5285/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Export von Komponenten und Ersatzteilen der GH N - 45 - Kanone zwischen 1993
und 1997
Die Noricum bzw. Vöest - Alpine hat in den Jahren 1982 bis 1985 illegal Hunderte GHN -
Kanonen an die Staaten Iran und Irak verkauft, die damals wie heute als Krisen - und
Kriegsgebiete - auch nach §3 (1) Z2 Kriegsmaterialgesetz - zu qualifizieren sind.
Entsprechende Verurteilungen verantwortlicher Noricum - und Vöest - Manager haben die
strafrechtliche Relevanz derartiger Rüstungsexporte bewiesen. Nach diesem Waffenskandal
gab es größtes Interesse die Kanonenproduktion, die damals im Verstaatlichtensektor
angesiedelt war, abzustoßen.
Im Jahr 1993 hat der Schweizer Rüstungsindustrielle Dieter Bühne die Lizenz der GHN - 45
Kanone um 180 Millionen Schilling von der Nachfolgefirma der in Konkurs gegangenen
Firma Noricum erworben. Dieser Kauf hat auch den Erwerb von 1.700 Tonnen Ersatzteilen
und 100 Geschützrohren für die 155 mm - Haubitze beinhaltet. Träger des Kaufs war Bührles
karibische Briefkastenfirma "lnternational Technology Finance". In Österreich tritt Bührle
darüberhinaus als alleiniger Gesellschafter der "Maschinenfabrik Liezen Systemtechnik
GesmbH" auf. (Weiters ist Dieter Bühne Hauptaktionär der Oerlikon - Bührle Holding und
wurde in diesem Zusammenhang 1970 wegen illegalen Waffenhandels in der Schweiz zu
einer bedingten Haftstrafe verurteilt.) Bührles Liezener "Systemtechnik" hat in der
Maschinenfabrik Liezen Lagerflächen für die Ersatzteile, Rohre und GHN - Kanonen
gemietet. Komponenten für die Kanone werden heute in vier westeuropäischen Ländern,
unter anderem auch in Österreich, sowie in der Slowakei produziert, dorthin dürften auch
wiederholt Ersatzteile aus der Konkursmasse der Noricumkanone geliefert worden sein.
Am 3.Februar 1997 wurde in den Lagerhallen des Donauhafens Krems 20 Paletten mit
Aufsatzkisten, die nach Teheran abtransportiert hätten werden sollen, von Zöllnern und der
niederösterreichischen Sicherheitsdirektion als GHN - Kanonenkomponenten und Ersatzteile
identifiziert. Wegen fehlender Exportgenehmigungen wurde die Ausfuhr unterbunden.
Ähnliches wiederholte sich am 8.Februar am Flughafen Wien Schwechat, wo
Kanonenkomponenten der Linzer Firma Inter - Technik nach Teheran weitergeflogen werden
sollten.
Am l0.Februar 1997 wurden am Flughafen Bratislava 42,2 Tonnen Bauteile der GHN -
Kanone verladen. Zielflughafen war Teheran. Der Iran hat den wichtigsten Verträgen und
den Frachtpapieren zu Folge 80 Millionen Schilling an die ITT Dieter Bührles gezahlt. Mit
dieser Lieferung können nach Meinung unabhängiger Rüstungsexperten 200 Kanonen einige
Jahre einsatzfähig gehalten werden. Der
Großteil dieses Rüstungsmaterials stammt aus der
Konkursmasse der Noricum, die im Jänner 1994 von Liezen in die Slowakei gebracht
wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Erachten Sie eine Ausfuhr von Teilen und Zubehör von Kriegsmaterial in den Iran in
der derzeitigen politischen Situation nach den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes
für zulässig?
2. Ist Ihnen bekannt, daß der Export von 42,2 Tonnen Komponenten der GHN, die am
10.02.1997 von Bratislava aus, in den Iran ausgeführt wurden, aus der Konkursmasse
der Noricum stammen?
3. Hat die "Maschinenfabrik Liezen Systemtechnik GesmbH" in den vergangenen fünf
Jahren einen Antrag auf Export von Teilen oder Zubehör von Kriegsmaterial an Ihr
Ressort gerichtet?
4. Wurde in den vergangenen neun Jahren ein Antrag auf Ausfuhr von Komponenten,
Ersatzteilen oder Zubehör der 155 mm Kanonenhaubitze, GHN - 45 nach dem
Kriegsmaterialgesetz bzw. der Verordnung 533 des Wirtschaftsministeriums
eingebracht?
5. Wenn Ja: Welches Bestimmungsland wurde in diesem entsprechenden Antrag angeführt
und wurde von Ihrem Ressort eine Endverbraucherbescheinigung für die Waffenausfuhr
verlangt?
6. Wenn Nein: Wurden aufgrund der Vorgänge in den Lagerhallen Krems am 3. Februar
1997 bzw. am Flughafen Schwechat am 8. Februar 1997 entsprechende Erhebungen
wegen Verdachtes auf illegale Ausfuhr von Kriegsmaterial oder Teilen und Zubehör
davon in den Iran aufgenommen?
7. Wenn kein Antrag auf Ausfuhr von GHN - Komponenten eingebracht wurde: wurden
aufgrund des Verdachtes auf illegale Waffenausfuhr Erhebungen eingeleitet, wo die
1.700 Tonnen Ersatzteile und Komponenten sowie die 100 Geschützrohre der GHN 45
hingekommen sein könnten?
8. Was geschah mit den in Krems bzw. am Flughafen Schwechat beschlagnahmten
Materialien und wann wurden diese den Eigentümern zurückgegeben?
9. Der Bundeskanzler hat angegeben (2469/AB; XX.GP), daß in den vergangenen acht
Jahren seit 1990 lediglich zwei Anträge auf Ausfuhr von Kriegmaterial in den Iran
gestellt und wieder zurückgezogen wurden. Wann wurden diese eingebracht bzw. wann
wurden sie wieder zurückgezogen?
10. Welche Produkte sollten nach diesen beiden Anträgen ausgeführt werden?
11. Welche Firmen stellten diesen Antrag?