5377/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Bundesimmobiliengesellschaft (BIG); ergänzende Anfrage zu 4405/AB/XX

 

 

In der Anfragebeantwortung 4405/AB wird festgestellt, daß "mit der Errichtung der BIG keine

speziellen ökologischen städtebaulichen oder sozialpolitischen Zielsetzungen verbunden

waren und sind.” Allein diese Feststellung scheint aus der Sicht der unterfertigten

Abgeordneten problematisch, da öffentliches Eigentum stets mit der Erreichung allgemeiner

gesellschaftlicher Ziele (Ökologie, Sozialpolitik, städtebauliche bzw. kulturpolitische

Akzente) verbunden sein sollte. Es ist als politisches Versäumnis zu betrachten, daß der BIG

keine derartigen Vorgaben gemacht worden sind, da eine Tätigkeit mit einer verkürzten

ökonomischen Zielsetzung nicht die Einrichtung einer Bundesgesellschaft rechtfertigen

würde.

 

Ferner wird in der genannten Anfragebeantwortung auf zwei Berichte des Rechnungshofes

verwiesen, in welchen "die Tätigkeit der BIG sehr positiv” beurteilt worden sei. Dabei handelt

es sich offenbar um "Prüfungsberichte” an die zuständigen Ressorts, nicht um

"Tätigkeitsberichte” an den Nationalrat. Dem Vernehmen nach sind zwar einige

Arbeitsbereiche als recht zufriedenstellend bewertet worden, es gibt jedoch massive Kritik in

den Hauptbereichen der Tätigkeit der BIG:

 

1.   Die Verwaltungskosten der von der BIG verwalteten Wohnhäuser sind mit über S 50,- / m2

      und Jahr wesentlich höher als die Durchschnittskosten, die bei den

      Bundesgebäudeverwaltungen auftraten bzw. auftreten (ca. S 41,- /m2 und Jahr ohne

      Baudirektion Wien). Ebenso gibt es überhöhte Verwaltungskosten bei den

      Fruchtgenußobjekten (Schulen, Amtsgebäude), wo der Rechnungshof im Bericht ca. S

      55,- /m2 und Jahr festgestellt hat. Eine Angleichung an Verhältnisse der Privatwirtschaft -

      wie es das Gesetz vorsieht - wird bei weitem nicht erreicht, eher das Gegenteil.

      Die für gewerbliche Hausverwalter gültigen und lt. § 22 MRG gesetzlichen

      Verwaltungshonorare (für das Jahr 1995 z.B. S 32,80 /m2 und Jahr) werden deutlich

      überschritten und ebenso im Vergleich die Verwaltungskostenpauschale für

      Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften lt. der Entgeltrichtlinienverordnung 1986 des

      Wirtschaftsministeriums.

 

2.   Der Fruchtgenußrahmenvertrag zwischen dem Bund und der BIG wird in dem

      wesentlichsten Punkt 2.4. seit 1994 nicht eingehalten. Demnach sollten die von der BIG

      neu errichteten Gebäude dem Eigentum des Bundes zuwachsen, was bis dato nicht erfolgt

       ist. Bis zum Jahre 1997 errichtete die BIG Neubauten im Wert von ca. S 9,3 Mrd. und

       leistete Anzahlungen für Bauten in Höhe von ca. S 1,3 Mrd.

3.    Die BIG hat diese Vermögenswerte in ihrer Bilanz undifferenziert als Eigenvermögen

       (Bauten auf fremden Grund) aktiviert, um sie für ihre Kreditlinie usw. zu verwenden. Als

       Fruchtnießerin ist sie aber dazu nicht berechtigt, da sie weder zivilrechtliche

       Eigentümerin bzw. lt. eindeutigen Entscheidungen des OGH bei gleichen Fällen auch

       nicht wirtschaftliche Eigentümerin ist.

       Damit entsprechen die Bilanzen der BIG nicht den gesetzlichen Vorschriften betreffend

       Bilanzwahrheit und Schutz der GläubigerInnen. Auch die Grundsätze ordnungsgemäßer

       Buchführung werden durch derartige Praktiken verletzt. Die Frage eines möglichen

       Haftungsdurchgriffes auf Gebäude, die dem Bund gehören, stellt sich.

