5411/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Lockerung der Bestimmungen des Bazillenausscheidergesetzes

In dem Gesetz über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von

Nahrungs - und Genußmitteln befaßten Personen (Bazillenausscheidergesetz) ist unter anderem

festgelegt, daß jene in diesem Bereich tätigen Personen sich regelmäßig amtsärztliche

Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen. Hierzu zählen die jährlich durchzuführende

Stuhlprobenuntersuchung und das Lungenröntgen. Der Zweck dieser Auflagen besteht darin,

bakterielle Erkrankungen, welche durch den Kontakt mit Lebensmitteln leicht übertragbar sind,

vorzubeugen.

 

Durch den Erlaß zum Bazillenausscheidergesetz vom 11. Juli 1997 wurden mit 13

Ausnahmegenehmigungen die strengen Kontrollen weitgehend gelockert. So unterliegen

beispielsweise Personen, die in Gefängnisküchen arbeiten nicht mehr diesen Bestimmungen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1) Wie begründen Sie die Tatsache, daß leicht übertragbare bakterielle Erkrankungen wie

    TBC, Gelbsucht, Pseudo - Tuberkulose, Salmonellen oder Campylobakter in Europa wieder

    im Steigen sind, die Bestimmungen des Bazillenausscheidergesetzes aber wesentlich

    gelockert wurden?

 

2) Gibt es bereits Überlegungen die Bestimmungen wieder zu verschärfen?

    Wenn ja, wie lauten diese Maßnahmen, wenn nein, warum nicht?

 

3) Wie viele Fälle sind Ihrem Ressort seit Inkrafttreten dieses Erlasses bekannt, wonach

     Personen, die unter die Ausnahmegenehmigungen von der amtsärztlichen Untersuchung

     allen, als Verursacher der Verbreitung pathogener Mikroorganismen ausgeforscht werden

     konnten?

 

4) Welche Maßnahmen wurden in diesen Fallen von Ihrem Ressort ergriffen?