5257/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Dienstzuteilung des Ehepaares Olt. Astrid Schrenk und Rev.Insp. Martin Schrenk
Mit Datum vom 14. September 1998 wurden zwei Bedienstete der Bundespolizeidirektion
Wien, Olt. Astrid Schrenk und Rev.Insp. Martin Schrenk, der BPD Klagenfurt zugeteilt.
Dieser Vorgang hat in beiden Dienststellen große Verwunderung ausgelöst, da seit Jahren
im BMI Gruppe A Bundespolizei eine Versetzungsliste geführt wird, in der die Versetzungs -
werber nach dem Datum der Antragstellung, insbesondere aber nach den auf sie zutreffen -
den sozialen Kriterien gereiht werden.
In dieser Liste scheinen eine große Anzahl von Versetzungswerbern auf, die bereits seit
mehr als 10 Jahren auf ihre Versetzung zu einer anderen Polizeidirektion oder einem Lan -
desgendarmeriekommando warten. Viele von ihnen können triftige soziale Gründe vorwei -
sen. die für eine Versetzung sprechen. Denn sie müssen zum Beispiel in Dienstorten arbei -
ten, in denen sie von ihren Ehepartnern getrennt sind, oder sie haben Kinder oder kranke
Angehörige zu versorgen.
Solche sozialen Kriterien treffen jedoch auf das Ehepaar Olt. Astrid Schrenk und
Rev.lnsp. Martin Schrenk nicht zu. Trotzdem wurde in diesem Fall der Versetzung stattge -
geben - noch dazu, ohne die übliche Wartezeit einzuhalten. Hinzu kommt, daß die vorge -
nommene Zuteilung in weiterer Folge in eine definitive Versetzung übergehen soll.
Aus diesen Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wurde von Olt. Astrid Schrenk und Rev.lnsp. Martin Schrenk ein Versetzungsansuchen
gestellt?
Wenn ja: Wann wurde es gestellt?
2. Erfolgte diese Versetzung mit Ihrem Wissen?
3. Wann und wie wurden Sie darüber informiert?
4. Gibt es in der Versetzungsliste, die im Bundesministerium für Inneres geführt wird, eine
Reihung in Bezug auf die Versetzungen?
Wenn ja: Wurde im genannte Fall dieser Reihung entsprochen?
5. Wenn dieser Reihung nicht entsprochen wurde: Aus welchen Gründen wurde dem im
genannten Fall nicht
entsprochen?
6. Ist es richtig, daß Rev.Insp. Martin Schrenk kein gebürtiger Kärntner ist und bis zu seiner
Zuteilung nach Klagenfurt auch keinen Wohnsitz in Kärnten hatte?
7. Wie lange soll diese Dienstzuteilung der beiden Sicherheitswachebeamten aufrechter-
halten werden?
8. Wieviel kostet diese vom Personalstand her unnötige Zuteilung über die anfallenden
Zuteilungsgebühren den Steuerzahler?
9. Warum wurden Polizeibeamte und - beamtinnen mit wesentlich besseren Versetzungs -
Voraussetzungen nicht ebenfalls zugeteilt beziehungsweise versetzt?
10. Wann wurde die Personalvertretung über diese Zuteilung informiert?
11. Wenn die Personalvertretung erst nach der Zuteilung informiert wurde: Warum erfolgte
diese Information erst zu so spätem Zeitpunkt?
12. Warum wurde die E/1 - Beamtin Olt. Schrenk der Bundespolizeidirektion Klagenfurt zu -
geteilt, obwohl keine E/1 - Planstelle im Bereich der Sicherheitswache Klagenfurt frei war
und in absehbarer Zeit dort auch keine Planstelle frei werden soll?
13. Wie erklären Sie es der Bevölkerung, daß in Wachzimmern der Personalstand - mit un -
mittelbaren Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung - reduziert wird, während
gleichzeitig im Innendienst auf E/1 -Ebene der Personalstand erhöht wird?
14. Wie konnte es dazu kommen, daß von Beamten in Ihrem Ministerium eigenmächtige
Handlungen gesetzt wurden, welche offensichtlich die Gleichbehandlung von Polizeibe -
amten und - beamtinnen verletzt haben?
15. Welche Schritte werden Sie gegen diese Beamten in Ihrem Ministerium einleiten?