5275/J XX.GP

 

                                                           ANFRAGE

 

 

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Besteuerung von Einkünften von Skirennläufern

 

 

Seit den frühen 70er Jahren werden in Österreich ansässige Skirennläufer lediglich mit einem

Viertel ihrer Gesamteinkünfte besteuert (sogenannte Skirennläufererlässe vom 5.12.1972,

22.3.1977 und 15.1.1974).

 

Obwohl nach Ansicht von Steuerexperten kein Zweifel daran besteht, daß diese ohnehin

äußerst umstrittene Regelung (Gleichheitsgrundsatz) nur auf Skirennläufer anzuwenden ist

und die Anwendung auf Skirennläufer  - Trainer versagt und, so ist zu hören, als rechtswidrig

erkannt wurde (Berufungsentscheidungen der Berufungssenate in einzelnen

Finanzlandesdirektionen), soll diese Steuerbegünstigung  -  im Einverständnis mit dem

Bundesministerium für Finanzen  -  immer wieder auf Skirennläufer - Trainer, aber auch auf

Tennisprofis, Autorennfahrer und andere Sportler angewendet worden sein.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen die nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen die sogenannten Skirennläufererlässe?

 

2.    Gibt es vergleichbare steuerliche Regelungen im EU - Raum?

 

3.    Wenn ja, in welchen Staaten und wie lauten diese?

 

4.    Entsprechen diese Steuerbegünstigungen dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der

       Besteuerung?

 

5.    Gilt die Viertelbesteuerung der Einkünfte von Skirennläufern auch für andere

       Personenkreise?

 

6.    Wenn ja, für welche und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

 

7.    Wie viele Skirennläufer nutzten in den vergangenen Jahren diese steuerlichen

       Erleichterungen und wie verteilen sich diese Fälle auf die einzelnen

       Finanzlandesdirektionen?

8.    Mit wieviel Fällen wird für 1997 und 1998 gerechnet?

 

9.    Wie vielen Abgabepflichtigen, die nicht Skirennläufer sind, haben das BMF oder

        nachgeordnete Dienststellen Zusagen erteilt, sie bräuchten nur ein Viertel ihres

        Gesamteinkommens in Österreich zu versteuern und wie verteilen sich diese Fälle auf die

        einzelnen Finanzlandesdirektionen?

 

10.   Wurden derartige Zusagen durch die nachgeordneten Dienststellen dem

         Finanzministerium zur Kenntnis gebracht, einzelne Fälle mündlich erörtert und

         genehmigt oder bestand gar eine Meldepflicht?

 

11.    Wenn ja, welche Abteilungen sind im BMF dafür zuständig?

 

12.    Wie kommt man zu einer ministeriellen oder nachgeordneten Zusage, daß ein

         tennisspielender, autorennenfahrender oder sonst sportelnder Abgabepflichtiger nach den

         Skirennläufererlässen besteuert werden kann und damit nur mit einem Viertel seines

         Gesamteinkommens steuerpflichtig wird?

 

13.    Ist es richtig, daß derart besteuerte Sportler vom zuständigen Finanzamt eine steuerliche

         Freistellungserklärung bekommen und damit im Ausland von der Entrichtung einer

         Einkommensteuer befreit sind?

 

14.    Warum wurden die Möglichkeiten derartiger Steuererleichterungen bisher nicht

         allgemein bekannt gemacht und, ganz im Gegenteil, die sogenannten Skirennläufererlässe

         nur einem ,,qualifizierten"  Personenkreis bekannt gegeben?

 

15.    Ist es denkmöglich, daß diese Skirennläufererlässe auch auf andere Personen, z. B.

         Künstler, die weltweite Einkünfte beziehen, angewendet werden können?

 

16.    Wenn nein, warum nicht?

 

17.    Gibt es im BMF Pläne, daß diese Form der pauschalen Einkommensermittlung geändert

         wird?

 

18.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

 

19.    Mit welchem steuerlichen Minderaufkommen muß durch die Skirennläufererlässe

         jährlich gerechnet werden?