538/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablè an den Bundesminister für Justiz betreffend Haftverhandlungen

 

 

Mit 1. 1. 1994 wurde die StPO dahingehend geändert, daß innerhalb von 14 Tagen ab Festnahme und binnen weiterer 4 Wochen jeweils obligatorische Haftverhandlungen durchzufahren sind, wobei für die erste Haftverhandlung ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, falls kein eigener Verteidiger bestellt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)      Wieviele Haftverhandlungen wurden in den Landesgerichten für Strafsachen Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Klagenfurt seit dieser Einführung bisher jeweils durchgeführt.

 

2)      Welche Kosten für Pflichtverteidiger sind im Zusammenhang mit diesen Haftverhandlungen bei den einzelnen Landesgerichten entstanden?

 

3)      Wie hoch waren jeweils die Dolmetschkosten?

 

4)      Wieviele Untersuchungshäftlinge wurden in der ersten oder in der zweiten Haftverhandlung bei den genannten Gerichten aus der Untersuchungshaft entlassen?

 

5)      Sind Sie der Ansicht, daß dieses Haftprüfungsverfahren in Geltung bleiben soll oder planen Sie eine Änderung?  Wenn ja, in welcher Form?