527/J
ANFRAGE
der Abgeordneten KR Schöll, DI Hofmann
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend
Vorruhestandsregelungen beim Verbund
Die Verbundgesellschaft bietet ihren Mitarbeitern die freiwillige Inanspruchnahme einer Vorruhestandsregelung an. Inhalt dieses Angebotes ist es, daß weibliche Arbeitnehmer nach Vollendung des 53. Lebensjahres, männliche Arbeitnehmer nach Vollendung des 58. Lebensjahres eine maximal 2jährige Vorruhestandsregelung in Anspruch nehmen können.
Allein im Jahr 1994 haben 120 Arbeitnehmer einen Vorruhestand angetreten, mehrere hundert Mitarbeiter bekundeten nach Auskunft des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten "ihr grundsätzliches Interesse " an dieser Aktion.
Aus oben angeführten Gründe n richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. a. Wie viele Mitarbeiter des Verbunds haben mit Stichtag 31. März 1996 vom Angebot
der Inanspruchnahme einer Vorruhestandsregelung Gebrauch gemacht?
b. Wieviele Mitarbeiter des Verbunds werden in den Jahren 1996 und 1997 voraussichtlich von diesem Angebot Gebrauch machen?
c. Wieviele Mitarbeiter haben Interesse an der angebotenen Vorruhestandsregelung gezeigt?
2. In wievielen Fällen wird im Vorruhestand eine Einkommenshöhe von 79,5% des Letztbezuges erreicht.
b. Welche Einkommenshöhe (in Prozent des Letztbezuges) wird durchschnittlich erreicht?
3. a. Welche Kosten entstanden dem Verbund in den Jahren 1994 und 1995 aus der
Vorruhestandsregelung?
b. Mit welchen Kosten wird für die Jahre 1996 und 1997 gerechnet?
4. Wie läßt sich die beim Verbund geübte Praxis der Vorruhestandsregelung mit dem Bemühen der Bundesregierung vereinbaren, das vorzeitige Ausscheiden von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsprozeß nach Möglichkeit zu vermeiden?
5. Wie stehen sie dazu, daß es durch Vorruhestandsregelungen wie die des Verbunds praktisch zwei Klassen von Arbeitnehmern gibt, nämlich jene in geschätzten und jene in ungeschützten Bereichen?
6. Weiche Kosten entstanden bzw. entstehen dem Verbund aus der Finanzierung von freiwilligen Zulagen bzw. Sonderleistungen für seine Mitarbeiter in den Jahren 1990 bis 1996?
7. Welche Kosten entstanden dem Verbund in den Jahren 1990 bis 1996 aus dem derzeitigen Mitarbeiterpensionssystem durch Zahlungen an Personen ohne Sonderverträge?
b. Welche Ergebnisse zeitigten die vom Vorstand angeregten Verhandlungen zur Erreichung einer Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen des Betriebspensions- und Pensionskassengesetzes?
8. Aus weichen Mitteln werden die unter 3., 6. und 7.a. angesprochenen Kostenfinanziert?
9. In weichem Ausmaß wurde bzw. wird durch diese Kosten der Strompreis belastet und um wieviel billiger könnte z.B. eine Kilowattstunde Strom bei Wegfall der unter 3., 6. und 7.a angesprochenen Kosten sein?
10. Welchen wirtschaftlichen Erfolg zeitigten die vom Verbund betriebenen Tourismusanlagen
Sporthotel Kaprun
Berghütte Präbichl
sowie die von den Produktionsgesellschaften geführten Tourismusbetriebe in den Jahren
1989 bis 1996?