526/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Preisinger

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die Raumsituation im Bereich des Wiener Stadtschulrates

 

 

 

Wie dem Nachtrag zum Rechnungshofbericht 1994 entnommen werden kann, erweist sich der Stadtschulrat hinsichtlich seiner Vielfalt an Standorten als äußerst unübersichtlich und ressourcenvergeudend.  Nicht weniger als vier Hauptstandorte sowie sechs weitere Amtsgebäude beansprucht gegenwärtig der Wiener Stadtschulrat, nicht mitgezählt 1 0 weitere Inspektionskanzleien.  Die Abteilungen für die allgemeinbildenden Pflichtschulen, die Rechts-, die Personal- und die Wirtschaftsabteilung waren wiederum auf mehrere Standorte aufgeteilt.  Diese führte zu zeit-, kosten-,und personalintensiven Transporten und Wegen zwischen den einzelnen Standorten.

 

Bereits 1988 empfahl der Rechnungshof, sämtliche Organisationseinheiten des Stadtschulrates - mit Ausnahme der Inspektionskanzleien - in einem Gebäude zusammenzufassen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)      Aus welchem Grund wurde den o.a. Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahr 1988 bis heute nicht entsprochen?

 

2)      Was wurde vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Organisationsstruktur des Stadtschulrates bisher unternommen?

 

3)      Bis wann darf mit einer Vereinheitlichung und Konzentration der Abteilungen des Stadtschulrates an einem Ort gerechnet werden?

 

4)      In welcher Höhe liegen die Mehrkosten, die dem Bund durch die verabsäumten Maßnahmen seit 1988 entstanden sind?