5283/J XX.GP

 

Anfrage

 

Der Abgeordneten Kampichler , Katharina Horngacher

und Kollegen

 

 

an den Bundeskanzler

 

 

betreffend Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor entwicklungsschädigenden Einflüssen

durch Medien.

 

 

Laut UN - Konvention über die Rechte des Kindes haben Kinder das Recht auf Schutz vor ihre

Entwicklung schädigenden Einflüssen und das Recht auf Förderung durch spezifische

Kindermedien und Qualitätsangebote. Auch im Rahmen einiger EU - Richtlinien wird der

Jugendschutz diskutiert und vorgeschlagen. Besonders die EU - Richtlinien unter dem

Arbeitstitel "Fernsehen ohne Grenzen" verlangen Maßnahmen, die geeignet sind, Kinder vor

schädigenden Einflüssen zu schützen. Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie,

die Jagd nach Einschaltquoten und die Verschmelzung der verschiedenen Medien (Fernsehen,

Telekommunikation, Video, Internet, etc.) bringt mit sich, daß mehr Brutalität und Gewalt

vermittelt werden und der Medienkonsum unüberschaubar und unkontrollierbar ist. Als eine

der zielführendsten Kontrollmöglichkeiten wird die Sendung eines Signals bei

Medienprodukten mit Gewaltinhalt eingeführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundeskanzler zu dieser Thematik folgende

 

Anfrage

 

1. Welche Maßnahmen sind in Österreich geplant, um Kinder vor der Vielzahl der

Medieneinflüsse, die ihre Entwicklung schädigen, zu schützen und ihre positive Entwicklung

durch spezifische Angebote zu fördern?

 

2. Vor welchen Medieneinflüssen müssen Kinder ihrer Meinung nach geschützt werden?

 

3. Wie gefährlich ist Ihrer Meinung nach der Einfluß von Brutalität und Gewalt in den

Medien auf die Entwicklung der Kinder in Österreich?

 

4. Ist geplant, eine Fernsehzeit bis ca. 21 Uhr einzuführen, in der Eltern sicher sein können,

daß keine, die Entwicklung ihrer Kinder schädigenden, Inhalte gesendet werden? Wenn ja,

wie werden Zuwiderhandlungen sanktioniert?

5. Wie wird die geforderte Kennzeichnung von Sendungen hinsichtlich ihres für Kinder

gefährlichen Inhalts aussehen?

 

6. Wie und wo erfolgte der Meinungsbildungsprozeß für die sinnvollste und zielführendste

Art der Kennzeichnung von Sendungen mit entwicklungsschädigendem Einfluß?

 

7. Was ist seitens der Bundesregierung geschehen, um Eltern über den Umgang mit Medien

im Zusammenhang mit dem Schutz der Jugend zu informieren und zu sensibilisieren?

 

8. Welche Maßnahmen sind in der Zukunft geplant, um Eltern über den Umgang mit Medien

im Zusammenhang mit dem Schutz der Jugend zu informieren?

 

9. Wird den Medien (auch Privatfernsehen) seitens der Bundesregierung Selbstkontrolle

abverlangt? Wenn ja, welche Rahmenbedingungen werden für das Fernsehen geschaffen?

 

10. Wann wird in Österreich die UN - Konvention über die Rechte des Kindes in den

Verfassungsrang gehoben?

 

11. Wie sind innerhalb der Bundesregierung die Kompetenzen im Zusammenhang mit dem

Schutz der Jugend vor negativen Medieneinflüssen geregelt?

 

12. Welche Maßnahmen zur Förderung von Kindermedien und Qualitätsangeboten für Kinder

und Jugendliche sind bereits erfolgt bzw. sind vorgesehen?