5319/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Schweitzer

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die freihändige Vergabe von Aufträgen zur Errichtung von

Müllverbrennungsanlagen

 

 

Wie hinlänglich bekannt gibt es in Kärnten seit geraumer Zeit eine politische Diskussion

betreffend die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage. Nunmehr vertritt der St. Veiter

Bürgermeister Mock die Auffassung, daß eine Ausschreibung nicht Pflicht gewesen wäre

und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Expertengutachten. Demzufolge unterliege

die Abwicklung der Auftragsvergabe für die thermische Abfallbehandlungsanlage durch

das Land Kärnten nicht den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften betreffend die

öffentliche Auftragsvergabe. Eine Anfechtung auf nationaler Ebene sowie auf EU - Ebene

wäre daher nicht möglich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundeskanzler nachstehende

 

 

A N F R A G E:

 

 

1) Teilen Sie die Auffassung des Bürgermeisters von St. Veit Dr. Mock, wonach die

Abwicklung einer Auftragsvergabe des Landes Kärnten zur Errichtung einer

Müllverbrennungsanlage mit einer Investitionssumme von rd. 1,2 Mrd. öS nicht nach

den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der öffentlichen Auftragsvergabe hätte

erfolgen müssen?

1a) Wenn ja, warum?

1b) Wenn nein, warum nicht?

 

2) Ist Ihnen das Gutachten bekannt, auf welches Dr. Mock seine Auffassung stützt?

2a) Wenn ja, welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang?

3) Teilen Sie die im gegenständlichen Gutachten zum Ausdruck kommende Meinung,

daß eine Anfechtung auf nationaler Ebene in Form eines Nachprüfungsverfahrens bzw.

auf europäischer Ebene in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens im

gegenständlichen Fall aussichtslos sei?

Wenn ja, wie begründen Sie diese?

Wenn nein, warum nicht?

 

4) Würde eine freihändige Vergabe eines Auftrages zur Errichtung einer

Müllverbrennungsanlage mit einer Investitionssumme von rd. 1,2 Mrd. öS nicht gegen

die entsprechenden EU - Vergaberichtlinien verstossen?

4a) Wenn ja, gegen welche Richtlinien?

4b) Wenn nein, warum nicht?