5264/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend gebrochene Finanzierungszusage an die Filmwirtschaft

 

 

Bundeskanzler Klima hat nach übereinstimmenden Aussagen von mehreren Personen noch

für heuer zusätzliche 100 Millionen Schilling für die Filmwirtschaft zugesagt.

 

Am 2. September 1998 berichtete die APA: “Als ‚Sofortmaßnahme‘ für den österreichischen

Film will Kunstsstaatssekretär Peter Wittmann noch heuer zusätzliche 100 Millionen

Schilling aus Budgetmitteln zur Verfügung stellen”. (APA 0391, 2.Sept.1998). “Tatsächlich

ausbezahlt werden soll die einmalige Finanzspritze zum Teil heuer, zum Teil erst 1999”,

berichtet die APA weiters.

 

Laut 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 (1450 dB., XX. GP) ist für 1998 aber nur eine

Budgetüberschreitung von 50 Millionen vorgesehen. “Zur verbesserten Unterstützung der

österreichischen Filmwirtschaft sowie zur Erzielung positiver Beschäftigungseffekte in

diesem Bereich wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 Millionen Schilling zur

Verfügung gestellt”, ist in der Regierungsvorlage vom 3.11.1998, die am 17.11.1998 im

Ausschuß so beschlossen wurde, als Begründung zu lesen.

 

Es scheint daher evident, daß sowohl Bundeskanzler Klima als auch Staatssekretär Wittmann

ihr Versprechen gegenüber der Filmwirtschaft gebrochen haben. Denn entgegen den

Aussagen sowohl von Bundeskanzler Klima und als auch von Staatssekretär Wittmann, stehen

1998 keine “zusätzlichen 100 Millionen Schilling aus Budgetmitteln zur Verfügung”, sondern

bestenfalls 50 Millionen.

 

Unklar ist, ob diese 50 Millionen noch 1998 der Filmförderung zugute kommen, also noch

heuer dem ÖFI überwiesen werden, das übertragungsfähig ist, die Mittel also heuer und auch

im kommenden Jahr verwenden könnte. Unklar bleibt weiters, wann genau die restlichen 50

Millionen zur Verfügung stehen werden. Laut 3. BFG - Novelle 1999 (RV 1452 dB.; XX. GP)

sollen aber jedenfalls für das Jahr 1999 zusätzlich maximal 50 Millionen zur Verfügung

stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

 

1) Warum werden, entgegen den Aussagen von Staatssekretär Wittmann, 1998 keine

    “zusätzlichen 100 Millionen Schilling aus Budgetmitteln zur Verfügung” stehen,

    sondern bestenfalls 50 Millionen?

 

2) Wann werden die 50 Millionen, die laut 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998(1450 d.B.,

    XX. GP) für die Filmförderung zur Verfügung stehen sollen, ausbezahlt? Ab wann

    steht dieses Geld tatsächlich der Filmwirtschaft zur Verfügung? (Bitte den ungefähren

    Zeitpunkt nennen!) An wen werden diese 50 Millionen ausbezahlt?

 

3) Nachdem weitere 50 Millionen laut 3. BFG - Novelle 1999 (RV 1452 d.B.; XX. GP)

    budgetiert werden sollen: Wann werden diese ausbezahlt werden? Ab wann steht dieses

    Geld tatsächlich der Filmwirtschaft zur Verfügung? (Bitte den ungefähren Zeitpunkt

    nennen!) An wen werden diese weiteren 50 Millionen ausbezahlt?

 

4) Wird es heuer aufgrund der zusätzlichen Förderung der Filmwirtschaft zu Kürzungen in

    anderen Bereichen der Kunstsektion kommen? Wenn ja, in welchem Bereich?

 

5) Wird es 1999 aufgrund der zusätzlichen Förderung der Filmwirtschaft zu Kürzungen in

    anderen Bereichen der Kunstsektion kommen? Wenn ja, in welchem Bereich?