5256/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend “Gesundheitsgefährdung durch Gaspendelleitungen an
österreichischen Tankstellen”
Einem Bericht des Hessischen Rundfunk - und Fernsehsenders (HR) vom 15. Juli 1998
zufolge, sind an den Tankstellen in unserem Nachbarland Deutschland mehr als 60%
der Gaspendelleitungen defekt.
Die Absaugvorrichtung für das ausströmende Gas weist eine so hohe Anfälligkeit für
technische Gebrechen auf, daß ständige Reparaturen, wegen der zu hohen finanziellen
Belastung, nicht mehr möglich sind.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die ausströmenden schadstoffhaltigen
Dämpfe einer, neben dem Einfüllstutzen stehenden Person, reicht von einer
Hautallergie bis zur möglichen Krebsgefährdung. Der hessische Konsumentenschutz
warnt daher davor, bei dem Tankvorgang neben dem Einfüllstutzen stehenzubleiben.
Von Seiten des hessischen Umweltministers müßte überlegt werden, im Fall eines
technischen Fehlers der Gaspendelleitung, den Betrieb jeder betroffenen Zapfsäule
umgehendst einzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende
Anfrage:
1. Welchen Kontrollen unterliegen diese Anlagen?
2. Mit welcher Häufigkeit werden diese Kontrollen durchgeführt?
3. Gibt es hinsichtlich der Kontrollen Unterschiede zwischen den Inhabern von
Kleintankstellen und den Betreibern großer Ketten?
4. Welche Maßnahmen werden im Falle einer bestehenden Gesundheitsgefährdung
ergriffen?
5. Herrschen Ihrer Meinung nach in Österreich dieselben Verhältnisse wie in
Deutschland, wenn nein, womit begründen Sie dies?
6. Wurde die Errichtung der Gaspendelanlagen in Österreich, in den einzelnen
Bundesländern, von der öffentlichen Hand in irgendeiner Weise gefördert?
Wenn ja, um welche Förderungen handelt es sich dabei?