5359/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Haftentschädigung im Fall Löffler - Foco
Nachdem die Frage der Haftentschädigung für Peter Löffler in der Beantwortung der
Anfrage 1297/J vom 28.11.1996 nur zum Teil geklärt wurde, ergeben sich weitere offene
Punkte in der Abwicklung der Verfahren. Über das Zustandekommen der Entscheidung des
Geschworenensenats existieren widersprüchliche Darstellungen. Ihre Aufhebung durch das
Landesgericht Linz am 29.8.1996 verstärkt den Eindruck eventuell unkorrekter
Entscheidungsfindung genauso wie die Aussage der Obfrau der Geschworenen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welchem Umfang steht Herrn Peter Löffler Ersatzanspruch gemäß §2 Abs. 1 lit.b und
c StEG zu? Wann wird er ausgefolgt?
2. Aufgrund welchen Abstimmungsverhaltens im Geschworenensenat oder sonstigen
Entscheidungsprozesses erfolgte die Aberkennung des Ersatzanspruchs von Herrn Peter
Löffler?
3. Was ergaben die Erhebungen der Staatsanwaltschaft Linz im Zusammenhang mit der
vom Vorsitzenden des Geschworenengerichtes wegen § 111, 117, 297 Abs 1 und 301
StGB erstatteten Strafanzeige gegen die Obfrau der Geschworenen?
4. Welche Konsequenzen gedenken Sie aus diesem Verlauf der Vorkommnisse im Hinblick
auf die Leitung der Geschworenensenate zu ziehen? Gibt es disziplinarrechtliche
Überlegungen?