5271/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Moser, Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Schuldenerlaß für mittelamerikanische Staaten

 

 

Die durch den Hurrican ,,Mitch” verursachte Naturkatastrophe in Nicaragua und

Honduras, aber auch in den benachbarten Ländern Guatemala, Belize, Costa Rica

und El Salvador hat Schäden unvorstellbaren Ausmasses hervorgerufen und die

betroffenen Staaten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht um ca. 20 Jahre

zurückgeworfen, nicht zuletzt deshalb, weil die Infrastruktur völlig zerstört wurde.

 

Ein Grund dafür, daß sich die genannten Ländern möglicherweise nicht so rasch von

der wirtschaftlichen Katastrophe erholen werden, ist die hohe Auslandsverschuldung

und der damit verbundene Mittelabfluß, der für den Wiederaufbau verwendet werden

könnte. Honduras zum Beispiel müßte 1998 450 Millionen Dollar an Schuldendienst

aufbringen.

 

Eine sinnvolle Maßnahme, um Honduras, Nicaragua und den anderen Ländern zu

helfen, wäre daher ein weitgehender Schuldenerlaß bzw. eine Streichung der

Rückzahlung der Exportkredite. Die bisher im Rahmen des Pariser Clubs erreichten

Umschuldungen für diese Länder dürften unter den gegebenen Bedingungen nicht

ausreichend sein.

 

Österreich hat in den mittelamerikanischen Ländern den Ruf eines verläßlichen

Partners und hat auch auf die Katastrophe relativ rasch mit Hilfslieferungen reagiert.

Daher wäre eine Entschuldung (von ohnehin kaum rückzahlbaren Beträgen) ein

logischer nächster Schritt, um echte Solidarität mit der Bevölkerung dieser Länder zu

zeigen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch auf das in diesem Jahr beschlossene

Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zum Verzicht auf Darlehensforderungen

aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes gegenüber

Entwicklungsländern zu verweisen, das einen Verzicht in der Höhe von 1,7 Milliarden

Schilling vorsieht, dessen Umsetzung aber noch auf sich warten läßt. Von den in

dieser Anfrage erwähnten Ländern wäre wenigstens Nicaragua mit einem aus dem

Budget aushaftenden Betrag von 112,919.275,63 Schilling (Stand 1996) betroffen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

                                               ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

 

1. Werden Sie sich für eine umfassende internationale Entschuldung von Honduras,

    und Nicaragua, aber auch von Guatemala, Belize, Costa Rica und El Salvador auf

    OECD - Ebene einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

2. In welcher Höhe hat Österreich Nicaragua und Honduras Schuldennachlässe im

    Rahmen der Umschuldungen des Pariser Clubs gewährt?

 

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Zahlungsverpflichtungen von Honduras,

    Nicaragua, Guatemala, Costa Rica, El Salvador und Belize gegenüber

    Österreich?

 

4. Werden Sie sich für eine vollständige Streichung der aushaftenden Schulden von

    Nicaragua und Hoduras sowie zumindest für einen teilweisen Schuldenerlaß

    Guatemalas, Belizes, Costa Ricas und El Salvadors gegenüber Österreich

    einsetzen? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wenn Frage 4 verneint wurde: bis zu welchem Ausmaß ist die Bundesregierung

    bereit, den betroffenen Staaten die Schulden zu erlassen?

 

6. Werden Sie bezüglich der Schulden Nicaraguas und Honduras‘ die

    kapitalstreichungs - Option (anstatt der Zinsreduktions - Option) im Rahmen des

    Pariser Clubs anwenden, um so die aushaftenden Schulden dieser Länder

    vollständig streichen zu können? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Inwieweit wurden bereits Schritte unternommen, das in der Begründung erwähnte

    ,,Entschuldungsgesetz” gegenüber Nicaragua umzusetzen?

 

8. Gegenüber welchen anderen Entwicklungsländern wurden bereits Schritte

    unternommen bzw. Verträge abgeschlossen, um das ,,Entschuldungsgesetz‘

    umzusetzen? Zu wieviel Prozent ist die angestrebte Entschuldung von 1,7

    Milliarden Schilling bereits erfolgt?