5271/J XX.GP
der Abgeordneten Moser, Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Schuldenerlaß für mittelamerikanische Staaten
Die durch den Hurrican ,,Mitch” verursachte Naturkatastrophe in Nicaragua und
Honduras, aber auch in den benachbarten Ländern Guatemala, Belize, Costa Rica
und El Salvador hat Schäden unvorstellbaren Ausmasses hervorgerufen und die
betroffenen Staaten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht um ca. 20 Jahre
zurückgeworfen, nicht zuletzt deshalb, weil die Infrastruktur völlig zerstört wurde.
Ein Grund dafür, daß sich die genannten Ländern möglicherweise nicht so rasch von
der wirtschaftlichen Katastrophe erholen werden, ist die hohe Auslandsverschuldung
und der damit verbundene Mittelabfluß, der für den Wiederaufbau verwendet werden
könnte. Honduras zum Beispiel müßte 1998 450 Millionen Dollar an Schuldendienst
aufbringen.
Eine sinnvolle Maßnahme, um Honduras, Nicaragua und den anderen Ländern zu
helfen, wäre daher ein weitgehender Schuldenerlaß bzw. eine Streichung der
Rückzahlung der Exportkredite. Die bisher im Rahmen des Pariser Clubs erreichten
Umschuldungen für diese Länder dürften unter den gegebenen Bedingungen nicht
ausreichend sein.
Österreich hat in den mittelamerikanischen Ländern den Ruf eines verläßlichen
Partners und hat auch auf die Katastrophe relativ rasch mit Hilfslieferungen reagiert.
Daher wäre eine Entschuldung (von ohnehin kaum rückzahlbaren Beträgen) ein
logischer nächster Schritt, um echte Solidarität mit der Bevölkerung dieser Länder zu
zeigen.
In diesem Zusammenhang ist auch auf das in diesem Jahr beschlossene
Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zum Verzicht auf Darlehensforderungen
aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes gegenüber
Entwicklungsländern zu verweisen, das einen Verzicht in der Höhe von 1,7 Milliarden
Schilling vorsieht, dessen Umsetzung aber noch auf sich warten läßt. Von den in
dieser Anfrage erwähnten Ländern wäre wenigstens Nicaragua mit einem aus dem
Budget aushaftenden Betrag von 112,919.275,63 Schilling (Stand 1996) betroffen.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1. Werden Sie sich für eine umfassende internationale Entschuldung von Honduras,
und Nicaragua, aber auch von Guatemala, Belize, Costa Rica und El Salvador auf
OECD - Ebene einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
2. In welcher Höhe hat Österreich Nicaragua und Honduras Schuldennachlässe im
Rahmen der Umschuldungen des Pariser Clubs gewährt?
3. Auf welche Höhe belaufen sich die Zahlungsverpflichtungen von Honduras,
Nicaragua, Guatemala, Costa Rica, El Salvador und Belize gegenüber
Österreich?
4. Werden Sie sich für eine vollständige Streichung der aushaftenden Schulden von
Nicaragua und Hoduras sowie zumindest für einen teilweisen Schuldenerlaß
Guatemalas, Belizes, Costa Ricas und El Salvadors gegenüber Österreich
einsetzen? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn Frage 4 verneint wurde: bis zu welchem Ausmaß ist die Bundesregierung
bereit, den betroffenen Staaten die Schulden zu erlassen?
6. Werden Sie bezüglich der Schulden Nicaraguas und Honduras‘ die
kapitalstreichungs - Option (anstatt der Zinsreduktions - Option) im Rahmen des
Pariser Clubs anwenden, um so die aushaftenden Schulden dieser Länder
vollständig streichen zu können? Wenn nein, warum nicht?
7. Inwieweit wurden bereits Schritte unternommen, das in der Begründung erwähnte
,,Entschuldungsgesetz” gegenüber Nicaragua umzusetzen?
8. Gegenüber welchen anderen Entwicklungsländern wurden bereits Schritte
unternommen bzw. Verträge abgeschlossen, um das ,,Entschuldungsgesetz‘
umzusetzen? Zu wieviel Prozent ist die angestrebte Entschuldung von 1,7
Milliarden Schilling bereits erfolgt?