5411/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Lockerung der Bestimmungen des Bazillenausscheidergesetzes
In dem Gesetz über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von
Nahrungs - und Genußmitteln befaßten Personen (Bazillenausscheidergesetz) ist unter anderem
festgelegt, daß jene in diesem Bereich tätigen Personen sich regelmäßig amtsärztliche
Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen. Hierzu zählen die jährlich durchzuführende
Stuhlprobenuntersuchung und das Lungenröntgen. Der Zweck dieser Auflagen besteht darin,
bakterielle Erkrankungen, welche durch den Kontakt mit Lebensmitteln leicht übertragbar sind,
vorzubeugen.
Durch den Erlaß zum Bazillenausscheidergesetz vom 11. Juli 1997 wurden mit 13
Ausnahmegenehmigungen die strengen Kontrollen weitgehend gelockert. So unterliegen
beispielsweise Personen, die in Gefängnisküchen arbeiten nicht mehr diesen Bestimmungen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
ANFRAGE:
1) Wie begründen Sie die Tatsache, daß leicht übertragbare bakterielle Erkrankungen wie
TBC, Gelbsucht, Pseudo - Tuberkulose, Salmonellen oder Campylobakter in Europa wieder
im Steigen sind, die Bestimmungen des Bazillenausscheidergesetzes aber wesentlich
gelockert wurden?
2) Gibt es bereits Überlegungen die Bestimmungen wieder zu verschärfen?
Wenn ja, wie lauten diese Maßnahmen, wenn nein, warum nicht?
3) Wie viele Fälle sind Ihrem Ressort seit Inkrafttreten dieses Erlasses bekannt, wonach
Personen, die unter die Ausnahmegenehmigungen von der amtsärztlichen Untersuchung
allen, als Verursacher der Verbreitung pathogener Mikroorganismen ausgeforscht werden
konnten?
4) Welche Maßnahmen wurden in diesen Fallen von Ihrem Ressort ergriffen?