5269/J XX.GP

 

                                               Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Mißbrauch von im Elektronischen Krimmalpolizeilichen Informationssystem

(EKIS) gespeicherten Daten

 

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, stehen mindestens zwei Beamte des

Bundesministeriums für Inneres unter dem Verdacht, personenbezogene Daten, die

offensichtlich im Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS)

gespeichert werden, illegal an private Detekteien verkauft zu haben. Dabei steht der

Vorwurf im Raum, daß nicht nur KFZ - Zulassungs - und Meldedaten, sondern auch

Fahndungsunterlagen doeir lngotmstionrn über zurückgelegte Anzeigen weitergegeben

wurden.

 

Dieser mutmaßliche Mißbrauch von geschützten personenbezogenen Daten durch

Beamte des BMI zeigt einmal mehr die Problematik erweiterter Polizeibefugnisse in

Zusammenhang mit dem Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre auf und beweist

überdies, daß Fragen des Datenschutzes im BMI nicht ernst genug genommen

werden. Da alle Zugriffe auf das EKIS durch die EDV - Zentrale des Bundesministeriums

für Inneres registriert werden, würde sich der Exekutive theoretisch die Möglichkeit

bieten, die Häufung von unmotivierten Personenabfragen zu lokalisieren und ent -

sprechende Überprüfungen vorzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

                                               Anfrage

 

an den Bundesminister für Inneres.

 

1. In welcher Form wurden bisher stichprobenartige Überprüfungen des Zugriffs von

    Beamtinnen und Beamten auf personenbezogene Daten und deren Verwendung

    durchgeführt?

 

2. Welche Dienststelle ist mit diesen Überprüfungen befaßt?

 

3. Wieviele derartige stichprobenweise Überprüfungen werden jährlich durchgeführt?

 

4. Wie vielen derartigen stichprobenweisen Überprüfungen der EKIS - Zugriffe folgten

    im Kalenderjahr 1997, wievielen im Kalenderjahr 1998 nähere Untersuchungen auf

    Zulässigkeit bestimmter EKIS - Zugriffe?

5. Wieviele Verdachtsfälle von mißbräuchlicher bzw. krimineller Verwendung perso -

    nenbezogener Daten aus dem EKIS sind ihnen in den in Frage 4 beschriebenen

    Zeiträumen bekannt geworden?

 

6. In wie vielen aufgedeckten Fällen wurden

    a) Personalfahndungsdaten

    b) Auszüge aus dem Strafregister

    c) Daten aus dem kriminalpolizeilichen Aktenindex

    d) Fingerabdrücke

    e) Sachenfahndungsdaten

    f) Kfz - Fahndungsdaten

    g) Daten aus dem Fremdeninformationssystem

    h) Daten aus dem Asylinformationssystem

    i) Daten aus dem Schengener Informationssystem

widerrechtlich an nicht zugriffsbefugte Personen bzw. an Private weitergegeben?

 

7. Welche Konsequenzen hatte dies jeweils für die involvierten Beamtinnen und

    Beamten oder Vertragsbediensteten?

 

8. Aus welchem zwingenden kriminaltaktischen Grund wurden die mutmaßlichen

    Datenmißbräuche im Innenministerium, die den Ermittlerinnen schon seit Dienstag,

    den 10.11.1998 bekannt waren, den Medien erst am Donnerstag, den 12.11.1998

    also nach dem Beschluß der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes im

    Ministerrat bekanntgegeben?

 

9. Wie begründen Sie, daß es sich bei den beiden tatverdächtigen Beamten um

    "Einzelfälle” in bezug auf Datenmißbrauch handelt?

 

10.Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, daß einer der beiden Verdächtigten ihn

    betreffende (belastende) Unterlagen zu sich nach Hause genommen hatte (KURIER,

    15.11.98, S.11)?

 

11. Ist es eine übliche Vorgangsweise, daß Beamtinnen und Beamte Akten nach Hause

    mitnehmen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?

 

12.Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem aufgedeckten Fall mutmaßlichen

    Datenmißbrauches für die zukünftige Kontrolle möglichen ,,Datenhandels"?

 

13.Werden Sie sich für die Einsetzung eines vom BMI unabhängigen Datenschutzbe -

    auftragten bzw. einer unabhängigen Kontrollstelle für Datenmißbrauch durch

    Beamte einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

14.Werden Sie ein automationsunterstützes System in Form eines Zufallsgenerators

    bzw. einer ,,Blackbox" einsetzen, um zukünftig Datenmißbrauch aufzudecken? Wenn

    ja, ab wann?

 

15. Halten Sie im Lichte des bekannt gewordenen Datenmißbrauchs die durch die

    Regierungsvorlage für eine Sicherheitspolizei - Novelle 1998 vorgeschlagene Erfas -

    sung von Stamm - und Vermittlungsdaten von Telefonbetreibern, die Regelung für

    die Verwendung genetischer Informationen sowie die Einführung von “Sicher -

    heitsüberprüfungen" in der vorgeschlagenen Form für vertretbar? Wenn ja, mit

    welcher Begründung?

 

16. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Begutachtung des Datenschutzrates zum

    Entwurf für eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, welcher “schwerwiegende

    verfassungsrechtliche Bedenken" anmeldet?