5350/J XX.GP
der Abgeordneten Jakob Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Berücksichtigung von Gemeinden im Finanzausgleich, in denen
Wasserreservoirs, Naherholungs - und Naturschutzgebieten situiert sind
Seit langem entnehmen die bevölkerungsdichten Städte ihr Wasser aus
stadtfernen Naturgebieten. Wasser ist ein kostbares Gut. Aus diesem Grund
sind besondere Schutzmaßnahmen bzw. die Einrichtung von Schongebieten
notwendig. Auch sind es die stadtfernen Gemeinden, die als
Naherholungsgebiete für die Bewohner der Ballungszentren dienen und in
denen Naturschutzgebiete situiert sind.
Jene Gemeinden, die über Wasserreservoirs und Naturschutzgebiete verfügen
und die in weiterer Folge für die Sicherstellung der Erhaltung dieser
Naturreservate mitverantwortlich sind, haben, was ihr wirtschaftliches
Entwicklungspotential, die Ansiedlung von Betrieben und die Nutzung ihrer
Flächen betrifft, stark eingeschränkte Chancen.
Insbesondere die Erfüllung umweltnotwendiger Maßnahmen bringt neben der
eingeschränkten Möglichkeit von Betriebsansiedlungen und
Arbeitsplatzschaffung weitere ökonomische Entwicklungsnachteile dergestalt
mit sich, als dass diese Gemeinden dauerhaft und nachhaltig
Einkunftsmöglichkeiten (Steuereinnahmen) verlieren.
Um dieses Ungleichgewicht zwischen Sicherstellung der Erhaltung der
Wasserversorgung, der Naherholungsgebiete und Naturschutzgebiete und der
damit verbundenen Erfüllung von umweltnotwendigen Maßnahmen auf der
einen Seite und dem dadurch hervorgerufenen dauerhaften und nachhaltigen
Verlust von Einkunftsmöglichkeiten andererseits auszugleichen, sollte dafür ein
finanzieller Ausgleich getroffen werden
können.
In Form von Zweckzuschüssen entsprechend dem § 21 FAG 1997 sollen diese
Gemeinden, deren Entwicklungspotential auf Grund der erwähnten
Naturreservate dauerhaft eingeschränkt ist, über den Finanzausgleich
finanzielle Mittel erhalten können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE:
1) Sehen Sie eine Möglichkeit, jene Gemeinden, die auf Grund der innerhalb
ihrer Grenzen situierten Wasserreservoirs, Naherholungs - und
Naturschutzgebiete in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligt sind,
für diese finanziellen Einbußen in Form von Zweckzuschüssen im Rahmen
des Finanzausgleichs zu entschädigen?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Welche anderen Maßnahmen würden Sie setzen, um die Gemeinden in
ihrem Bemühen um die nachhaltige Sicherstellung der Wasserversorgung,
der Naherholungsräume und Naturschutzgebiete finanziell zu unterstützen?
4) Wenn Sie keine Maßnahmen gesetzt haben, warum nicht?
5) Welche finanziellen Zuweisungen erhalten jene Gemeinden aus dem
Finanzausgleich, innerhalb deren Grenzen Naturschutz - und
Naherholungsgebiete liegen?
6) Welche finanziellen Mittel könnten diese Gemeinden aus dem
Finanzausgleich erhalten?