5260/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Firlinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die vermeintliche Benachteiligung der Kleinaktionäre der Steyr -

Daimler - Puch AG in Zusammenhang mit der Übernahme durch den Magna

Konzern

 

 

Im September dieses Jahres wurde der Verkauf der Steyr - Daimler - Puch AG (SDP) durch

die CA an den Magna Konzern endgültig und definitiv vollzogen. 95 % der SDP sind

somit dem Magna Konzern zuzurechnen. Zwischenzeitlich mehren sich jedoch kritische

Stimmen an den Vorgängen rund um den Verkauf der SDP. So steht der Verdacht der

massiven Unterbewertung der einzelnen Unternehmen, Immobilien, Grundstücke und

dgl., wie von den Freiheitlichen von Beginn der Kaufverhandlungen an aufgezeigt, nach

wie vor im Raum. Allein die Steyrer - Immobilien, die rund 2000 Wohnungen umfassen,

stellen neben wertvollen Grundstücken im Stadtzentrum von Steyr sowie einem ca 240

000 m2 großen lndustriegrundstückes in St. Valentin und weiteren Immobilien und

Grundstücken in Graz einen enormen Wert dar. In diesem Lichte ist auch jenes Angebot

zu sehen, daß die SDP den 5 Prozent Kleinaktionären als Abfindung für ihre Anteile

geboten hat, das aufgrund des zu geringen Preises für die Betroffenen unannehmbar

war.

Dies führte nunmehr dazu, daß Magna unter Anwendung des Spaltungsrechtes

versuchte, die “Widerspenstigen” zu zähmen und - unter Umgehung des

Umwandlungsgesetzes, das dem Kleinaktionär bei Zwangsabfertigung das Recht

einräumt, bei Gericht auf Kosten des Großaktionärs eine Überprüfung des

Abfertigungsangebotes zu beantragen, somit dem Willen von Magna zu beugen.

Gegen den Willen der Kleinaktionäre wurden deren Anteile über eine

Spezialkonstruktion in eine neugegründete Nevia AG übertragen, die nach einem Jahr

aufgelöst werden soll. Durch diese geplante Auflösung werden Kosten anfallen, die den

Liquidationserlös und somit den Aktienwert weiter beeinträchtigen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten - nicht zuletzt im

Interesse der betroffenen Kleinaktionäre - an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

                                               A N F R A G E:

 

 

1) Auf Grundlage welcher Unternehmensbewertungen erfolgte die Ermittlung des mit

    Magna vereinbarten Kaufpreises?

 

2) Mit welchen Kaufpreisen wurden die einzelnen Positionen, sprich Unternehmen,

    Immobilien, Grundstücke etc. angesetzt?

3) Welche steuerlichen Vorteile entstehen dem Magna - Konzern aufgrund der von ihm

    gewählten Vorgangsweise einer Übertragung der Anteile der Kleinaktionäre an eine

    neugegründete AG?