5314/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. König
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend: generelle Doppelstaatsbürgerschaft für türkische Staatsbürger
in Deutschland
Pressemeldungen ist zu entnehmen, daß die neue deutsche Regierung plant,
einen Gesetzesantrag im deutschen Bundestag einzubringen, mit welchem den in
Deutschland beschäftigten türkischen Staatsbürgern generell die deutsche
Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürgerschaft eröffnet werden soll.
Eine derartige Maßnahme hätte auch auf die Niederlassungsfreiheit in der EU,
insbesondere in den Nachbarstaaten, gravierende Folgen.
Abgesehen davon, daß - dem deutschen Beispiel folgend - Franzosen gleiches
mit den in Frankreich beschäftigten Nordafrikanern und die Italiener mit den in
Italien lebenden Schwarzafrikanern machen könnten, würde ein derartiges
Gesetz in Deutschland neue privilegierte Drittstaatenangehörige schaffen.
Damit würden die Regeln der EU für Drittstaatenangehörige unterlaufen und
Nachbarstaaten wie Österreich einem inakzeptablen Migrationsdruck ausgesetzt
werden. Darüber hinaus könnten Doppelstaatsbürger, die straffällig werden,
nicht mehr abgeschoben werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Teilen Sie die Auffassung, daß eine generelle Doppelstaatsbürgerschaft für
Drittstaatsangehörige in Deutschland für Österreich eine unzumutbare
Belastung bedeuten würde?
2. Werden Sie diese Frage daher rechtzeitig im EU - Ministerrat und bilateral mit
der deutschen Bundesregierung aufgreifen?
3. Falls die deutsche Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhält, welche
Initiativen werden Sie auf EU - Ebene sowie in Österreich zur Abwehr
massiver Einwanderung unter dem Titel der Niederlassungsfreiheit
ergreifen?