5270/J XX.GP

 

                                      ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend rechtswidrige Weitergabe von personenbezogenen Daten iranischer

Asylwerber an die iranische Botschaft

 

 

Die iranischen Staatsbürger Karem Rostami und Giti Omodi haben am 17.9.1998 in

Österreich um Asyl angesucht. Nach ihren Angaben waren sie Mitglieder verbotener

politischer Parteien, wurden geschlagen und gefoltert und saßen mehrere Jahre im

Iran im Gefängnis, sodaß ihnen bei einer Abschiebung in die Heimat zumindest

weitere Jahre im Gefängnis, möglicherweise aber auch Folter und der Tod drohen

würden.

 

Obwohl das Asylverfahren erster Instanz noch nicht abgeschlossen ist, gab die

Bundespolizeidirektion Salzburg die personenbezogenen Daten der Asylwerber am

24.9.1998 an die Botschaft der Islamischen Republik Iran weiter, um die Ausstellung

eines Heimreisezertifikates zu erwirken (Aktenzahlen IV - FrS 28.805/98 und IV - FrS

28.806198). Auf diese Weise ermöglicht Österreich den iranischen Behörden unter

Umständen, Regimegegner weiter zu verfolgen. Die Konsequenzen kann man sich

ausmalen.

 

Diese Vorgangsweise ist selbstverständlich gemäß der Europäischen Konvention

zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und auch des

österreichischen Asylgesetzes rechtswidrig. Denn in § 21 Abs 2 AsylG 1997 heißt es

daß Asylwerber nicht in den Herkunftsstaat zurückgewiesen oder gar abgeschoben

werden dürfen. Die Übermittlung von Daten an den Herkunftsstaat ist unter anderem

nur dann zulässig, wenn der Asylantrag abgewiesen wurde und als Ergebnis der

non - refoulment - Prüfung dem nicht entgegensteht. Im gelindesten Fall handelt es sich

also um Amtsmißbrauch und Verletzung des Datenschutzes.

 

Offensichtlich sollten die Heimreisezertifikate “auf Vorrat” vor Abschluß der

notwendigen Verfahren beschafft werden. Damit hat die Bundespolizeidirektion

Salzburg eine klare Gesetzesübertretung begangen und noch dazu wissentlich

möglicherweise Menschenleben gefährdet. Daher wurde bereits Strafanzeige gegen

die verantwortlichen Beamten erstattet.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

                                               ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres.

 

 

1. Wie beurteilen Sie die hier erfolgte Weitergabe personenbezogener Daten von

    Asylwerbern an die Botschaft des Heimatlandes während des laufenden

    Asylverfahrens?

2. Stimmen Sie der Auffassung der Fragesteller zu, daß in diesem Fall von der

    Bundespolizeidirektion Salzburg die Bestimmungen des Asylgesetzes nicht

    eingehalten wurden? Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

3. Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen werden Sie gegenüber den

    betroffenen Beamten der Bundespolizeidirektion Salzburg ergreifen?

 

4. Ist es eine übliche Vorgangsweise der Behörden, bereits während eines

    laufenden Asylverfahrens bzw. vor erfolgter non - refoulement - Prüfung bei

    Herkunftsländern der betroffenen Ausländer um ein Heimreisezertifikat

    anzusuchen? Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um diese Praxis

    abzustellen?

 

5. Sind Ihnen Fälle bekannt geworden, etwa durch Informationen von

    Menschenrechtsorganisationen, bei denen abgewiesene Asylwerber, für die beim

    Herkunftsland um ein Heimreisezertifikat angesucht wurde, nach der Rückkehr

    Verfolgungen oder Repressionen ausgesetzt waren oder sind? Wenn ja, in

    welchen Fällen?

 

6. Sind die Asylverfahren von Karem Rostami und Giti Omidi inzwischen

    abgeschlossen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?