5320/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuergerechtigkeit

 

 

Im Zuge der letzten Belastungspakete wurde den Österreicherinnen und Österreichern

vorgetäuscht, daß zwecks Abbau des Budgetdefizits und Sanierung des Staatshaushaltes

steuerliche Belastungen erforderlich sind.

 

Versprochen wurde, daß das Defizit zu zwei Drittel ausgabenseitig und zu einem Drittel

einnahmenseitig abgebaut wird. Wie aber die Vergangenheit gezeigt hat, hat die

Bundesregierung ihr Versprechen nicht gehalten, da der Defizitabbau beinahe zu zwei

Drittel einnahmenseitig erfolgte. Die durch das Versagen der Bundesregierung

verursachte steuerliche Mehrbelastung für die Österreicherinnen und Österreichern sind

mit rund 70 Mrd. öS zu beziffern.

 

Verkauft wurde das Belastungspaket unter anderem damit, daß die “Reichen” verstärkt

zur Kasse gebeten werden. Wie die Praxis aber zeigte, wurden in den letzten Jahren vor

allem die Klein und Mittelverdiener belastet. Den Besserverdienenden hat man jedoch

die Möglichkeit belassen, ihre Steuerlast durch zum überwiegenden Teil risikolose

Verlustbeteiligungsmodelle massiv zu minimieren.

 

So garantiert ein in den letzten Monaten auf den Markt gebrachtes

Verlustbeteiligungsmodell folgende steuerliche Ersparnis:

 

                      Zeichnungsbetrag                                                600.000 öS

                      Steuerrückerstattung aus Verlustbeteiligung.......  600.000 öS

                      Kapitaleinsatz                                                                0 öS

 

Bruttorendite (im Vergleich zu anderen

Veranlagungsformen vor KESt)                                                         23 %

 

Nachdem Klein - und Mittelverdiener die Möglichkeit nicht haben, die kalte Progression

durch legale “Steuerschlupflöcher” zu minimieren und diese zusätzlich den durch die

Verlustbeteiligungsmodelle entstehenden Steuerausfall zu tragen haben, stellen die

unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.   Welche Verlustbeteiligungsmodelle sind in den letzten 10 Jahren vom

      Bundesministerium für Finanzen anerkannt worden?

 

2.   Wie hoch war der durch diese Verlustbeteiligungsmodelle bewirkte Steuerausfall?

 

3.   Welche Verlustbeteiligungsmodelle liegen derzeit zur Zeichnung auf?

4.    Werden vor der Auflage eines Verlustbeteiligungsmodells zur Zeichnung diese mit

       dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmt bzw. besprochen?

             Wenn ja, wann und mit welchen Organen?

 

5.    Hat das Bundesministerium für Finanzen den Anbietern von

       Verlustbeteiligungsmodellen die steuerliche Anerkennung

                        a) in Aussicht gestellt

                        b) verbindlich zugesagt

                        c) verweigert?

 

            Zu a - c) Wenn ja, mit welcher Begründung?

                         Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

6.    Zu welchem Zeitpunkt werden die Verlustbeteiligungsmodelle überprüft, und welche

       Konsequenzen ergeben sich im Falle der steuerlichen Nichtanerkennung dieser?

 

7.    Ist es richtig, daß die Bruttorendite (im Vergleich zu anderen Veranlagungsformen

       vor KESt) in der Höhe von 23 % nur aufgrund des Grenzsteuersatzes von 50 %

       erzielt werden kann?

 

8.    Halten Sie die Möglichkeit, durch in den überwiegenden Fällen risikolose

       Verlustbeteiligungsmodelle den Grenzsteuersatz von 50 % massiv absenken zu

       können, mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar?

            Wenn ja, warum?

            Wenn nein, welche Konsequenzen werden sie daraus ziehen?

 

9.    Halten Sie das österreichische Steuersystem für gerecht und sozial ausgewogen

            Wenn ja, mit welcher Begründung?