530/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Trattner, Haller und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die „Zollwache in Tirol und deren Weiterbestand nach dem Schengener Abkommen“
Die Zollwache in Tirol und deren Zukunft aufgrund des EU-Beitrittes und des Schengener Abkommens gibt gegenüber dem Bundesminister für Finanzen Anlaß zur folgenden
A n f r a g e :
1. Was geschieht mit den Kontrollposten, wenn mit 1.1.1998 die Kontrolle der Ökopunkte elektronisch erfolgen wird?
2. Fällt die Straßenbenützungsabgabe (STRABAG) bzw. die Kontrolle der STRABAG durch den Kontrollposten ebenfalls weg?
3. Was geschieht mit den Zollwachebeamten in Tirol an allen Binnengrenzübergängen bei Inkrafttreten des Schengener Abkommens?
4. Bleibt die Grenzkontrolle an der Außengrenze weiterhin bei einer dem Bundesministerium für Finanzen zugeordneten Zollwache (Grenze zur Schweiz)?
5. Bleibt die sicherheitspolizeiliche Grenzkontrolle bis zum Inkrafttreten des Schengener Abkommens bei der Zollwache?
6. Ist die Zollwache nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens berechtigt, im Zuge der mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) Einsätze im Anwendungsgebiet und auch grenzpolizeiliche bzw. fremdenpolizeiliche Kontrollen durchzuführen?
7. Können für den Fall einer Auflassung der Kontrollposten Kiefersfelden und Brenner die dort eingesetzten Zollwachebeamten mit der Versetzung zur nächstgelegenen MÜG rechnen und wo werden diese MÜGs stationiert, so daß keine familiären Härtefälle eintreten (z.B. vom Unterinntal in das obere Inntal)?
8. Bleibt die Zahl der derzeit bestehenden mobilen Überwachungsgruppen in Tirol von derzeit 14 erhalten oder ist mit Zusammenlegungen zu rechnen?
9. Welche organisatorischen Maßnahmen sind für den Bereich Außerfern beabsichtigt und inwieweit wird auf die besondere geografische Lage, die Abgeschiedenheit und auf die persönlichen und familiären Verhältnisse der dort eingesetzten Beamten Rücksicht genommen?