5267/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Beschäftigungsrichtlinien der EU für 1999

 

Anläßlich des informellen Treffens der Arbeits -, Sozial - und FrauenministerInnen der

Europäischen Union in Innsbruck wurde vereinbart, daß in den Beschäftigungsrichtlinien der

EU für 1999 die Interessen der Frauen in besonderem Ausmaß berücksichtigt werden sollen.

Die nun vorliegenden Vorschläge der Kommission bezüglich der Beschäftigungsrichtlinien

der EU für 1999 enthalten zwar einige Veränderungen wie das Gender - Mainstreaming sowie

den künftig exklusiven Vorbehalt der vierten Säule “Chancengleichheit” am Arbeitsmarkt für

Frauen. Doch die konkreten Ergebnisse des informellen Treffens, bei dem über Strategien und

Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit von Frauen und Männern am

Arbeitsmarkt diskutiert wurde, sind nur ganz vereinzelt und punktuell enthalten.

Die Forderungen, welche in diesen Beschäftigungsrichtlinien nicht aufgenommen wurden,

lauten folgendermaßen:

- Initiativen in den EU - Mitgliedsstaaten zur Verringerung der Einkommensunterschiede

   zwischen den Geschlechtern,

- Maßnahmen für eine gerechte Aufteilung der häuslichen Versorgungsarbeit,

- Untersuchung der Steuersysteme und Leistungsansprüche auf vorhandene negative

   Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen,

- Entwicklung geeigneter Indikatoren für eine quantitative und qualitative Bewertung

   (Bench - marking),

- Bemühungen um eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung, bei allen

   öffentlichen Statistiken. Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und

   verlässliches Datenmaterial erforderlich.

- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen

   Frauenförderprogrammen sowie der Austausch von best - practice Maßnahmen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

                                               ANFRAGE

 

1) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Ergebnisse von Innsbruck noch in

    die Beschäftigungsrichtlinien für 1999 eingearbeitet werden?

 

2) Welche Schritte planen Sie zur konkreten Umsetzung dieser Ergebnisse?

 

3) Weiche Konsequenzen werden Sie ziehen, wenn die Ergebnisse nicht eingearbeitet

    werden?

 

4) Welche weiteren Maßnahmen, außer Berichte, Informationsmaterial sowie einer Studie

    über “Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen Union, haben Sie seit

    dem informellen Treffen der Sozial - und FrauenministerInnen gesetzt?