5328/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Willi Brauneder und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg

 

Nach dem schweren Brand im Redoutensaaltrakt der Wiener Hofburg in der Nacht vom 26.

November zum 27. November 1992 wurde auf eine rasche Wiedererrichtung der

Redoutensäle geplant und durchgeführt.

Der Jahresbericht des Rechnungshofes 1995 (S. 41ff.) stellte gravierende und finanziell

folgenschwere Mängel bei der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes unter

Verantwortung des Bautenressorts fest, wie z.B. an der Gesamtbeauftragung einer

Generalplanungsgruppe: “Bereits am 30. November 1992 beauftragte die Projektgruppe in

ihrer ersten Sitzung die Architekten - und Statikerleistungen getrennt ohne vorheriges Angebot

mündlich und entschied am 22. Dezember 1992 alle Planer - und Projektierungsleistungen in

einem Generalplanervertrag an den Architekten zusammenzufassen. Der schließlich bis Juli

1993 ausgehandelte Honorarsatz lag nach Ansicht des BmwA mit rd. 17 Mill. S über dem unter

Konkurrenz erzielbaren. Der Generalplaner wurde neben der Gesamtplanung auch mit der

Bauaufsicht betraut. Der Vertrag enthielt keine “Terminvereinbarungen”, wodurch

erheblichen ,,Terminverschiebungen” gekommen sei. Weiters beanstandete der RH - Bericht,

“daß die Materialentscheidung für den Dachstuhl nicht aufgrund von

Wirtschaftsüberlegungen, sondern aufgrund von Interventionen verschiedener

Interessensgruppen getroffen wurde”, wie weiters ‚,...die mangelhafte Qualitätsprüfung des

alternativ angebotenen Produktes anläßlich der Vergabe und empfahl, allfällige

Qualitätsminderungen und finanzielle Nachteile des Bundes gegenüber den Verantwortlichen

geltend zu machen.”

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachfolgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.  Halten Sie es im Sinne effizienter Kontrolle prinzipiell für vertretbar und sinnvoll, daß

     Gesamtplanung wie auch Bauaufsicht in einer Hand vereinigt sind?

 

2.  Halten Sie es im Falle der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes für vertretbar und

     sinnvoll, daß Gesamtplanung wie auch Bauaufsicht in einer Hand vereinigt waren?

 

3.  Welche Firmen, Architekten und Statiker waren im Generalplanervertrag zur

     Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes einbezogen?

 

4.  Auf welche Höhe beliefen sich, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Firmen und nach den

     verlangten Leistungen aus dem Generalplanervertrag, die Honorarforderungen?

 

5.  Trifft es zu, daß die Honorarforderungen der Generalplanbeauftragten um 17 Mio. Schilling

     überhöht waren?

-    wenn nein, in welcher Höhe waren die Forderungen der Generalplanbeauftragten überhöht?

6.  Gab es im Zuge der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg neben

den Generalplanbeauftragten weitere Firmen mit überhöhten Forderungen?

- wenn ja, welche, in welcher Höhe und welche Firmen waren dies?

 

7.  Ist es auszuschließen, daß Firmen für laut Kostenvoranschlag veranschlagte, jedoch

tatsächlich nicht erbrachte Leistungen Honorarforderungen geltend machten?

- wenn nein, in welchen Fällen lag dies für welche Arbeiten und bei welchen Firmen in

welcher Höhe vor?

 

8.  Entstanden infolge der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg

Rückzahlungsforderungen des BMwA an beauftragte Firmen?

- wenn ja, an welche Firmen, weswegen und in welcher Höhe?

- wenn ja, wurden die Forderungen durch Zahlung getilgt?

 

9.  Gab es jemals im Zuge der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg

freiwillige Rückzahlungen von Firmen?

- wenn ja, von welchen Firmen, weswegen und in welcher Höhe?

 

10.  Welche Maßnahmen sind aufgrund der genannten Verdachtsmomente gegen die

Burghauptmannschaft Wien, die Bauaufsicht und gegen die für die begleitende Kontrolle

Verantwortlichen geplant?

 

11.  Welche ,,Interessensgruppen”, laut RH - Bericht, intervenierten im Zuge der

Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg bezüglich

Materialentscheidung und welcher finanzieller Schaden erwuchs dadurch dem Bund?

 

12.  Gab es nach Kenntnis des BMwA auch Interventionen seitens ,,Interessensgruppen" in

puncto Auftragsvergaben?

- wenn ja von welchen ,,Interessensgruppen" und für welche Aufträge und mit welchen

Folgen?

 

13.  Inwieferne ist es richtig, daß es auch bei den in dem Nationalbibliotheks - Trakt erbrachten

Bauarbeiten zu einem erheblichen Schaden für den auftraggebenden Bund gekommen ist und

daß dies unter der selben Bauaufsicht wie bei den Redoutensälen geschah?

 

14.  Wie wird zur Klärung dieser Angelegenheit vorgegangen?

 

15.  Gibt es einen sogenannten ,,Bietersturz” sowohl hinsichtlich der Bauarbeiten an den

Redoutensälen wie an der Nationalbibliothek?

 

16.  Welche Folgerungen ergeben sich aus den oben aufgezeigten Indizien für Sie als

verantwortlichen Bundesminister?