5305/J XX.G

 

                                                           Anfrage

 

der Abg. Mag. Haupt, Dkfm. Bauer

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffen Hygienstandards in Zahnmedizin und Endoskopie.

 

Beim diesjährigen Hepatitis - C Tag wurde das Problem angesprochen, daß ca. 30%

der Hepatitis - C- Infektionen ihre Ursache im medizinischen Bereich haben, nämlich

angeblich

- infolge mangelhafter Hygiene bei Instrumenten der Zahnmedizin und

  Kieferchirurgie,

- infolge mangelhafter Desinfektion und Sterilisation von Endoskopen nach der

  endoskopischen Probeentnahme.

 

Weiters habe eine Studie des Hygieneinstituts der Universität Graz ergeben:

- Mängel bei der Desinfektion der Instrumente in jeder dritten Zahnarztpraxis,

- Mangelhafte Instrumentenaufbereitung in 40% der zahnärztlichen Praxen,

- Bei 31% der Helfer und 8% der Ärzte fehlt die Hepatitis - B - Impfung.

 

Diese Hygienestudie nehmen die unterzeichneten Abgeordneten zum Anlaß und

richten an die Frau Bundesmininisterin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie lautet die Stellungnahme Ihres Ressorts zu den in der Studie des Grazer

    Hygieneinstitutes zutage getretenen Hygienemängeln in zahnärztlichen Praxen?

 

2. Gibt es vergleichende Studien über Hygienestandards in Zahnambulatorien?

   Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

   Wenn nein; warum nicht und werden Sie seitens des Ressorts eine solche Studie

    in Auftrag geben?

 

3. Verfügt Ihr Ressort auch über Forschungsergebnisse hinsichtlich Mängeln bei der

    Desinfektion und Sterilisation von Endoskopen jeweils nach der Probeentnahme?

    Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich der Gefahr einer

    Übertragung von Hepatitis - C?

    Wenn nein: Werden Sie seitens des Ressorts eine solche Studie in Auftrag

    geben?

 

4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie - abgeleitet von den Ergebnissen der

    Grazer Studie  - im Bereich der Zahnmedizin ergreifen, hinsichtlich

  

    a. der Ausbildungsverbesserung von Arzt - und Zahnarzthelferinnen bzw.

        Sprechstundenhilfen betreffend Hygieneausbildung,

    b. der Verbesserung der Hygieneausbildung von angehenden Zahnmedizinern,

    c. der Verbesserung der Hygienekontrollen in Zahnarztpraxen,

        Zahnambulatorien und Zahnkliniken?