5254/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Controlling in der Bundesverwaltung
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2438/J betreffend Controlling in
der öffentlichen Verwaltung vom 17. Juli 1997, 2443/AB, wurde vom Bundeskanzler
ausgeführt, daß der Beschluß der Bundesregierung vom 4. Dezember 1996 Grundlage
der im Bundesbereich anzuwendenden Controlling - Methode sei. In diesem Beschluß sei
festgelegt worden, daß die Umsetzung der materiellgesetzlichen Maßnahmen und der
übrigen budgetpolitischen Maßnahmen im Rahmen des Vollzuges des Budgets durch die
einzelnen Ressorts und im Rahmen der Bundesregierung überwacht werden müsse und
zu sichern sei. Zu diesem Zweck sei daher seit Jänner 1997 ein ressortspezifisches und
aussagekräftiges Budgetcontrolling durchzuführen.
“Gesetzliche” Grundlage hiefür sei das Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung
(AÖFV) Nr. 70/1997 vom 25. Februar 1997, 34. Stück (Erlaß: Budgetcontrolling;
Durchführung).
Über konkrete Erfolge könne derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen werden,
da bei jeder Neuanwendung der Methode - so auch beim Budgetcontrolling - ein
gewisser Beobachtungszeitraum für deren Beurteilung erforderlich sei.
Obwohl nunmehr seit dem genannten Beschluß der Bundesregierung bereits rund 2
Jahre verstrichen sind ist bisher über eine erfolgreiche Umsetzung dieses Beschlusses
nichts bekanntgeworden. Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer hat jedoch - offenbar wegen
der Erfolglosigkeit der bisherigen Maßnahmen - neue Initiativen angekündigt. So soll es
mehr Entscheidungsspielraum für Behörden, Ergebnisverwaltung und ausgebautes
Controlling für eine effizientere und sparsamere öffentliche Verwaltung geben. Noch
heuer solle dafür eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Einzelne Dienststellen
sollten nicht mehr detaillierte Budgetvorgaben erhalten, sondern für bestimmte Projekte,
die über mehrere Jahre laufen, nach den erwarteten Leistungen budgetiert werden.
Außerdem solle ein begleitendes
Controlling eingeführt werden. Bleibe bei sparsamer
Finanzierung ein Restbetrag übrig, so könne ein Teil des Geldes für andere Projekte
eingesetzt werden. Die Entscheidung, wofür, liege bei der Organisationseinheit Sollte
das Budgetergebnis schlechter ausfallen als vorgesehen, müsse die Dienststelle das
fehlende Geld in den nächsten zwei Jahren einsparen. Wenn dies nicht möglich sei,
müsse das dafür zuständige Ressort für die Kosten aufkommen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
ANFRAGE
1. Weshalb ist es möglich, daß Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer die Einführung eines
begleitenden Controllings ankündigt, obwohl der oben genannte
Ministerratsbeschluß, der dies bereits vorsieht, bereits vor 2 Jahren gefaßt wurde?
2. Ist es richtig, daß die Ankündigung des Staatssekretärs deshalb erfolgte, weil dieser
Ministerratsbeschluß bisher nicht umgesetzt wurde?
Wenn ja, warum wurde er nicht umgesetzt?
3. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurden bereits Controlling -
Methoden eingeführt?
4. Warum war es in den letzten Jahren trotz des genannten Ministerratsbeschlusses
nicht möglich, in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Controlling - Methoden
einzuführen?
5. Gibt es aufgrund eines gezielten Controllingeinsatzes bereits konkrete Erfolge in
Richtung einer Steigerung der Effizienz und der Effektivität in der öffentlichen
Verwaltung?
Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von Controlling - Methoden
im Bereich der öffentlichen Verwaltung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann soll die Einführung und Anwendung des Controllings für alle
Bereiche verpflichtend sein?
7. Werden derzeit Controllinginstrumente angewandt, um bisherige “politische”
Entscheidungen durch quantifizierbare Informationen zu versachlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchen Bereichen ist das der Fall?
8. Ist es derzeit mittels Einsatz von Controlling möglich, Transparenz über die
Beziehung zwischen Ressourceneinsatz und den Ergebnissen des
Verwaltungshandelns herzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wird durch Controlling in der öffentlichen Verwaltung die nötige Transparenz über
Vorgänge und Ereignisse geschaffen, so daß für alle Hierarchieebenen
Entscheidungsunterlagen entstehen, bzw. kann sichergestellt werden, daß auf allen
Ebenen die Entscheidungsfindung nach objektiven, nachvollziehbaren und
einheitlichen Bewertungsmaßstäben erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
10.Wird das vom Bundesministerium für Finanzen über den Stand der Einführung und
verpflichtenden Anwendung von Controlling in der Landes - und
Gemeindeverwaltung regelmäßig informiert?
Wenn ja, wie wird das Controlling in der Landes - und Gemeindeverwaltung
gehandhabt?
Wenn nein, weshalb wird das Bundesministerium für Finanzen nicht initiativ und
besorgt sich die erforderlichen, auch für den Bund interessanten Informationen?