei Wien oder eine andere, Ihnen unterstehende Behörde, in den

  zurückliegenden zwölf Monaten Erhebungen in dieser oder ähnlicher Angelegenheit

  durchgeführt? Wenn ja, welche?

 

3. Wurden die Behörden von sich aus tätig und wenn ja, aus welchem Anlaß, oder im Auftrag

  einer Strafverfolgungsbehörde und wenn ja, welcher?

 

4. Stehen diese Erhebungen in Zusammenhang mit der parlamentarischen Anfrage der Abg.

  Stadler und Kollegen vom 26. März 1998?

 

5. Richten sich diese Erhebungen gegen

  - unbekannte Täter,

  - eine oder mehrere der in der Anfrage der Abg. Stadler und Kollegen genannten Personen

    (Einem, Prader, Purtscheller, Sika),

  - wenn ja, gegen welche Personen,

  - oder gegen dritte Personen?

 

6. Welche möglichen Delikte (Straftatbestände) liegen den Erhebungen zugrunde?

 

7. Wann wurden diese Erhebungen aufgenommen?

 

8. Wieviele Personen wurden von der Sicherheitsdirektion Niederösterreich bzw. einer anderen

  Behörde ihres Ressorts in diesem Zusammenhang einvernommen?

 

9. In welchem Stadium befinden sich die Erhebungen?

 

10. Falls die Erhebungen bereits abgeschlossen wurden, was war ihr Ergebnis?

 

11. Wenn nein, wann ist mit einem Abschluß zu rechnen?

12. Laut einem NEWS - Bericht vom 12.11.1998 soll ein Haupttatverdächtiger des Anschlages auf

  der Fahndungsliste von Interpol zu den zehn wichtigsten international gesuchten Verbrechern

  aus Österreich "aufgerückt" sein. Entspricht dieser Bericht den Tatsachen und welche Gründe

  sind für diese “Aufwertung” der Fahndung ausschlaggebend gewesen?