5280/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

und Genossen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Vergiftungszentrale und Giftinformationsverordnung

 

 

 

Seit Jahren ist die "Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)" für die Beratung und zur

Auskunft an Verbraucher, ÄrztInnen, Krankenanstalten und medizinischem Personal

zuständig. Im Berichtsjahr 1997 wurden beispielsweise insgesamt 23.516 Anrufe registriert,

dabei wurden 18.124 konkrete toxikologische Anfragen beantwortet. Diese Anfragen bezogen

sich auf 12.708 Betroffene, von denen fast zwei Drittel Kinder waren.

Die "Giftinformationsverordnung" nach dem Chemikaliengesetz hingegen regelt die

Meldepflicht von Herstellung und Importeuren sowie eine Mitteilungspflicht bei

Vergiftungen (§ 8 Giftinformationsverordnung).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauenan -

gelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Wodurch unterscheiden sich die vorgeschriebenen Mitteilungen nach der

       "Giftinformationsverordnung" von den Anfragen an die Vergiftungsinformations -

        zentrale (VIZ)?

 

2.     Welche Personen - und Altersgruppen waren von Vergiftungen - aufgrund der

        Mitteilungen nach der Giftinformationsverordnung - in den Jahren 1996 und 1997

        besonders betroffen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

3.     In wievielen Fällen kam es 1996 und 1997 nach Mitteilungen über Vergiftungen im

        Sinne der Giftinformationsverordnung zur Befassung des "Produktsicherheits -

        beirates" nach dem PSG?

        Was war jeweils Grund für die Vergiftung?

4.     Wenn nein, warum nicht?

 

5.     Welche Informationsmaßnahmen wurden durch das zuständige Ministerium 1996

        und 1997 vorgenommen, um über Vergiftungsfälle aufzuklären und um weitere zu

        verhindern?

 

6.     In welcher Form hat man sich dabei mit besonders betroffenen Personengruppen

        (z.B. Minderjährige) auseinandergesetzt?

 

7.     Wieviele Vergiftungsmeldungen wurden 1996 und 1997 von verantwortlichen

        Leitern von Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten in Krankenanstalten

        erstattet?

 

8.     Wieviele Vergiftungsmeldungen wurden 1996 und 1997 von Betriebsärzten und

        Leitern von sonstigen arbeitsmedizinischen Einrichtungen erstattet?

 

9.     Sind die in der Anfragebeantwortung XX. GP Nr. 1330 AB vom 3.12.1996

        angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeverpflichtung vorgenommen

        worden?

 

10.   Wenn nein, warum nicht?

 

11.   Was werden Sie unternehmen, um die in der Giftverordnung normierte Mitteilungs -

         verpflichtung zu verbessern und um die verantwortlichen Personen zu einer

         genaueren und vollständigen Meldung entsprechend der "Giftinformations -

         verordnung” veranlassen?