5294/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend aktuelle Heeresgliederung, rechtliche Begründung

 

Am 24.11.1998 hielt der Generaltruppeninspektor General Karl Majcen vor der Gesellschaft

für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik einen Vortrag über “Aktuelle Probleme der

militärischen Landesverteidigung 1998”. Er ging dabei auch auf den sogenannten Optionen -

bericht ein, Lind bezeichnete ihn als ein "Regierungsdokument", daß, obwohl “wegen der

letzten Seite” nicht beschlossen, (ansonsten bestand angeblich Übereinstimmung über den

restlichen Inhalt) eigentlich als Grundlage für die Modifizierung des Landesverteidigungs -

plans gesehen werden könnte. Er würde damit sozusagen den alten Landesverteidigungsplan

ersetzen. Außerdem erklärte er, daß dieses Dokument den künftigen Auftrag an das Bun -

desheer beinhalte.

 

Auf Hinweise in der Diskussion, daß der Auftrag des Bundesheeres rechtlich im Wehrgesetz

und durch den noch immer gültigen Landesverteidigungsplan fixiert wäre, ging er nicht ein.

Auch auf den Vorhalt, daß der Optionenbericht nicht als Regierungsbeschluß sondern nur als

ÖVP - Papier veröffentlicht worden war, reagierte er nicht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1. Deckt sich diese Aussage des höchsten Offiziers des Bundesheeres mit der Auffassung

    des Verteidigungsministeriums, und ist damit die letzte Heeresumgliederung wirklich eine

    Schlußfolgerung aus dem Optionenbericht?

 

2. Wenn nein, welche Auftragsstellung mit welcher Bedrohungsanalyse liegt dieser Umglie -

    derung zugrunde, und wodurch ist sie rechtlich gedeckt?

 

3. Welche rechtliche Einordnung weist das Verteidigungsministerium dem Landesverteidi -

    gungsplan zu, und wird dieser noch als gültig betrachtet?

 

4. Wenn dieser als obsolet betrachtet wird, warum erfolgt keine Aufhebung beziehungswei -

    se, wie schon im Vorwort des Landesverteidigungsplans aufgeführt, eine Anpassung an

    die “sich jeweils ergebenden Änderungen der Rechts - und Sachlage”?