5260/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Firlinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die vermeintliche Benachteiligung der Kleinaktionäre der Steyr -
Daimler - Puch AG in Zusammenhang mit der Übernahme durch den Magna
Konzern
Im September dieses Jahres wurde der Verkauf der Steyr - Daimler - Puch AG (SDP) durch
die CA an den Magna Konzern endgültig und definitiv vollzogen. 95 % der SDP sind
somit dem Magna Konzern zuzurechnen. Zwischenzeitlich mehren sich jedoch kritische
Stimmen an den Vorgängen rund um den Verkauf der SDP. So steht der Verdacht der
massiven Unterbewertung der einzelnen Unternehmen, Immobilien, Grundstücke und
dgl., wie von den Freiheitlichen von Beginn der Kaufverhandlungen an aufgezeigt, nach
wie vor im Raum. Allein die Steyrer - Immobilien, die rund 2000 Wohnungen umfassen,
stellen neben wertvollen Grundstücken im Stadtzentrum von Steyr sowie einem ca 240
000 m2 großen lndustriegrundstückes in St. Valentin und weiteren Immobilien und
Grundstücken in Graz einen enormen Wert dar. In diesem Lichte ist auch jenes Angebot
zu sehen, daß die SDP den 5 Prozent Kleinaktionären als Abfindung für ihre Anteile
geboten hat, das aufgrund des zu geringen Preises für die Betroffenen unannehmbar
war.
Dies führte nunmehr dazu, daß Magna unter Anwendung des Spaltungsrechtes
versuchte, die “Widerspenstigen” zu zähmen und - unter Umgehung des
Umwandlungsgesetzes, das dem Kleinaktionär bei Zwangsabfertigung das Recht
einräumt, bei Gericht auf Kosten des Großaktionärs eine Überprüfung des
Abfertigungsangebotes zu beantragen, somit dem Willen von Magna zu beugen.
Gegen den Willen der Kleinaktionäre wurden deren Anteile über eine
Spezialkonstruktion in eine neugegründete Nevia AG übertragen, die nach einem Jahr
aufgelöst werden soll. Durch diese geplante Auflösung werden Kosten anfallen, die den
Liquidationserlös und somit den
Aktienwert weiter beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten - nicht zuletzt im
Interesse der betroffenen Kleinaktionäre - an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
A N F R A G E:
1) Auf Grundlage welcher Unternehmensbewertungen erfolgte die Ermittlung des mit
Magna vereinbarten Kaufpreises?
2) Mit welchen Kaufpreisen wurden die einzelnen Positionen, sprich Unternehmen,
Immobilien, Grundstücke etc. angesetzt?
3) Welche steuerlichen Vorteile entstehen dem Magna - Konzern aufgrund der von ihm
gewählten Vorgangsweise einer Übertragung der Anteile der Kleinaktionäre an eine
neugegründete AG?