5359/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Haftentschädigung im Fall Löffler - Foco

 

Nachdem die Frage der Haftentschädigung für Peter Löffler in der Beantwortung der

Anfrage 1297/J vom 28.11.1996 nur zum Teil geklärt wurde, ergeben sich weitere offene

Punkte in der Abwicklung der Verfahren. Über das Zustandekommen der Entscheidung des

Geschworenensenats existieren widersprüchliche Darstellungen. Ihre Aufhebung durch das

Landesgericht Linz am 29.8.1996 verstärkt den Eindruck eventuell unkorrekter

Entscheidungsfindung genauso wie die Aussage der Obfrau der Geschworenen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

 

1. In welchem Umfang steht Herrn Peter Löffler Ersatzanspruch gemäß §2 Abs. 1 lit.b und

    c StEG zu? Wann wird er ausgefolgt?

 

2. Aufgrund welchen Abstimmungsverhaltens im Geschworenensenat oder sonstigen

    Entscheidungsprozesses erfolgte die Aberkennung des Ersatzanspruchs von Herrn Peter

    Löffler?

 

3. Was ergaben die Erhebungen der Staatsanwaltschaft Linz im Zusammenhang mit der

    vom Vorsitzenden des Geschworenengerichtes wegen § 111, 117, 297 Abs 1 und 301

    StGB erstatteten Strafanzeige gegen die Obfrau der Geschworenen?

 

4. Welche Konsequenzen gedenken Sie aus diesem Verlauf der Vorkommnisse im Hinblick

    auf die Leitung der Geschworenensenate zu ziehen? Gibt es disziplinarrechtliche

    Überlegungen?