 

4.    Infolge der Nichtaktivierung der Neubauten beim Bund stimmt die Vermögensrechnung

       des Bundes seit dem Jahre 1994 nicht mehr, wodurch ein Verstoß gegen das

       Bundeshaushaltsgesetz vorliegt. Die Baudirektion Wien darf lt. Finanzministerium die

       von der BIG gemeldeten Bauwerte nicht in die Bestandsrechnung aufnehmen, anstatt der

       BIG ihre Bilanzierungsform als Eigentümerin zu untersagen. Damit stellt sich die Frage

       der Verletzung der Budgethoheit des Nationalrates gem. Art. 42 und 51 B - VG.

 

5.    In ihrer Mietenkalkulation für die BundesnutzerInnen setzt die BIG einen 2 - 3 % höheren

       fiktiven Zinssatz ein, als sie für die aufgenommenen Kredite (z.B. Schweizer Franken

       Kredit) tatsächlich den Banken bezahlt.

       Über die Laufzeit von 20 Jahren ergeben sich bei der Annuität (die über die Mieten der

       NutzerInnen rückbezahlt wird) extrem hohe Sondergewinne (z.B. beim Projekt SOWI

       Innsbruck + 180 Mio. S usw.) für die BIG, denen keine Leistung gegenübersteht. In

       Zeiten der Budgetrestriktionen ist diese Vorgangsweise absolut unverständlich und

       unhaltbar.

 

6.    Einer ökologischen Bauweise und dem Einbau von sparsamen Energiesystemen in die

       Neubauten (Energiesparhäuser) wird von der BIG wenig Bedeutung zugemessen. Im

       Vordergrund stehen "günstige Mietkosten” und niedrige Investitionen zu Baubeginn. Die

       Folgekosten des späteren Betriebes bzw. die Energiekosten sind für die BIG anscheinend

       relativ uninteressant, da diese sowieso der/die spätere BundesnutzerIn bezahlen muß;

       somit stellt sich die Frage der Einhaltung des Gebotes der wirtschaftlichen Sparsamkeit

       bzw. der Maximierung des volkswirtschaftlichen Nutzens (§14 ff BHG).

 

7.    Dem Vernehmen nach soll bei mehreren Ausschreibungen den anbietenden Firmen

       ausdrücklich die Verwendung halogenfreier Datenkabel (das sind PVC - freie Kabel)

       untersagt worden sein. Abgesehen von der ökologischen Schädlichkeit von PVC ist

       spätestens seit dem Düsseldorfer Flughafenbrand die Frage der Verwendung

       halogenfreier Datenkabel auch eine Frage der Sicherheit für Personen (Gefährdung

       flüchtender Personen durch korrosive Gase) sowie eine Frage der Gebäudesicherheit und

       der Wirtschaftlichkeit (Zerstörung auch von nicht brennenden Gebäudeteilen). Es ist

       daher völlig unverständich, daß die BIG explizit die anbietenden Firmen verpflichtet,

       gegen Erfordernisse der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu verstoßen. Ferner

       widerspricht diese Verhaltensweise auch der einschlägigen DIN - Norm.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.  Haben Sie entweder im Rahmen der Bundesregierung oder im Bereich des

     Rechnungshofes einen Einfluß geltend gemacht, damit es nicht zu einem

     Tätigkeitsbericht an den Nationalrat, sondern lediglich zu Prüfungsberichten an die

     Einzelressorts kam?

 

2.  Ist es zutreffend, daß zwar einige Arbeitsbereiche der BIG als relativ zufriedenstellend

     bewertet worden sind, daß es jedoch bei der Wahrnehmung der Hauptaufgaben auch

     massive Kritik seitens des Rechnungshofes gerichtet an das Wirtschaftsressort gab?

 

3.  Wie lauten die an das Wirtschaftsministerium gerichteten Prüfungsberichte die BIG

     betreffend im exakten Wortlaut?

 

4.  Ist es zutreffend, daß der Rechnungshof Verwaltungskosten bei Fruchtgenußobjekten um

     ca. S 55,-- /m2 und Jahr festgestellt hat?

 

5.  Ist es zutreffend, daß die Verwaltungskosten in der Privatwirtschaft wesentlich niedriger

     liegen?

 

6.  Ist es zutreffend, daß die Honorare für gewerbliche Hausverwalter wesentlich

     überschritten worden sind?

