5317/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haigermoser, Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend

 

Ladendiebstahl im österreichischen Handel

 

 

Zeitungsberichten zufolge wurden im vergangen Jahr 25000 Ladendiebe bei der

Polizei angezeigt. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges, denn der Großteil wird

nicht erwischt. Nach Schätzungen zufolge wird nur jeder zehnte Ladendiebstahl zur

Anzeige gebracht.

Laut Wirtschaftskammer gehen jährlich 7,5 Milliarden Schilling dem Handel dadurch

verloren. Es ist auch immer mehr zu beobachten, daß bei den Ladendieben eine

wachsende Gewaltbereitschaft vorhanden ist.

Laut § 42 des StGB kann derzeit bei mangelnder Strafwürdigkeit der Tat, die bei

Ladendiebstahl oft gegeben ist, von einer Strafe abgesehen werden. Der Täter kommt

weder ins Vorstrafenregister noch wird er mit einer Geldbuße bestraft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

1.   Wie sehen Ihre justizpolitischen Vorstellungen aus, das “Kavaliersdelikt”

      Ladendiebstahl in den Griff zu bekommen?

 

2.   Gibt es in dieser Richtung bereits einen Fahrplan des Justizministeriums zur

      Umsetzung von Gesetzesänderungen?