5275/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besteuerung von Einkünften von Skirennläufern
Seit den frühen 70er Jahren werden in Österreich ansässige Skirennläufer lediglich mit einem
Viertel ihrer Gesamteinkünfte besteuert (sogenannte Skirennläufererlässe vom 5.12.1972,
22.3.1977 und 15.1.1974).
Obwohl nach Ansicht von Steuerexperten kein Zweifel daran besteht, daß diese ohnehin
äußerst umstrittene Regelung (Gleichheitsgrundsatz) nur auf Skirennläufer anzuwenden ist
und die Anwendung auf Skirennläufer - Trainer versagt und, so ist zu hören, als rechtswidrig
erkannt wurde (Berufungsentscheidungen der Berufungssenate in einzelnen
Finanzlandesdirektionen), soll diese Steuerbegünstigung - im Einverständnis mit dem
Bundesministerium für Finanzen - immer wieder auf Skirennläufer - Trainer, aber auch auf
Tennisprofis, Autorennfahrer und andere Sportler angewendet worden sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen die nachstehende
Anfrage
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen die sogenannten Skirennläufererlässe?
2. Gibt es vergleichbare steuerliche Regelungen im EU - Raum?
3. Wenn ja, in welchen Staaten und wie lauten diese?
4. Entsprechen diese Steuerbegünstigungen dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung?
5. Gilt die Viertelbesteuerung der Einkünfte von Skirennläufern auch für andere
Personenkreise?
6. Wenn ja, für welche und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
7. Wie viele Skirennläufer nutzten in den vergangenen Jahren diese steuerlichen
Erleichterungen und wie verteilen sich diese Fälle auf die einzelnen
Finanzlandesdirektionen?
8. Mit wieviel Fällen wird für 1997 und 1998 gerechnet?
9. Wie vielen Abgabepflichtigen, die nicht Skirennläufer sind, haben das BMF oder
nachgeordnete Dienststellen Zusagen erteilt, sie bräuchten nur ein Viertel ihres
Gesamteinkommens in Österreich zu versteuern und wie verteilen sich diese Fälle auf die
einzelnen Finanzlandesdirektionen?
10. Wurden derartige Zusagen durch die nachgeordneten Dienststellen dem
Finanzministerium zur Kenntnis gebracht, einzelne Fälle mündlich erörtert und
genehmigt oder bestand gar eine Meldepflicht?
11. Wenn ja, welche Abteilungen sind im BMF dafür zuständig?
12. Wie kommt man zu einer ministeriellen oder nachgeordneten Zusage, daß ein
tennisspielender, autorennenfahrender oder sonst sportelnder Abgabepflichtiger nach den
Skirennläufererlässen besteuert werden kann und damit nur mit einem Viertel seines
Gesamteinkommens steuerpflichtig wird?
13. Ist es richtig, daß derart besteuerte Sportler vom zuständigen Finanzamt eine steuerliche
Freistellungserklärung bekommen und damit im Ausland von der Entrichtung einer
Einkommensteuer befreit sind?
14. Warum wurden die Möglichkeiten derartiger Steuererleichterungen bisher nicht
allgemein bekannt gemacht und, ganz im Gegenteil, die sogenannten Skirennläufererlässe
nur einem ,,qualifizierten" Personenkreis bekannt gegeben?
15. Ist es denkmöglich, daß diese Skirennläufererlässe auch auf andere Personen, z. B.
Künstler, die weltweite Einkünfte beziehen, angewendet werden können?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Gibt es im BMF Pläne, daß diese Form der pauschalen Einkommensermittlung geändert
wird?
18. Wenn ja, wann und in welcher Form?
19. Mit welchem steuerlichen Minderaufkommen muß durch die Skirennläufererlässe
jährlich gerechnet werden?