5256/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend “Gesundheitsgefährdung durch Gaspendelleitungen an

österreichischen Tankstellen”

 

Einem Bericht des Hessischen Rundfunk - und Fernsehsenders (HR) vom 15. Juli 1998

zufolge, sind an den Tankstellen in unserem Nachbarland Deutschland mehr als 60%

der Gaspendelleitungen defekt.

Die Absaugvorrichtung für das ausströmende Gas weist eine so hohe Anfälligkeit für

technische Gebrechen auf, daß ständige Reparaturen, wegen der zu hohen finanziellen

Belastung, nicht mehr möglich sind.

 

Die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die ausströmenden schadstoffhaltigen

Dämpfe einer, neben dem Einfüllstutzen stehenden Person, reicht von einer

Hautallergie bis zur möglichen Krebsgefährdung. Der hessische Konsumentenschutz

warnt daher davor, bei dem Tankvorgang neben dem Einfüllstutzen stehenzubleiben.

 

Von Seiten des hessischen Umweltministers müßte überlegt werden, im Fall eines

technischen Fehlers der Gaspendelleitung, den Betrieb jeder betroffenen Zapfsäule

umgehendst einzustellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende

 

                                               Anfrage:

 

1. Welchen Kontrollen unterliegen diese Anlagen?

 

2. Mit welcher Häufigkeit werden diese Kontrollen durchgeführt?

 

3. Gibt es hinsichtlich der Kontrollen Unterschiede zwischen den Inhabern von

    Kleintankstellen und den Betreibern großer Ketten?

 

4. Welche Maßnahmen werden im Falle einer bestehenden Gesundheitsgefährdung

    ergriffen?

 

5. Herrschen Ihrer Meinung nach in Österreich dieselben Verhältnisse wie in

    Deutschland, wenn nein, womit begründen Sie dies?

 

6. Wurde die Errichtung der Gaspendelanlagen in Österreich, in den einzelnen

    Bundesländern, von der öffentlichen Hand in irgendeiner Weise gefördert?

    Wenn ja, um welche Förderungen handelt es sich dabei?