5285/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Export von Komponenten und Ersatzteilen der GH N - 45 - Kanone zwischen 1993

und 1997

 

Die Noricum bzw. Vöest - Alpine hat in den Jahren 1982 bis 1985 illegal Hunderte GHN -

Kanonen an die Staaten Iran und Irak verkauft, die damals wie heute als Krisen - und

Kriegsgebiete - auch nach §3 (1) Z2 Kriegsmaterialgesetz - zu qualifizieren sind.

Entsprechende Verurteilungen verantwortlicher Noricum - und Vöest - Manager haben die

strafrechtliche Relevanz derartiger Rüstungsexporte bewiesen. Nach diesem Waffenskandal

gab es größtes Interesse die Kanonenproduktion, die damals im Verstaatlichtensektor

angesiedelt war, abzustoßen.

 

Im Jahr 1993 hat der Schweizer Rüstungsindustrielle Dieter Bühne die Lizenz der GHN - 45

Kanone um 180 Millionen Schilling von der Nachfolgefirma der in Konkurs gegangenen

Firma Noricum erworben. Dieser Kauf hat auch den Erwerb von 1.700 Tonnen Ersatzteilen

und 100 Geschützrohren für die 155 mm - Haubitze beinhaltet. Träger des Kaufs war Bührles

karibische Briefkastenfirma "lnternational Technology Finance". In Österreich tritt Bührle

darüberhinaus als alleiniger Gesellschafter der "Maschinenfabrik Liezen Systemtechnik

GesmbH" auf. (Weiters ist Dieter Bühne Hauptaktionär der Oerlikon - Bührle Holding und

wurde in diesem Zusammenhang 1970 wegen illegalen Waffenhandels in der Schweiz zu

einer bedingten Haftstrafe verurteilt.) Bührles Liezener "Systemtechnik" hat in der

Maschinenfabrik Liezen Lagerflächen für die Ersatzteile, Rohre und GHN - Kanonen

gemietet. Komponenten für die Kanone werden heute in vier westeuropäischen Ländern,

unter anderem auch in Österreich, sowie in der Slowakei produziert, dorthin dürften auch

wiederholt Ersatzteile aus der Konkursmasse der Noricumkanone geliefert worden sein.

 

Am 3.Februar 1997 wurde in den Lagerhallen des Donauhafens Krems 20 Paletten mit

Aufsatzkisten, die nach Teheran abtransportiert hätten werden sollen, von Zöllnern und der

niederösterreichischen Sicherheitsdirektion als GHN - Kanonenkomponenten und Ersatzteile

identifiziert. Wegen fehlender Exportgenehmigungen wurde die Ausfuhr unterbunden.

Ähnliches wiederholte sich am 8.Februar am Flughafen Wien Schwechat, wo

Kanonenkomponenten der Linzer Firma Inter - Technik nach Teheran weitergeflogen werden

sollten.

 

Am l0.Februar 1997 wurden am Flughafen Bratislava 42,2 Tonnen Bauteile der GHN -

Kanone verladen. Zielflughafen war Teheran. Der Iran hat den wichtigsten Verträgen und

den Frachtpapieren zu Folge 80 Millionen Schilling an die ITT Dieter Bührles gezahlt. Mit

dieser Lieferung können nach Meinung unabhängiger Rüstungsexperten 200 Kanonen einige

Jahre einsatzfähig gehalten werden. Der Großteil dieses Rüstungsmaterials stammt aus der

Konkursmasse der Noricum, die im Jänner 1994 von Liezen in die Slowakei gebracht

wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Erachten Sie eine Ausfuhr von Teilen und Zubehör von Kriegsmaterial in den Iran in

      der derzeitigen politischen Situation nach den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes

      für zulässig?

 

2.   Ist Ihnen bekannt, daß der Export von 42,2 Tonnen Komponenten der GHN, die am

      10.02.1997 von Bratislava aus, in den Iran ausgeführt wurden, aus der Konkursmasse

      der Noricum stammen?

 

3.   Hat die "Maschinenfabrik Liezen Systemtechnik GesmbH" in den vergangenen fünf

      Jahren einen Antrag auf Export von Teilen oder Zubehör von Kriegsmaterial an Ihr

      Ressort gerichtet?

 

4.   Wurde in den vergangenen neun Jahren ein Antrag auf Ausfuhr von Komponenten,

      Ersatzteilen oder Zubehör der 155 mm Kanonenhaubitze, GHN - 45 nach dem

      Kriegsmaterialgesetz bzw. der Verordnung 533 des Wirtschaftsministeriums

      eingebracht?

 

5.   Wenn Ja: Welches Bestimmungsland wurde in diesem entsprechenden Antrag angeführt

      und wurde von Ihrem Ressort eine Endverbraucherbescheinigung für die Waffenausfuhr

      verlangt?

 

6.   Wenn Nein: Wurden aufgrund der Vorgänge in den Lagerhallen Krems am 3. Februar

      1997 bzw. am Flughafen Schwechat am 8. Februar 1997 entsprechende Erhebungen

      wegen Verdachtes auf illegale Ausfuhr von Kriegsmaterial oder Teilen und Zubehör

      davon in den Iran aufgenommen?

 

7.   Wenn kein Antrag auf Ausfuhr von GHN - Komponenten eingebracht wurde: wurden

      aufgrund des Verdachtes auf illegale Waffenausfuhr Erhebungen eingeleitet, wo die

      1.700 Tonnen Ersatzteile und Komponenten sowie die 100 Geschützrohre der GHN 45

      hingekommen sein könnten?

 

8.   Was geschah mit den in Krems bzw. am Flughafen Schwechat beschlagnahmten

      Materialien und wann wurden diese den Eigentümern zurückgegeben?

 

9.   Der Bundeskanzler hat angegeben (2469/AB; XX.GP), daß in den vergangenen acht

      Jahren seit 1990 lediglich zwei Anträge auf Ausfuhr von Kriegmaterial in den Iran

      gestellt und wieder zurückgezogen wurden. Wann wurden diese eingebracht bzw. wann

      wurden sie wieder zurückgezogen?

10. Welche Produkte sollten nach diesen beiden Anträgen ausgeführt werden?

11. Welche Firmen stellten diesen Antrag?