5269/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Mißbrauch von im Elektronischen Krimmalpolizeilichen Informationssystem
(EKIS) gespeicherten Daten
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, stehen mindestens zwei Beamte des
Bundesministeriums für Inneres unter dem Verdacht, personenbezogene Daten, die
offensichtlich im Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS)
gespeichert werden, illegal an private Detekteien verkauft zu haben. Dabei steht der
Vorwurf im Raum, daß nicht nur KFZ - Zulassungs - und Meldedaten, sondern auch
Fahndungsunterlagen doeir lngotmstionrn über zurückgelegte Anzeigen weitergegeben
wurden.
Dieser mutmaßliche Mißbrauch von geschützten personenbezogenen Daten durch
Beamte des BMI zeigt einmal mehr die Problematik erweiterter Polizeibefugnisse in
Zusammenhang mit dem Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre auf und beweist
überdies, daß Fragen des Datenschutzes im BMI nicht ernst genug genommen
werden. Da alle Zugriffe auf das EKIS durch die EDV - Zentrale des Bundesministeriums
für Inneres registriert werden, würde sich der Exekutive theoretisch die Möglichkeit
bieten, die Häufung von unmotivierten Personenabfragen zu lokalisieren und ent -
sprechende Überprüfungen vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
an den Bundesminister für Inneres.
1. In welcher Form wurden bisher stichprobenartige Überprüfungen des Zugriffs von
Beamtinnen und Beamten auf personenbezogene Daten und deren Verwendung
durchgeführt?
2. Welche Dienststelle ist mit diesen Überprüfungen befaßt?
3. Wieviele derartige stichprobenweise Überprüfungen werden jährlich durchgeführt?
4. Wie vielen derartigen stichprobenweisen Überprüfungen der EKIS - Zugriffe folgten
im Kalenderjahr 1997, wievielen im Kalenderjahr 1998 nähere Untersuchungen auf
Zulässigkeit
bestimmter EKIS - Zugriffe?
5. Wieviele Verdachtsfälle von mißbräuchlicher bzw. krimineller Verwendung perso -
nenbezogener Daten aus dem EKIS sind ihnen in den in Frage 4 beschriebenen
Zeiträumen bekannt geworden?
6. In wie vielen aufgedeckten Fällen wurden
a) Personalfahndungsdaten
b) Auszüge aus dem Strafregister
c) Daten aus dem kriminalpolizeilichen Aktenindex
d) Fingerabdrücke
e) Sachenfahndungsdaten
f) Kfz - Fahndungsdaten
g) Daten aus dem Fremdeninformationssystem
h) Daten aus dem Asylinformationssystem
i) Daten aus dem Schengener Informationssystem
widerrechtlich an nicht zugriffsbefugte Personen bzw. an Private weitergegeben?
7. Welche Konsequenzen hatte dies jeweils für die involvierten Beamtinnen und
Beamten oder Vertragsbediensteten?
8. Aus welchem zwingenden kriminaltaktischen Grund wurden die mutmaßlichen
Datenmißbräuche im Innenministerium, die den Ermittlerinnen schon seit Dienstag,
den 10.11.1998 bekannt waren, den Medien erst am Donnerstag, den 12.11.1998
also nach dem Beschluß der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes im
Ministerrat bekanntgegeben?
9. Wie begründen Sie, daß es sich bei den beiden tatverdächtigen Beamten um
"Einzelfälle” in bezug auf Datenmißbrauch handelt?
10.Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, daß einer der beiden Verdächtigten ihn
betreffende (belastende) Unterlagen zu sich nach Hause genommen hatte (KURIER,
15.11.98, S.11)?
11. Ist es eine übliche Vorgangsweise, daß Beamtinnen und Beamte Akten nach Hause
mitnehmen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?
12.Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem aufgedeckten Fall mutmaßlichen
Datenmißbrauches für die zukünftige Kontrolle möglichen ,,Datenhandels"?
13.Werden Sie sich für die Einsetzung eines vom BMI unabhängigen Datenschutzbe -
auftragten bzw. einer unabhängigen Kontrollstelle für Datenmißbrauch durch
Beamte einsetzen? Wenn
nein, warum nicht?
14.Werden Sie ein automationsunterstützes System in Form eines Zufallsgenerators
bzw. einer ,,Blackbox" einsetzen, um zukünftig Datenmißbrauch aufzudecken? Wenn
ja, ab wann?
15. Halten Sie im Lichte des bekannt gewordenen Datenmißbrauchs die durch die
Regierungsvorlage für eine Sicherheitspolizei - Novelle 1998 vorgeschlagene Erfas -
sung von Stamm - und Vermittlungsdaten von Telefonbetreibern, die Regelung für
die Verwendung genetischer Informationen sowie die Einführung von “Sicher -
heitsüberprüfungen" in der vorgeschlagenen Form für vertretbar? Wenn ja, mit
welcher Begründung?
16. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Begutachtung des Datenschutzrates zum
Entwurf für eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, welcher “schwerwiegende
verfassungsrechtliche Bedenken" anmeldet?