5317/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haigermoser, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend
Ladendiebstahl im österreichischen Handel
Zeitungsberichten zufolge wurden im vergangen Jahr 25000 Ladendiebe bei der
Polizei angezeigt. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges, denn der Großteil wird
nicht erwischt. Nach Schätzungen zufolge wird nur jeder zehnte Ladendiebstahl zur
Anzeige gebracht.
Laut Wirtschaftskammer gehen jährlich 7,5 Milliarden Schilling dem Handel dadurch
verloren. Es ist auch immer mehr zu beobachten, daß bei den Ladendieben eine
wachsende Gewaltbereitschaft vorhanden ist.
Laut § 42 des StGB kann derzeit bei mangelnder Strafwürdigkeit der Tat, die bei
Ladendiebstahl oft gegeben ist, von einer Strafe abgesehen werden. Der Täter kommt
weder ins Vorstrafenregister noch wird er mit einer Geldbuße bestraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie sehen Ihre justizpolitischen Vorstellungen aus, das “Kavaliersdelikt”
Ladendiebstahl in den Griff zu bekommen?
2. Gibt es in dieser Richtung bereits einen Fahrplan des Justizministeriums zur
Umsetzung von Gesetzesänderungen?