527/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten KR Schöll, DI Hofmann

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend

Vorruhestandsregelungen beim Verbund

 

 

Die Verbundgesellschaft bietet ihren Mitarbeitern die freiwillige Inanspruchnahme einer Vorruhe­standsregelung an.  Inhalt dieses Angebotes ist es, daß weibliche Arbeitnehmer nach Vollendung des 53.  Lebensjahres, männliche Arbeitnehmer nach Vollendung des 58.  Lebensjahres eine maximal 2­jährige Vorruhestandsregelung in Anspruch nehmen können.

 

Allein im Jahr 1994 haben 120 Arbeitnehmer einen Vorruhestand angetreten, mehrere hundert Mit­arbeiter bekundeten nach Auskunft des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten "ihr grundsätzliches Interesse " an dieser Aktion.

 

 

Aus oben angeführten Gründe n richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.     a.     Wie viele Mitarbeiter des Verbunds haben mit Stichtag 31.  März 1996 vom Angebot

der Inanspruchnahme einer Vorruhestandsregelung Gebrauch gemacht?

 

b.       Wieviele Mitarbeiter des Verbunds werden in den Jahren 1996 und 1997 voraus­sichtlich von diesem Angebot Gebrauch machen?

 

c.       Wieviele Mitarbeiter haben Interesse an der angebotenen Vorruhestandsregelung gezeigt?

 

 

2.                   In wievielen Fällen wird im Vorruhestand eine Einkommenshöhe von 79,5% des Letztbezuges erreicht.

 

b.       Welche Einkommenshöhe (in Prozent des Letztbezuges) wird durchschnittlich er­reicht?

 

 

3.     a.     Welche Kosten entstanden dem Verbund in den Jahren 1994 und 1995 aus der

Vorruhestandsregelung?

 

b.       Mit welchen Kosten wird für die Jahre 1996 und 1997 gerechnet?

 

4.         Wie läßt sich die beim Verbund geübte Praxis der Vorruhestandsregelung mit dem Bemühen der Bundesregierung vereinbaren, das vorzeitige Ausscheiden von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsprozeß nach Möglichkeit zu vermeiden?

 

 

5.         Wie stehen sie dazu, daß es durch Vorruhestandsregelungen wie die des Verbunds prak­tisch zwei Klassen von Arbeitnehmern gibt, nämlich jene in geschätzten und jene in unge­schützten Bereichen?

 

 

6.         Weiche Kosten entstanden bzw. entstehen dem Verbund aus der Finanzierung von freiwilligen Zulagen bzw.  Sonderleistungen für seine Mitarbeiter in den Jahren 1990 bis 1996?

 

 

7.                   Welche Kosten entstanden dem Verbund in den Jahren 1990 bis 1996 aus dem der­zeitigen Mitarbeiterpensionssystem durch Zahlungen an Personen ohne Sonderver­träge?

 

b.       Welche Ergebnisse zeitigten die vom Vorstand angeregten Verhandlungen zur Errei­chung einer Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen des Betriebspensions- und Pensions­kassengesetzes?

 

 

8.       Aus weichen Mitteln werden die unter 3., 6. und 7.a. angesprochenen Kostenfinanziert?

 

 

9.         In weichem Ausmaß wurde bzw. wird durch diese Kosten der Strompreis belastet und um wieviel billiger könnte z.B. eine Kilowattstunde Strom bei Wegfall der unter 3., 6. und 7.a angesprochenen Kosten sein?

 

 

10.       Welchen wirtschaftlichen Erfolg zeitigten die vom Verbund betriebenen Tourismusanlagen

Sporthotel Kaprun

Berghütte Präbichl

sowie die von den Produktionsgesellschaften geführten Tourismusbetriebe in den Jahren

1989 bis 1996?