5281/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Frieser
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Entschädigung der Opfer des BHI - Konkurses und Mängel in der Banken -
aufsicht bzw. Prüfung
Die Rieger - Bankpleite hat neuerdings die Fragen der Verantwortung der Bankenauf -
sicht, des notwendigen Vertrauensschutzes der Sparer und der Entschädigung der
Opfer von Bankenpleiten aktualisiert. Durch den Konkurs der BHI in der Steiermark
im Februar 1995 wurden hunderte Sparer geschädigt und insgesamt das Vertrauen
in die Bankenaufsicht erschüttert.
Seit über 3 Jahren kämpfen die Geschädigten um ihr Recht. Es wurden in ihrem In -
teresse zahlreiche Maßnahmen - vor allem der Steiermärkischen Landesregierung
unter Führung von LH Waltraud Klasnic - gesetzt und von den verantwortlichen Zen -
tralstellen eingefordert. Auch das Parlament ist mehrfach befaßt worden.
Nicht nur, daß 3 ½ Jahre nach dem BHI - Konkurs die betroffenen Sparer noch immer
nicht eine volle Entschädigung erhalten haben, hat eine geschädigte Sparerin dieser
Tage aufgezeigt, daß gerichtlichen Unterlagen zufolge 7 Sparer mit Einlagen von
über 1 Mio S seitens der Sonderunterstützungsgesellschaft des Bankenverbandes
über die Einlagensicherung jeden Schilling zurückbekommen haben, ein Großteil der
Sparer mit Einlagen über der Millionengrenze, die teilweise die Ersparnisse eines
ganzen Berufslebens und der gesamten Familie repräsentieren, diese Kompensation
jedoch nicht erhielten. Sollte diese Behauptung wahr sein, wäre dies eine krasse und
empörende Ungleichbehandlung und geeignet, das Vertrauen in den Geldapparat
schwer zu erschüttern.
Vertrauen aber ist Grundvoraussetzung und größtes Kapital für Sparer, Investoren
und die Wirtschaft im allgemeinen.
Die Vorkommnisse sowohl bei der BHI als auch bei der Riegerbank lassen begrün -
dete Zweifel an der Effizienz der Prüfung der Banken und der Bankenaufsicht auf -
kommen. Es besteht dringender Reformbedarf bei der Bankenaufsicht und der Be -
stellung der Wirtschaftsprüfer. Bezüglich der Wirtschaftsprüfer ist das gegenwärtige
System, daß der Vorstand der Bank diese sich selbst aussuchen kann, zu hinterfra -
gen. Die Prüferbestellung nach einer bei
der Kammer aufliegenden alphabetischen
Liste und rotierende Prüfer kann zu wesentlich größerer Effizienz und Unabhängig -
keit der Kontrolle beitragen.
Diese Fakten, Vertragsmomente und Ereignisse werfen damit zahlreiche Fragen an
die für dieses notwendige Grundvertrauen verantwortlichen und entscheidenden Or -
gane auf.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finan -
zen folgende
Anfrage:
1. Welche Konsequenzen hat die Bankenaufsicht aus dem Konkurs der BHI 1995
gezogen, um solche Fälle für die Zukunft wirksam zu verhindern?
2. Hätte eine verschärfte Bankenaufsicht dazu beitragen können, die Riegerbank -
Pleite zu verhindern?
3. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der Sparer seit 1995 allgemein ge -
setzt?
4. Können Sie einen Bericht über die bisherigen Maßnahmen zugunsten der ge -
schädigten BHI - Sparer geben und wenn ja, welche Maßnahmen wurden ge -
setzt?
5. Wie beurteilen Sie die Vorwürfe der Ungleichbehandlung der BHI - Sparer durch
die Sonderunterstützungsgesellschaft?
6. Halten Sie eine solche Ungleichbehandlung für vertretbar?
7. Wenn Sie eine derartige Ungleichbehandlung feststellen, welche Maßnahmen
werden Sie ergreifen?
8. Wann werden der BHI - Konkurs und seine Konsequenzen für die Sparer endgül -
tig geregelt sein?
9. Werden Sie einen Schlußbericht aus der Sicht des Finanzministeriums zum BHI -
Konkurs vorlegen?
10. Wenn ja, welchen Inhalts wird dieser Schlußbericht sein und welche Schlußfolge -
rungen werden Sie ziehen?
11. Welche Maßnahmen zur Verbesserung
der Bankenaufsicht werden Sie setzen?
12. Sind Sie bereit, bei der Bestellung der kontrollierenden Wirtschaftsprüfer eine
Reforminitiative im Sinne der in der Anfragebegründung genannten Kriterien
alphabetische Liste, Rotation etc. - zu setzen und gesetzlich in der WTBO ver -
ankern zu lassen?
13. Sind Sie bereit, die Bankenaufsicht im Sinne der von Klubobmann NAbg. Univ. -
Prof. Khol gemachten Vorschläge zu reformieren (unabhängige richterliche Be -
Hörde)?