5268/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Beschäftigungsrichtlinien der EU für 1999
Anläßlich des informellen Treffens der Arbeits -, Sozial - und FrauenministerInnen der
Europäischen Union in Innsbruck wurde vereinbart, daß in den Beschäftigungsrichtlinien der
EU für 1999 die Interessen der Frauen in besonderem Ausmaß berücksichtigt werden sollen.
Die nun vorliegenden Vorschläge der Kommission bezüglich der Beschäftigungsrichtlinien
der EU für 1999 enthalten zwar einige Veränderungen wie das Gender - Mainstreaming sowie
den künftig exklusiven Vorbehalt der vierten Säule ,,Chancengleichheit" am Arbeitsmarkt für
Frauen. Doch die konkreten Ergebnisse des informellen Treffens, bei dem über Strategien und
Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit von Frauen und Männern am
Arbeitsmarkt diskutiert wurde, sind nur ganz vereinzelt und punktuell enthalten.
Die Forderungen, welche in diesen Beschäftigungsrichtlinien nicht aufgenommen wurden,
lauten folgendermaßen:
• Initiativen in den EU - Mitgliedsstaaten zur Verringerung der Einkommensunterschiede
zwischen den Geschlechtern,
• Maßnahmen für eine gerechte Aufteilung der häuslichen Versorgungsarbeit,
• Untersuchung der Steuersysteme und Leistungsansprüche auf vorhandene negative
Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen
• Entwicklung geeigneter Indikatoren, für eine quantitative und qualitative Bewertung
(Bench - marking),
• Bemühungen um eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung, bei allen
öffentlichen Statistiken. Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und
verläßliches Datenmaterial erforderlich.
• Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen
Frauenförderprogrammen sowie der Austausch von best - practice Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang richten
die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1) Weiche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Ergebnisse von Innsbruck noch in
die Beschäftigungsrichtlinien für 1999 eingearbeitet werden?
2) Welche Schritte planen Sie zur konkreten Umsetzung dieser Ergebnisse?
3) Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, wenn die Ergebnisse nicht eingearbeitet
werden?
4) Welche weiteren Maßnahmen, außer Berichte, Informationsmaterial sowie einer Studie
über “Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen Union”, haben Sie seit
dem informellen Treffen der Sozial - und FrauenministerInnen gesetzt?