5280/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
und Genossen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Vergiftungszentrale und Giftinformationsverordnung
Seit Jahren ist die "Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)" für die Beratung und zur
Auskunft an Verbraucher, ÄrztInnen, Krankenanstalten und medizinischem Personal
zuständig. Im Berichtsjahr 1997 wurden beispielsweise insgesamt 23.516 Anrufe registriert,
dabei wurden 18.124 konkrete toxikologische Anfragen beantwortet. Diese Anfragen bezogen
sich auf 12.708 Betroffene, von denen fast zwei Drittel Kinder waren.
Die "Giftinformationsverordnung" nach dem Chemikaliengesetz hingegen regelt die
Meldepflicht von Herstellung und Importeuren sowie eine Mitteilungspflicht bei
Vergiftungen (§ 8 Giftinformationsverordnung).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauenan -
gelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
Anfrage:
1. Wodurch unterscheiden sich die vorgeschriebenen Mitteilungen nach der
"Giftinformationsverordnung" von den Anfragen an die Vergiftungsinformations -
zentrale (VIZ)?
2. Welche Personen - und Altersgruppen waren von Vergiftungen - aufgrund der
Mitteilungen nach der Giftinformationsverordnung - in den Jahren 1996 und 1997
besonders betroffen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
3. In wievielen Fällen kam es 1996 und 1997 nach Mitteilungen über Vergiftungen im
Sinne der Giftinformationsverordnung zur Befassung des "Produktsicherheits -
beirates" nach dem PSG?
Was
war jeweils Grund für die Vergiftung?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Informationsmaßnahmen wurden durch das zuständige Ministerium 1996
und 1997 vorgenommen, um über Vergiftungsfälle aufzuklären und um weitere zu
verhindern?
6. In welcher Form hat man sich dabei mit besonders betroffenen Personengruppen
(z.B. Minderjährige) auseinandergesetzt?
7. Wieviele Vergiftungsmeldungen wurden 1996 und 1997 von verantwortlichen
Leitern von Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten in Krankenanstalten
erstattet?
8. Wieviele Vergiftungsmeldungen wurden 1996 und 1997 von Betriebsärzten und
Leitern von sonstigen arbeitsmedizinischen Einrichtungen erstattet?
9. Sind die in der Anfragebeantwortung XX. GP Nr. 1330 AB vom 3.12.1996
angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeverpflichtung vorgenommen
worden?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Was werden Sie unternehmen, um die in der Giftverordnung normierte Mitteilungs -
verpflichtung zu verbessern und um die verantwortlichen Personen zu einer
genaueren und vollständigen Meldung entsprechend der "Giftinformations -
verordnung” veranlassen?