5264/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend gebrochene Finanzierungszusage an die Filmwirtschaft
Bundeskanzler Klima hat nach übereinstimmenden Aussagen von mehreren Personen noch
für heuer zusätzliche 100 Millionen Schilling für die Filmwirtschaft zugesagt.
Am 2. September 1998 berichtete die APA: “Als ‚Sofortmaßnahme‘ für den österreichischen
Film will Kunstsstaatssekretär Peter Wittmann noch heuer zusätzliche 100 Millionen
Schilling aus Budgetmitteln zur Verfügung stellen”. (APA 0391, 2.Sept.1998). “Tatsächlich
ausbezahlt werden soll die einmalige Finanzspritze zum Teil heuer, zum Teil erst 1999”,
berichtet die APA weiters.
Laut 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 (1450 dB., XX. GP) ist für 1998 aber nur eine
Budgetüberschreitung von 50 Millionen vorgesehen. “Zur verbesserten Unterstützung der
österreichischen Filmwirtschaft sowie zur Erzielung positiver Beschäftigungseffekte in
diesem Bereich wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 Millionen Schilling zur
Verfügung gestellt”, ist in der Regierungsvorlage vom 3.11.1998, die am 17.11.1998 im
Ausschuß so beschlossen wurde, als Begründung zu lesen.
Es scheint daher evident, daß sowohl Bundeskanzler Klima als auch Staatssekretär Wittmann
ihr Versprechen gegenüber der Filmwirtschaft gebrochen haben. Denn entgegen den
Aussagen sowohl von Bundeskanzler Klima und als auch von Staatssekretär Wittmann, stehen
1998 keine “zusätzlichen 100 Millionen Schilling aus Budgetmitteln zur Verfügung”, sondern
bestenfalls 50 Millionen.
Unklar ist, ob diese 50 Millionen noch 1998 der Filmförderung zugute kommen, also noch
heuer dem ÖFI überwiesen werden, das übertragungsfähig ist, die Mittel also heuer und auch
im kommenden Jahr verwenden könnte. Unklar bleibt weiters, wann genau die restlichen 50
Millionen zur Verfügung stehen werden. Laut 3. BFG - Novelle 1999 (RV 1452 dB.; XX. GP)
sollen aber jedenfalls für das Jahr 1999 zusätzlich maximal 50 Millionen zur Verfügung
stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende
ANFRAGE:
1) Warum werden, entgegen den Aussagen von Staatssekretär Wittmann, 1998 keine
“zusätzlichen 100 Millionen Schilling aus Budgetmitteln zur Verfügung” stehen,
sondern bestenfalls 50 Millionen?
2) Wann werden die 50 Millionen, die laut 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998(1450 d.B.,
XX. GP) für die Filmförderung zur Verfügung stehen sollen, ausbezahlt? Ab wann
steht dieses Geld tatsächlich der Filmwirtschaft zur Verfügung? (Bitte den ungefähren
Zeitpunkt nennen!) An wen werden diese 50 Millionen ausbezahlt?
3) Nachdem weitere 50 Millionen laut 3. BFG - Novelle 1999 (RV 1452 d.B.; XX. GP)
budgetiert werden sollen: Wann werden diese ausbezahlt werden? Ab wann steht dieses
Geld tatsächlich der Filmwirtschaft zur Verfügung? (Bitte den ungefähren Zeitpunkt
nennen!) An wen werden diese weiteren 50 Millionen ausbezahlt?
4) Wird es heuer aufgrund der zusätzlichen Förderung der Filmwirtschaft zu Kürzungen in
anderen Bereichen der Kunstsektion kommen? Wenn ja, in welchem Bereich?
5) Wird es 1999 aufgrund der zusätzlichen Förderung der Filmwirtschaft zu Kürzungen in
anderen Bereichen der Kunstsektion kommen? Wenn ja, in welchem Bereich?