 

7.  Ist es zutreffend, daß von der BIG neu errichtete Gebäude bis dato nicht dem Eigentum

     des Bundes einverleibt worden sind? Wenn ja, warum nicht?

 

8.  Welchen Gesamtwert haben die bis zum Jahr 1997 von der BIG errichteten Neubauten,

     welche Anzahlungen wurden dafür geleistet und in welchem Wert wurden Gebäude dem

     Eigentum des Bundes zugeführt?

 

9.  Ist es zutreffend, daß von der BIG errichtete Gebäude als deren Vermögenswerte in der

     Bilanz aktiviert worden sind? Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise im

     Hinblick auf den Grundsatz der Bilanzwahrheit und im Hinblick auf die Grundsätze

     ordnungsgemäßer Buchführung?

 

10.  Ist es zutreffend, daß FruchtnießerInnen eigentlich nicht berechtigt sind, als

       wirtschaftliche EigentümerInnen zu fungieren bzw. fremde Vermögenswerte in der

       eigenen Bilanz zu aktivieren? Wie erklären Sie sich unter diesem Aspekt die

       Verhaltensweise der BIG?

 

11.  Ist es zutreffend, daß durch diese Vorgangsweisen das Bundeshaushaltsgesetz

       (Vermögensrechnung des Bundes) verletzt worden ist?

12.  Sehen Sie in der Vorgangsweise (Nichtübereignung an den Bund) eine Verletzung der

       Budgethoheit des Nationalrates?

 

13.  Ist es zutreffend, daß die BIG einen 2 bis 3 % höheren fiktiven Zinssatz in ihre

       kalkulatorischen Kosten einbezieht und damit extrem hohe Sondergewinne lukrieren

       kann, denen in Wahrheit keine Leistung gegenüber steht?

 

14.  Ist es zutreffend, daß die solcher Art erzielten Sondergewinne allein beim Projekt SOWI

       Innsbruck S 180 Mio. betragen?

 

15.  Abgesehen von fehlenden ökologischen Zielsetzungen bzw. von der Verletzung

       rechtlicher Verpflichtungen zur Reduktion der CO2 - Emissionen stellt sich auch

       ökonomisch die Frage künftiger Energiekosten bei Bauwerken.

       Welche Vorgaben des Wirtschaftsressorts wurden der BIG gemacht, um eine

       volkswirtschaftlich optimale Nutzung von Gebäuden, d.h. eine Minimierung von

       Energiekosten durch Wärmedämmungsmaßnahmen, zu erreichen? (Bitte detaillierte

       Vorgaben bzw. Richtlinien übermitteln.)

 

16.  Welche k - Werte wurden a) bei Mauern, b) bei Fenstern und Außentüren bei den von der

       BIG errichteten Objekten realisiert?

 

17.  Ist es zutreffend, daß bei mehreren Ausschreibungen die Verwendung halogenfreier

       Datenkabel seitens der BIO ausdrücklich untersagt worden ist?

 

18.  Welche BIG - Bauvorhaben wurden realisiert, ohne daß halogenfreie Datenkabel

       verwendet worden sind?

 

19.  Wie beurteilen Sie nach dem Düsseldorfer Flughafenbrand den Einsatz von anderen als

       halogenfreien Datenkabeln unter Bedachtnahme auf die Sicherheit von Personen, unter

       Bedachtnahme auf die Sicherheit von Gebäuden und unter Bedachtnahme auf die

       gebotene Wirtschaftlichkeit (Zerstörung von nicht brennenden Gebäudeteilen)?

 

20.  Ist Ihnen bekannt, daß die einschlägige DIN - Norm den Einsatz halogenfreier Kabel in

       öffentlichen Gebäuden empfiehlt? Warum wird dieser Empfehlung nicht entsprochen?

 

21.  Welche q - Werte werden bei den Materialien in den von der BIG errichteten Gebäuden

       realisiert?

 

22.  Was werden Sie tun, daß in Zukunft im öffentlichen Sektor ausschließlich halogenfreie

       Datenkabel eingesetzt werden?

 

23.  Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es eine die Gesamttätigkeit der BIG seit Gründung

       umfassende Evaluierung durch den Rechnungshof in Form eines Tätigkeitsberichtes an

       den Nationalrat geben wird?