5350/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jakob Auer

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Berücksichtigung von Gemeinden im Finanzausgleich, in denen

Wasserreservoirs, Naherholungs - und Naturschutzgebieten situiert sind

 

Seit langem entnehmen die bevölkerungsdichten Städte ihr Wasser aus

stadtfernen Naturgebieten. Wasser ist ein kostbares Gut. Aus diesem Grund

sind besondere Schutzmaßnahmen bzw. die Einrichtung von Schongebieten

notwendig. Auch sind es die stadtfernen Gemeinden, die als

Naherholungsgebiete für die Bewohner der Ballungszentren dienen und in

denen Naturschutzgebiete situiert sind.

 

Jene Gemeinden, die über Wasserreservoirs und Naturschutzgebiete verfügen

und die in weiterer Folge für die Sicherstellung der Erhaltung dieser

Naturreservate mitverantwortlich sind, haben, was ihr wirtschaftliches

Entwicklungspotential, die Ansiedlung von Betrieben und die Nutzung ihrer

Flächen betrifft, stark eingeschränkte Chancen.

 

Insbesondere die Erfüllung umweltnotwendiger Maßnahmen bringt neben der

eingeschränkten Möglichkeit von Betriebsansiedlungen und

Arbeitsplatzschaffung weitere ökonomische Entwicklungsnachteile dergestalt

mit sich, als dass diese Gemeinden dauerhaft und nachhaltig

Einkunftsmöglichkeiten (Steuereinnahmen) verlieren.

 

Um dieses Ungleichgewicht zwischen Sicherstellung der Erhaltung der

Wasserversorgung, der Naherholungsgebiete und Naturschutzgebiete und der

damit verbundenen Erfüllung von umweltnotwendigen Maßnahmen auf der

einen Seite und dem dadurch hervorgerufenen dauerhaften und nachhaltigen

Verlust von Einkunftsmöglichkeiten andererseits auszugleichen, sollte dafür ein

finanzieller Ausgleich getroffen werden können.

In Form von Zweckzuschüssen entsprechend dem § 21 FAG 1997 sollen diese

Gemeinden, deren Entwicklungspotential auf Grund der erwähnten

Naturreservate dauerhaft eingeschränkt ist, über den Finanzausgleich

finanzielle Mittel erhalten können.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Sehen Sie eine Möglichkeit, jene Gemeinden, die auf Grund der innerhalb

    ihrer Grenzen situierten Wasserreservoirs, Naherholungs - und

    Naturschutzgebiete in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligt sind,

    für diese finanziellen Einbußen in Form von Zweckzuschüssen im Rahmen

    des Finanzausgleichs zu entschädigen?

2) Wenn nein, warum nicht?

3) Welche anderen Maßnahmen würden Sie setzen, um die Gemeinden in

    ihrem Bemühen um die nachhaltige Sicherstellung der Wasserversorgung,

    der Naherholungsräume und Naturschutzgebiete finanziell zu unterstützen?

4) Wenn Sie keine Maßnahmen gesetzt haben, warum nicht?

5) Welche finanziellen Zuweisungen erhalten jene Gemeinden aus dem

    Finanzausgleich, innerhalb deren Grenzen Naturschutz - und

    Naherholungsgebiete liegen?

6) Welche finanziellen Mittel könnten diese Gemeinden aus dem

    Finanzausgleich erhalten?