5328/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Willi Brauneder und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg
Nach dem schweren Brand im Redoutensaaltrakt der Wiener Hofburg in der Nacht vom 26.
November zum 27. November 1992 wurde auf eine rasche Wiedererrichtung der
Redoutensäle geplant und durchgeführt.
Der Jahresbericht des Rechnungshofes 1995 (S. 41ff.) stellte gravierende und finanziell
folgenschwere Mängel bei der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes unter
Verantwortung des Bautenressorts fest, wie z.B. an der Gesamtbeauftragung einer
Generalplanungsgruppe: “Bereits am 30. November 1992 beauftragte die Projektgruppe in
ihrer ersten Sitzung die Architekten - und Statikerleistungen getrennt ohne vorheriges Angebot
mündlich und entschied am 22. Dezember 1992 alle Planer - und Projektierungsleistungen in
einem Generalplanervertrag an den Architekten zusammenzufassen. Der schließlich bis Juli
1993 ausgehandelte Honorarsatz lag nach Ansicht des BmwA mit rd. 17 Mill. S über dem unter
Konkurrenz erzielbaren. Der Generalplaner wurde neben der Gesamtplanung auch mit der
Bauaufsicht betraut. Der Vertrag enthielt keine “Terminvereinbarungen”, wodurch
erheblichen ,,Terminverschiebungen” gekommen sei. Weiters beanstandete der RH - Bericht,
“daß die Materialentscheidung für den Dachstuhl nicht aufgrund von
Wirtschaftsüberlegungen, sondern aufgrund von Interventionen verschiedener
Interessensgruppen getroffen wurde”, wie weiters ‚,...die mangelhafte Qualitätsprüfung des
alternativ angebotenen Produktes anläßlich der Vergabe und empfahl, allfällige
Qualitätsminderungen und finanzielle Nachteile des Bundes gegenüber den Verantwortlichen
geltend zu machen.”
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachfolgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie es im Sinne effizienter Kontrolle prinzipiell für vertretbar und sinnvoll, daß
Gesamtplanung wie auch Bauaufsicht in einer Hand vereinigt sind?
2. Halten Sie es im Falle der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes für vertretbar und
sinnvoll, daß Gesamtplanung wie auch Bauaufsicht in einer Hand vereinigt waren?
3. Welche Firmen, Architekten und Statiker waren im Generalplanervertrag zur
Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes einbezogen?
4. Auf welche Höhe beliefen sich, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Firmen und nach den
verlangten Leistungen aus dem Generalplanervertrag, die Honorarforderungen?
5. Trifft es zu, daß die Honorarforderungen der Generalplanbeauftragten um 17 Mio. Schilling
überhöht waren?
- wenn nein, in welcher
Höhe waren die Forderungen der Generalplanbeauftragten überhöht?
6. Gab es im Zuge der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg neben
den Generalplanbeauftragten weitere Firmen mit überhöhten Forderungen?
- wenn ja, welche, in welcher Höhe und welche Firmen waren dies?
7. Ist es auszuschließen, daß Firmen für laut Kostenvoranschlag veranschlagte, jedoch
tatsächlich nicht erbrachte Leistungen Honorarforderungen geltend machten?
- wenn nein, in welchen Fällen lag dies für welche Arbeiten und bei welchen Firmen in
welcher Höhe vor?
8. Entstanden infolge der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg
Rückzahlungsforderungen des BMwA an beauftragte Firmen?
- wenn ja, an welche Firmen, weswegen und in welcher Höhe?
- wenn ja, wurden die Forderungen durch Zahlung getilgt?
9. Gab es jemals im Zuge der Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg
freiwillige Rückzahlungen von Firmen?
- wenn ja, von welchen Firmen, weswegen und in welcher Höhe?
10. Welche Maßnahmen sind aufgrund der genannten Verdachtsmomente gegen die
Burghauptmannschaft Wien, die Bauaufsicht und gegen die für die begleitende Kontrolle
Verantwortlichen geplant?
11. Welche ,,Interessensgruppen”, laut RH - Bericht, intervenierten im Zuge der
Wiedererrichtung des Redoutensaaltraktes der Wiener Hofburg bezüglich
Materialentscheidung und welcher finanzieller Schaden erwuchs dadurch dem Bund?
12. Gab es nach Kenntnis des BMwA auch Interventionen seitens ,,Interessensgruppen" in
puncto Auftragsvergaben?
- wenn ja von welchen ,,Interessensgruppen" und für welche Aufträge und mit welchen
Folgen?
13. Inwieferne ist es richtig, daß es auch bei den in dem Nationalbibliotheks - Trakt erbrachten
Bauarbeiten zu einem erheblichen Schaden für den auftraggebenden Bund gekommen ist und
daß dies unter der selben Bauaufsicht wie bei den Redoutensälen geschah?
14. Wie wird zur Klärung dieser Angelegenheit vorgegangen?
15. Gibt es einen sogenannten ,,Bietersturz” sowohl hinsichtlich der Bauarbeiten an den
Redoutensälen wie an der Nationalbibliothek?
16. Welche Folgerungen ergeben sich aus den oben aufgezeigten Indizien für Sie als
verantwortlichen Bundesminister?