5314/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. König

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend: generelle Doppelstaatsbürgerschaft für türkische Staatsbürger

                  in Deutschland

 

Pressemeldungen ist zu entnehmen, daß die neue deutsche Regierung plant,

einen Gesetzesantrag im deutschen Bundestag einzubringen, mit welchem den in

Deutschland beschäftigten türkischen Staatsbürgern generell die deutsche

Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürgerschaft eröffnet werden soll.

Eine derartige Maßnahme hätte auch auf die Niederlassungsfreiheit in der EU,

insbesondere in den Nachbarstaaten, gravierende Folgen.

Abgesehen davon, daß - dem deutschen Beispiel folgend - Franzosen gleiches

mit den in Frankreich beschäftigten Nordafrikanern und die Italiener mit den in

Italien lebenden Schwarzafrikanern machen könnten, würde ein derartiges

Gesetz in Deutschland neue privilegierte Drittstaatenangehörige schaffen.

Damit würden die Regeln der EU für Drittstaatenangehörige unterlaufen und

Nachbarstaaten wie Österreich einem inakzeptablen Migrationsdruck ausgesetzt

werden. Darüber hinaus könnten Doppelstaatsbürger, die straffällig werden,

nicht mehr abgeschoben werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Teilen Sie die Auffassung, daß eine generelle Doppelstaatsbürgerschaft für

      Drittstaatsangehörige in Deutschland für Österreich eine unzumutbare

      Belastung bedeuten würde?

 

2.   Werden Sie diese Frage daher rechtzeitig im EU - Ministerrat und bilateral mit

      der deutschen Bundesregierung aufgreifen?

 

3.   Falls die deutsche Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhält, welche

      Initiativen werden Sie auf EU - Ebene sowie in Österreich zur Abwehr

      massiver Einwanderung unter dem Titel der Niederlassungsfreiheit

      ergreifen?