5354/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Strukturreformen im Öffentlichen Dienst
Im Budgetausschuß vom 17. 11. 1998 berichteten sowohl der Bundesminister für
Finanzen als auch der Präsident des Staatsschuldenausschusses, Prof. Frisch, davon, daß
massive strukturelle Maßnahmen durchgeführt worden sind, u. zw. vor allem im
Personal - und Verwaltungsbereich.
Beispielhaft führt Prof. Frisch in seinem Schreiben vom 30. 11. 1998 an das Parlament
folgende Maßnahmen an:
• Reform des Öffentlichen Dienst - und Besoldungsrechts
• Reduktion der Zahl der Öffentlich Bediensteten durch Straffung der Organisations -
strukturen und Personalaufnahmestopp
• Einschränkung der Pragmatisierung
• Auslagerung operative und administrativer Aufgaben
• Senkung der Überstunden, Nebengebühren und Zulagen
• Reform der Politikerbezüge.
Anläßlich der Behandlung des Finanzschuldenberichtes für 1997 im o. a. Budget -
ausschuß erklärte Prof. Frisch, daß durch diese Maßnahmen ca. 14 Mrd. S eingespart
worden wären.
Laut Bundesrechnungsabschluß 1997 sank jedoch der “Aufwand für Bedienstete” um
weniger als 5 Mrd. S auf rund 135 Mrd. S, wo hingegen die “Sonstigen Werkleistungen
Dritter” um 21,6 Mrd. S auf 45,6 Mrd. S explodierten.
Angesicht dieser dramatischen Entwicklung verwundert es nicht, daß der Bundes -
minister für Finanzen bereits am 22. 10. 1998 im Finanzausschuß eingestand, daß
weiterhin strukturell etwas getan werden muß, um die Verwaltungskosten zu senken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Welche strukturellen Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten werden
konkret ins Auge gefaßt?
2. Welche Einsparungspotentiale sind damit
verbunden?
3. Worauf führen Sie die Steigerung um 21,6 Mrd. S bei den “Sonstigen Werkleistun -
gen Dritter” zurück?
4. Auf welche Ministerien verteilen sich die Kosten der “Sonstigen Werkleistungen
Dritter” in der Höhe von 45,6 Mrd. S (betragsmäßige Aufgliederung für 1996 und
1997)?