5339/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
Elisabeth Gehrer
betreffend die offizielle Unterstützung Otto Mühls nach Verbüßung einer
siebenjährigen Haftstrafe wegen Unzucht mit Unmündigen
Einerseits hat das Museum für angewandte Kunst (MAK) unter Billigung der Frau
Bundesministerin die Ausstellung “Häfenbilder” ermöglicht, andererseits hat das
Burgtheater das Dramolett ,,Muchl” aufgeführt.
Nunmehr ist bekannt geworden, daß das MAK Otto Mühl ein Apartment in den
Baulichkeiten des Museums zur Verfügung gestellt hat. Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin Gehrer folgende
Anfrage
1.) Von wann bis wann bewohnte Otto Mühl dieses Apartment?
2.) Wurde dafür ein Benützungsentgelt eingehoben?
3.) Wenn ja, wieviel?
4.) Bewohnt Otto Mühl dieses Apartment immer noch?
5.) Wann wurde Ihnen die Apartmentbenützung Otto Mühls bekannt?
6.) Wo war Otto Mühl zu diesem Zeitpunkt polizeilich gemeldet?
7.) Stimmt die Adresse dieses Apartments mit der Entlassungsadresse Otto Mühls
überein?
8.) Wie rechtfertigen oder begründen Sie die Unterstützung Otto Mühls?