5294/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend aktuelle Heeresgliederung, rechtliche Begründung
Am 24.11.1998 hielt der Generaltruppeninspektor General Karl Majcen vor der Gesellschaft
für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik einen Vortrag über “Aktuelle Probleme der
militärischen Landesverteidigung 1998”. Er ging dabei auch auf den sogenannten Optionen -
bericht ein, Lind bezeichnete ihn als ein "Regierungsdokument", daß, obwohl “wegen der
letzten Seite” nicht beschlossen, (ansonsten bestand angeblich Übereinstimmung über den
restlichen Inhalt) eigentlich als Grundlage für die Modifizierung des Landesverteidigungs -
plans gesehen werden könnte. Er würde damit sozusagen den alten Landesverteidigungsplan
ersetzen. Außerdem erklärte er, daß dieses Dokument den künftigen Auftrag an das Bun -
desheer beinhalte.
Auf Hinweise in der Diskussion, daß der Auftrag des Bundesheeres rechtlich im Wehrgesetz
und durch den noch immer gültigen Landesverteidigungsplan fixiert wäre, ging er nicht ein.
Auch auf den Vorhalt, daß der Optionenbericht nicht als Regierungsbeschluß sondern nur als
ÖVP - Papier veröffentlicht worden war, reagierte er nicht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Deckt sich diese Aussage des höchsten Offiziers des Bundesheeres mit der Auffassung
des Verteidigungsministeriums, und ist damit die letzte Heeresumgliederung wirklich eine
Schlußfolgerung aus dem Optionenbericht?
2. Wenn nein, welche Auftragsstellung mit welcher Bedrohungsanalyse liegt dieser Umglie -
derung zugrunde, und wodurch ist sie rechtlich gedeckt?
3. Welche rechtliche Einordnung weist das Verteidigungsministerium dem Landesverteidi -
gungsplan zu, und wird dieser noch als gültig betrachtet?
4. Wenn dieser als obsolet betrachtet wird, warum erfolgt keine Aufhebung beziehungswei -
se, wie schon im Vorwort des Landesverteidigungsplans aufgeführt, eine Anpassung an
die “sich jeweils ergebenden Änderungen der Rechts - und Sachlage”?