5273/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend EU - Programm “Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche”
Nach einem Bericht der Tageszeitung ,,Salzburger Nachrichten” vom 21. November
1998 wurde das “Interkulturelle Zentrum” mit der Durchführung des EU - Programms
“Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche” (EFD) während einer zweijährigen
Pilotphase betraut. Vor allem auch deshalb, da sich das “Interkulturelle Zentrum”
bereits seit mehreren Jahren erfolgreich um ein anderes EU - Projekt “Jugend für
Europa” kümmert. Beide Programme beschäftigen sich mit der Förderung von
europäischen außerschulischen Jugendprojekten. Das Programm ,‚Europäischer
Freiwilligendienst für Jugendliche” bietet zusätzlich die Chance, für einige Monate als
Volontär bei einem gemeinnützigen Projekt im Ausland tätig zu sein. Nach dem
Auslaufen der Pilotphase des EFD im heurigen Frühsommer wurde vom
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie das “Interkulturelle Zentrum” mit der
provisorischen Weiterführung des Projekts beauftragt und ein entsprechender
Vertrag zwischen dem “Interkulturellen Zentrum” und der Europäischen Kommission
geschlossen. Das BMUJF entzog aber vor einigen Tagen dem “Interkulturellen
Zentrum” den Auftrag. Der gültige Vertrag mit der Europäischen Kommission muß
nun während des Arbeitsjahres aufgelöst werden. Die Programmumsetzung wird
ohne vorherige öffentliche Ausschreibung einem neu gegründeten Verein des
BMUJF übertragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend dem “Interkulturellen Zentrum”
den Auftrag zu
entziehen?
2. Wurden anläßlich des Entzuges des Auftrages Gespräche mit den
Bundesländern, die die EU - Jugendprojekte mitfinanzieren, geführt? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage, wird ohne öffentliche Ausschreibung, ein neu
gegründeter Verein des BMUJF mit der Programmumsetzung beauftragt?
4. Welcher Verein des BMUJF wird ab Jänner 1999 dieses EU - Programm
betreuen und nach welchen Kriterien wird dieser ausgewählt?
5. Welche Kosten entstehen durch die frühzeitige Auflösung des Vertrages und
sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen?