5339/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

Elisabeth Gehrer

betreffend die offizielle Unterstützung Otto Mühls nach Verbüßung einer

siebenjährigen Haftstrafe wegen Unzucht mit Unmündigen

 

 

Einerseits hat das Museum für angewandte Kunst (MAK) unter Billigung der Frau

Bundesministerin die Ausstellung “Häfenbilder” ermöglicht, andererseits hat das

Burgtheater das Dramolett ,,Muchl” aufgeführt.

Nunmehr ist bekannt geworden, daß das MAK Otto Mühl ein Apartment in den

Baulichkeiten des Museums zur Verfügung gestellt hat. Die unterzeichneten

Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin Gehrer folgende

 

 

Anfrage

 

1.) Von wann bis wann bewohnte Otto Mühl dieses Apartment?

 

2.) Wurde dafür ein Benützungsentgelt eingehoben?

 

3.) Wenn ja, wieviel?

 

4.) Bewohnt Otto Mühl dieses Apartment immer noch?

 

5.) Wann wurde Ihnen die Apartmentbenützung Otto Mühls bekannt?

 

6.) Wo war Otto Mühl zu diesem Zeitpunkt polizeilich gemeldet?

 

7.) Stimmt die Adresse dieses Apartments mit der Entlassungsadresse Otto Mühls

     überein?

 

8.) Wie rechtfertigen oder begründen Sie die Unterstützung Otto Mühls?