529/J
ANFRAGE
der Abg. DI. Schöggl, Dr. Grollitsch und DI. Hofmann, an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend des Instituts für Normungswesen
Im Jahre 1971 wurde das Bundesgesetz über das Normenswesen (BGBl. 240/197 1) geschaffen, das die Grundlage für das "Österreichische Normungsinstitut" darstellt.
Das Österreichische Normungsinstitut" ist als Verein organisiert, dessen Zweck die Schaffung und Veröffentlichung von Normen ist. Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn berechnet und der Verein besitzt die Befugnis die von ihm geschaffenen Normen als "Österreichische Normen" ("ÖNORMEN") zu bezeichnen. Im § 1 Abs. 3 des Normwesengesetzes wird geregelt, daß während der Dauers dieser Befugnis keinem anderen Verein diese Befugnis gewährt werden darf. Durch den Beitritt zur Europäischen Union müssen die EU-Normen (CENNormen) und andere internationale Normen in das nationale Normenwerk überkommen werden. Damit soll einerseits eine rechtzeitige Anpassung der ÖNORMEN N an den jeweiligen Stand der Wissenschaft, der Technik sowie der wirtschaftlichen Gegebenheiten erfolgen. Andererseits ist die nationale Normungsarbeit seit dem EU-Beitritt aufgrund der international untergeordneten Bedeutung der ÖNORMEN nahezu Erliegen gekommen, bzw. nahezu bedeutungslos geworden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1. Wieviele Mitarbeiter hat das"Österreichische Normungsinstitut"
a) Wieviele Mitarbeiter sind hauptberuflich und auf Konsulentenbasis tätig
b) Wieviele Mitarbeiter werden von der Wirtschaft bereitgestellt ?
2. Wie hoch ist das Etat des "Österreichischen Normungsinstitutes" bzw. inwieweit wird das "Österreichische Normungsinsitut" von öffentlichen Mitteln finanziert ?
3. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel,' die für das "Österreichische Normungsinstitut" aufgewendet werden ?
4. Wieviele Vertreter des "Österreichischen Norminstitutes" sind in internationalen Gremien tätig ?
a) auf welchen Fachgebieten sind diese Personen tätig ?
b) Wie hoch sind die Kosten für die internationale Normungsarbeit bzw. die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen des Normunswesens ?
5. Wieviele Sachbearbeiter sind mit Übersetzungsarbeiten im Bereich der Übernahme von EU-Normen beschäftigt ?
6. Welche nationalen Normungsvorhaben sind derzeit in Arbeit ?
7. Wie viele und welche Normungsausschüsse bearbeiten diese Normungsvorhaben ?
8. In welchen internationalen Normungsvorhaben arbeiten die österreichischen Normungsausschüsse mit ?