5270/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend rechtswidrige Weitergabe von personenbezogenen Daten iranischer
Asylwerber an die iranische Botschaft
Die iranischen Staatsbürger Karem Rostami und Giti Omodi haben am 17.9.1998 in
Österreich um Asyl angesucht. Nach ihren Angaben waren sie Mitglieder verbotener
politischer Parteien, wurden geschlagen und gefoltert und saßen mehrere Jahre im
Iran im Gefängnis, sodaß ihnen bei einer Abschiebung in die Heimat zumindest
weitere Jahre im Gefängnis, möglicherweise aber auch Folter und der Tod drohen
würden.
Obwohl das Asylverfahren erster Instanz noch nicht abgeschlossen ist, gab die
Bundespolizeidirektion Salzburg die personenbezogenen Daten der Asylwerber am
24.9.1998 an die Botschaft der Islamischen Republik Iran weiter, um die Ausstellung
eines Heimreisezertifikates zu erwirken (Aktenzahlen IV - FrS 28.805/98 und IV - FrS
28.806198). Auf diese Weise ermöglicht Österreich den iranischen Behörden unter
Umständen, Regimegegner weiter zu verfolgen. Die Konsequenzen kann man sich
ausmalen.
Diese Vorgangsweise ist selbstverständlich gemäß der Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und auch des
österreichischen Asylgesetzes rechtswidrig. Denn in § 21 Abs 2 AsylG 1997 heißt es
daß Asylwerber nicht in den Herkunftsstaat zurückgewiesen oder gar abgeschoben
werden dürfen. Die Übermittlung von Daten an den Herkunftsstaat ist unter anderem
nur dann zulässig, wenn der Asylantrag abgewiesen wurde und als Ergebnis der
non - refoulment - Prüfung dem nicht entgegensteht. Im gelindesten Fall handelt es sich
also um Amtsmißbrauch und Verletzung des Datenschutzes.
Offensichtlich sollten die Heimreisezertifikate “auf Vorrat” vor Abschluß der
notwendigen Verfahren beschafft werden. Damit hat die Bundespolizeidirektion
Salzburg eine klare Gesetzesübertretung begangen und noch dazu wissentlich
möglicherweise Menschenleben gefährdet. Daher wurde bereits Strafanzeige gegen
die verantwortlichen Beamten erstattet.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres.
1. Wie beurteilen Sie die hier erfolgte Weitergabe personenbezogener Daten von
Asylwerbern an die Botschaft des Heimatlandes während des laufenden
Asylverfahrens?
2. Stimmen Sie der Auffassung der Fragesteller zu, daß in diesem Fall von der
Bundespolizeidirektion Salzburg die Bestimmungen des Asylgesetzes nicht
eingehalten wurden? Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen werden Sie gegenüber den
betroffenen Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg ergreifen?
4. Ist es eine übliche Vorgangsweise der Behörden, bereits während eines
laufenden Asylverfahrens bzw. vor erfolgter non - refoulement - Prüfung bei
Herkunftsländern der betroffenen Ausländer um ein Heimreisezertifikat
anzusuchen? Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um diese Praxis
abzustellen?
5. Sind Ihnen Fälle bekannt geworden, etwa durch Informationen von
Menschenrechtsorganisationen, bei denen abgewiesene Asylwerber, für die beim
Herkunftsland um ein Heimreisezertifikat angesucht wurde, nach der Rückkehr
Verfolgungen oder Repressionen ausgesetzt waren oder sind? Wenn ja, in
welchen Fällen?
6. Sind die Asylverfahren von Karem Rostami und Giti Omidi inzwischen
abgeschlossen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?