5409/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Dr. Ofner, Bgdr. Jung, Mag. Firlinger und

Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

 

betreffend Klarstand bei den gepanzerten Berge - und Kampffahrzeugen des

österreichischen Bundesheeres

 

 

Laut der Unterlage des BMLV “Beschaffungen für die MECH - TRUPPE” aus dem Jahr

1996 stellt “Die Stärke der mechanisierten Kampftruppen des Bundesheeres mit 3

Panzerbataillonen, 3 Panzergrenadierbataillonen, 3 Aufklärungsbataillonen sowie der für

erforderlich erachteten Artillerie, Fliegerabwehr und beweglichen Panzerabwehr ...auf

die Bewältigung einer räumlich und kräftemäßig begrenzten Bedrohung...  ...in diesem

Umfang nur die noch vertretbare Untergrenze zur Aufgabenerfüllung dar.” Der

Rechnungshof stellte in seinem Tätigkeitsbericht III - 60 aus 1995 bei der Überprüfung

der 3 Panzergrenadierbataillone fest, daß im Jahresdurchschnitt 1993 zwischen 24 bis

36% (!) der Kettenfahrzeuge dieser Bataillone nicht einsatzbereit waren! Seit dieser

Überprüfung sind mehr als 4 Jahre vergangen und der Klarstand bei den Panzern der

Panzergrenadierbataillone ist seither weiter gesunken. Mit Masse sind die

Panzergrenadierbataillone, wie hinlänglich bekannt, mit dem völlig überalterten

Schützenpanzer SAURER ausgerüstet, deren Durschschnittsalter beträgt 35 Jahre! Der

Schützenpanzer SAURER findet aber auch bei vielen anderen Waffengattungen, so u.a.

den Aufklärern, der Artillerie, den Pionieren und der Fliegerabwehr Verwendung und ist

mit mehreren hundert Stück verschiedenster Versionen der bei weitem häufigste Panzer

des Bundesheers.

 

Mit Empfehlung des Landesverteidigungsrates und Beschluß des Ministerrates sollen ab

1999/ 2000 die ersten von 112 SAURER (ausschließlich Gefechtsfahrzeuge der

Panzergrenadiergruppen) durch neue Schützenpanzer ASCOD ersetzt werden. Das

BMLV hält einen Zulauf von max. 10 Panzern pro Jahr für realistisch. Fachleute sprechen

schon lange davon, daß ein Zulauf von allerhöchstens 5 neuen Schützenpanzern pro

Jahr möglich ist. Im allerbesten Fall werden im Jahre 2010 2/3 der

Panzergrenadiergruppen mit einem neuen Schützenpanzer ausgerüstet sein und damit

lediglich 112 der vielen hundert in Verwendung stehenden Schützenpanzer SAURER

durch neue Fahrzeuge ersetzt sein. Was bis zu diesem Zeitpunkt und danach mit den

vielen hunderten anderen SAURER - Panzern, die eine sehr geringen Klarstand aufweisen,

und den damit ausgestatteten Verbänden geschehen soll ist völlig unklar. Das beim

derzeitigen und in Zukunft absehbaren Klarstand an Panzerfahrzeugen die im Mech -

Paket erwähnte “noch vertretbare Untergrenze zur Aufgabenerfüllung” längst

unterschritten ist, liegt auf der Hand.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1)  In welchem Zeitabstand wird der Klarstand bei den gepanzerten Berge - und

     Kampffahrzeugen des Bundesheeres überprüft?

 

2)  Welche Vorgaben müssen die verschiedenen Typen von gepanzerten Berge - und

     Kampffahrzeugen erfüllen, um den Kriterien des Klarstandes zu entsprechen?

 

3)  Welchen Klarstand bei den einzelnen Panzertypen hatte das Bundesheer im

     Jahresdurchschnitt 1998?

 

4)  Durch welche Maßnahmen könnte der Klarstand bei den Panzern des Bundesheeres

     erhöht werden?

     Wann werden diese Maßnahmen in Angriff genommen?

     Wenn nein, warum werden diese Maßnahmen nicht umgesetzt?

 

5)  Durch welche Maßnahmen soll, nach Zulauf der neuen Schützenpanzer für die

     Masse der Panzergrenadiergruppen, die Weiterverwendung hunderter

     Schützenpanzer SAURER gewährleistet werden?

 

6)  Wie lange sollen die, nicht durch neue Schützenpanzer ersetzten, SAURER - Panzer in

     Dienst bleiben?

 

7)  Welche Stärkemeldungen an Hauptwaffensystemen aufgeschlüsselt nach Typen und

     nationaler Bezeichnung von “Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen,

    gepanzerten Mannschaftstransportwagen und Schützenpanzern ähnliche Fahrzeuge,

    Abschußanlagen für Panzerabwehrlenkraketen, die ständig als fester Bestandteil auf

    gepanzerten Fahrzeugen montiert sind und selbstfahrenden und gezogenen

    Artilleriegeschützen, Granatwerfern und Mehrfachraktenenwerfern” hat das BMLV

    auf Grund unserer Verpflichtungen im Rahmen der Verhandlungen über Vertrauens -

    und Sicherheitsbildende Maßnahmen (Wiener Dokument 1994 der VSBM) für das

    Jahr 1998 und 1999 gemeldet?