5319/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Schweitzer
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die freihändige Vergabe von Aufträgen zur Errichtung von
Müllverbrennungsanlagen
Wie hinlänglich bekannt gibt es in Kärnten seit geraumer Zeit eine politische Diskussion
betreffend die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage. Nunmehr vertritt der St. Veiter
Bürgermeister Mock die Auffassung, daß eine Ausschreibung nicht Pflicht gewesen wäre
und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Expertengutachten. Demzufolge unterliege
die Abwicklung der Auftragsvergabe für die thermische Abfallbehandlungsanlage durch
das Land Kärnten nicht den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften betreffend die
öffentliche Auftragsvergabe. Eine Anfechtung auf nationaler Ebene sowie auf EU - Ebene
wäre daher nicht möglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende
A N F R A G E:
1) Teilen Sie die Auffassung des Bürgermeisters von St. Veit Dr. Mock, wonach die
Abwicklung einer Auftragsvergabe des Landes Kärnten zur Errichtung einer
Müllverbrennungsanlage mit einer Investitionssumme von rd. 1,2 Mrd. öS nicht nach
den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der öffentlichen Auftragsvergabe hätte
erfolgen müssen?
1a) Wenn ja, warum?
1b) Wenn nein, warum nicht?
2) Ist Ihnen das Gutachten bekannt, auf welches Dr. Mock seine Auffassung stützt?
2a) Wenn ja, welche Position vertreten Sie
in diesem Zusammenhang?
3) Teilen Sie die im gegenständlichen Gutachten zum Ausdruck kommende Meinung,
daß eine Anfechtung auf nationaler Ebene in Form eines Nachprüfungsverfahrens bzw.
auf europäischer Ebene in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens im
gegenständlichen Fall aussichtslos sei?
Wenn ja, wie begründen Sie diese?
Wenn nein, warum nicht?
4) Würde eine freihändige Vergabe eines Auftrages zur Errichtung einer
Müllverbrennungsanlage mit einer Investitionssumme von rd. 1,2 Mrd. öS nicht gegen
die entsprechenden EU - Vergaberichtlinien verstossen?
4a) Wenn ja, gegen welche Richtlinien?
4b) Wenn nein, warum nicht?