5409/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Dr. Ofner, Bgdr. Jung, Mag. Firlinger und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Klarstand bei den gepanzerten Berge - und Kampffahrzeugen des
österreichischen Bundesheeres
Laut der Unterlage des BMLV “Beschaffungen für die MECH - TRUPPE” aus dem Jahr
1996 stellt “Die Stärke der mechanisierten Kampftruppen des Bundesheeres mit 3
Panzerbataillonen, 3 Panzergrenadierbataillonen, 3 Aufklärungsbataillonen sowie der für
erforderlich erachteten Artillerie, Fliegerabwehr und beweglichen Panzerabwehr ...auf
die Bewältigung einer räumlich und kräftemäßig begrenzten Bedrohung... ...in diesem
Umfang nur die noch vertretbare Untergrenze zur Aufgabenerfüllung dar.” Der
Rechnungshof stellte in seinem Tätigkeitsbericht III - 60 aus 1995 bei der Überprüfung
der 3 Panzergrenadierbataillone fest, daß im Jahresdurchschnitt 1993 zwischen 24 bis
36% (!) der Kettenfahrzeuge dieser Bataillone nicht einsatzbereit waren! Seit dieser
Überprüfung sind mehr als 4 Jahre vergangen und der Klarstand bei den Panzern der
Panzergrenadierbataillone ist seither weiter gesunken. Mit Masse sind die
Panzergrenadierbataillone, wie hinlänglich bekannt, mit dem völlig überalterten
Schützenpanzer SAURER ausgerüstet, deren Durschschnittsalter beträgt 35 Jahre! Der
Schützenpanzer SAURER findet aber auch bei vielen anderen Waffengattungen, so u.a.
den Aufklärern, der Artillerie, den Pionieren und der Fliegerabwehr Verwendung und ist
mit mehreren hundert Stück verschiedenster Versionen der bei weitem häufigste Panzer
des Bundesheers.
Mit Empfehlung des Landesverteidigungsrates und Beschluß des Ministerrates sollen ab
1999/ 2000 die ersten von 112 SAURER (ausschließlich Gefechtsfahrzeuge der
Panzergrenadiergruppen) durch neue Schützenpanzer ASCOD ersetzt werden. Das
BMLV hält einen Zulauf von max. 10 Panzern pro Jahr für realistisch. Fachleute sprechen
schon lange davon, daß ein Zulauf von
allerhöchstens 5 neuen Schützenpanzern pro
Jahr möglich ist. Im allerbesten Fall werden im Jahre 2010 2/3 der
Panzergrenadiergruppen mit einem neuen Schützenpanzer ausgerüstet sein und damit
lediglich 112 der vielen hundert in Verwendung stehenden Schützenpanzer SAURER
durch neue Fahrzeuge ersetzt sein. Was bis zu diesem Zeitpunkt und danach mit den
vielen hunderten anderen SAURER - Panzern, die eine sehr geringen Klarstand aufweisen,
und den damit ausgestatteten Verbänden geschehen soll ist völlig unklar. Das beim
derzeitigen und in Zukunft absehbaren Klarstand an Panzerfahrzeugen die im Mech -
Paket erwähnte “noch vertretbare Untergrenze zur Aufgabenerfüllung” längst
unterschritten ist, liegt auf der Hand.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Landesverteidigung folgende
1) In welchem Zeitabstand wird der Klarstand bei den gepanzerten Berge - und
Kampffahrzeugen des Bundesheeres überprüft?
2) Welche Vorgaben müssen die verschiedenen Typen von gepanzerten Berge - und
Kampffahrzeugen erfüllen, um den Kriterien des Klarstandes zu entsprechen?
3) Welchen Klarstand bei den einzelnen Panzertypen hatte das Bundesheer im
Jahresdurchschnitt 1998?
4) Durch welche Maßnahmen könnte der Klarstand bei den Panzern des Bundesheeres
erhöht werden?
Wann werden diese Maßnahmen in Angriff genommen?
Wenn nein, warum werden diese Maßnahmen nicht umgesetzt?
5) Durch welche Maßnahmen soll, nach Zulauf der neuen Schützenpanzer für die
Masse der Panzergrenadiergruppen, die Weiterverwendung hunderter
Schützenpanzer SAURER gewährleistet werden?
6) Wie lange sollen die, nicht durch neue Schützenpanzer ersetzten, SAURER - Panzer in
Dienst bleiben?
7) Welche Stärkemeldungen an Hauptwaffensystemen aufgeschlüsselt nach Typen und
nationaler
Bezeichnung von “Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen,
gepanzerten Mannschaftstransportwagen und Schützenpanzern ähnliche Fahrzeuge,
Abschußanlagen für Panzerabwehrlenkraketen, die ständig als fester Bestandteil auf
gepanzerten Fahrzeugen montiert sind und selbstfahrenden und gezogenen
Artilleriegeschützen, Granatwerfern und Mehrfachraktenenwerfern” hat das BMLV
auf Grund unserer Verpflichtungen im Rahmen der Verhandlungen über Vertrauens -
und Sicherheitsbildende Maßnahmen (Wiener Dokument 1994 der VSBM) für das
Jahr 1998 und 1999 gemeldet?