5254/J XX.GP

 

                                  

                                                           ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Controlling in der Bundesverwaltung

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2438/J betreffend Controlling in

der öffentlichen Verwaltung vom 17. Juli 1997, 2443/AB, wurde vom Bundeskanzler

ausgeführt, daß der Beschluß der Bundesregierung vom 4. Dezember 1996 Grundlage

der im Bundesbereich anzuwendenden Controlling - Methode sei. In diesem Beschluß sei

festgelegt worden, daß die Umsetzung der materiellgesetzlichen Maßnahmen und der

übrigen budgetpolitischen Maßnahmen im Rahmen des Vollzuges des Budgets durch die

einzelnen Ressorts und im Rahmen der Bundesregierung überwacht werden müsse und

zu sichern sei. Zu diesem Zweck sei daher seit Jänner 1997 ein ressortspezifisches und

aussagekräftiges Budgetcontrolling durchzuführen.

“Gesetzliche” Grundlage hiefür sei das Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung

(AÖFV) Nr. 70/1997 vom 25. Februar 1997, 34. Stück (Erlaß: Budgetcontrolling;

Durchführung).

 

Über konkrete Erfolge könne derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen werden,

da bei jeder Neuanwendung der Methode - so auch beim Budgetcontrolling - ein

gewisser Beobachtungszeitraum für deren Beurteilung erforderlich sei.

 

Obwohl nunmehr seit dem genannten Beschluß der Bundesregierung bereits rund 2

Jahre verstrichen sind ist bisher über eine erfolgreiche Umsetzung dieses Beschlusses

nichts bekanntgeworden. Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer hat jedoch - offenbar wegen

der Erfolglosigkeit der bisherigen Maßnahmen - neue Initiativen angekündigt. So soll es

mehr Entscheidungsspielraum für Behörden, Ergebnisverwaltung und ausgebautes

Controlling für eine effizientere und sparsamere öffentliche Verwaltung geben. Noch

heuer solle dafür eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Einzelne Dienststellen

sollten nicht mehr detaillierte Budgetvorgaben erhalten, sondern für bestimmte Projekte,

die über mehrere Jahre laufen, nach den erwarteten Leistungen budgetiert werden.

Außerdem solle ein begleitendes Controlling eingeführt werden. Bleibe bei sparsamer

Finanzierung ein Restbetrag übrig, so könne ein Teil des Geldes für andere Projekte

eingesetzt werden. Die Entscheidung, wofür, liege bei der Organisationseinheit Sollte

das Budgetergebnis schlechter ausfallen als vorgesehen, müsse die Dienststelle das

fehlende Geld in den nächsten zwei Jahren einsparen. Wenn dies nicht möglich sei,

müsse das dafür zuständige Ressort für die Kosten aufkommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

 

                                               ANFRAGE

 

 

1. Weshalb ist es möglich, daß Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer die Einführung eines

    begleitenden Controllings ankündigt, obwohl der oben genannte

    Ministerratsbeschluß, der dies bereits vorsieht, bereits vor 2 Jahren gefaßt wurde?

 

2. Ist es richtig, daß die Ankündigung des Staatssekretärs deshalb erfolgte, weil dieser

    Ministerratsbeschluß bisher nicht umgesetzt wurde?

    Wenn ja, warum wurde er nicht umgesetzt?

 

3. In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wurden bereits Controlling -

    Methoden eingeführt?

 

4. Warum war es in den letzten Jahren trotz des genannten Ministerratsbeschlusses

    nicht möglich, in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Controlling - Methoden

    einzuführen?

 

5. Gibt es aufgrund eines gezielten Controllingeinsatzes bereits konkrete Erfolge in

    Richtung einer Steigerung der Effizienz und der Effektivität in der öffentlichen

    Verwaltung?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Gibt es einen Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von Controlling - Methoden

    im Bereich der öffentlichen Verwaltung?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, bis wann soll die Einführung und Anwendung des Controllings für alle

    Bereiche verpflichtend sein?

 

7. Werden derzeit Controllinginstrumente angewandt, um bisherige “politische”

    Entscheidungen durch quantifizierbare Informationen zu versachlichen?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, in welchen Bereichen ist das der Fall?

 

8. Ist es derzeit mittels Einsatz von Controlling möglich, Transparenz über die

    Beziehung zwischen Ressourceneinsatz und den Ergebnissen des

    Verwaltungshandelns herzustellen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wird durch Controlling in der öffentlichen Verwaltung die nötige Transparenz über

    Vorgänge und Ereignisse geschaffen, so daß für alle Hierarchieebenen

    Entscheidungsunterlagen entstehen, bzw. kann sichergestellt werden, daß auf allen

    Ebenen die Entscheidungsfindung nach objektiven, nachvollziehbaren und

    einheitlichen Bewertungsmaßstäben erfolgt?

    Wenn nein, warum nicht?

 

10.Wird das vom Bundesministerium für Finanzen über den Stand der Einführung und

    verpflichtenden Anwendung von Controlling in der Landes - und

    Gemeindeverwaltung regelmäßig informiert?

    Wenn ja, wie wird das Controlling in der Landes - und Gemeindeverwaltung

    gehandhabt?

    Wenn nein, weshalb wird das Bundesministerium für Finanzen nicht initiativ und

    besorgt sich die erforderlichen, auch für den Bund interessanten Informationen?