5416/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Dr. Ofner, Bgdr. Jung, DI Schöggl und

Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

 

betreffend die Gliederung der großen Jägerverbände des Bundesheeres

 

Obwohl in den vom BMLV herausgegebenen Informationen zur sog. HG-NEU-NEU,

auch STRAN genannt, eine eindeutige geographische Aufteilung der “präsenten”

Jägerbataillone auf drei Jägerbrigaden, mit unterschiedlichen Aufgaben, Ausrüstung

und damit Ausbildung, die Rede ist, spricht der Militärkommandant von Tirol, Divr.

Neururer in einem Interview mit der Zeitung “Der Soldat” vom 18.11.1998 auf Seite 1,

5 und 7 von völlig anderen Tatsachen.

 

So soll in der Präsenzgliederung die 6. Jägerbrigade das Tiroler Jägerbataillon 24 an die

7. Jägerbrigade abgeben und gleichzeitig das Burgenländische Jägerbataillon 19

erhalten! Welches Bataillon die 1. Jägerbrigade für das abzugebende “Leihbataillon” 19

erhalten soll ist unklar. Welche Vorteile die Unterstellung eines Burgenländischen

Jägerbataillons unter ein Brigadekommando, das über viele hunderte Kilometer entfernt

liegt, bringen soll ist ebenfalls völlig unklar. Darüber hinaus ist das Kommando der 6.

Jägerbrigade als auch die Brigade selbst auf den “Kampf im Gebirge” und den damit

verbundenen Besonderheiten im (hoch)alpinen Gelände spezialisiert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

 

                                                               Anfrage

 

1) Wie sieht die tatsächliche Gliederung der 1., 6. und 7. Jägerbrigade nach Umsetzung

der STRAN in der Präsenz - und Mobgliederung aufgeschlüsselt auf die einzelnen

Bataillone und deren Kompanien aus?

 

2) An welchen Standorten befinden sich die Brigadekommanden, Bataillone und

Kompanien der drei Jägerbrigaden in der Präsenz - und Mobgliederung?

3) Entspricht die Aussage von Divr. NEURURER, daß die 6. JgBrig das JgB 24 abgegeben

muß und dafür das JgB 19 aus dem Burgenland erhalten soll, den Tatsachen?

Wenn ja, wie wird diese Maßnahme begründet?

Wenn nein, auf Grund welcher Informationen gelangt der Militärkommandant von Tirol

zu dieser Überzeugung?

 

4) Welche Vorteile, v.a. in Hinsicht auf die Dienstaufsicht, erwarten sich die zuständigen

Zentralstellen im BMLV von der Unterstellung eines burgenländischen Jägerbataillons

unter das mehrere hundert Kilometer entfernte Kommando der 6. Jägerbrigade?

 

5) Durch welche Maßnahmen wird die ganzjährige Präsenz von Jägerverbänden in

welcher Stärke sichergestellt?

 

6) In welcher Brigadestruktur und unter welchen Brigadekommanden gehen diese

Präsenzverbände ohne Mobilmachung in einen möglichen Einsatz?

 

7) In welcher Brigadestruktur und unter welchen Brigadekommanden gehen diese

Präsenzverbände nach einer Mobilmachung in einen möglichen Einsatz?

 

8) Wie viele und welche Einrückungstermine zu welchen Jägereinheiten und - verbänden

sind notwendig um diese Präsenzstärke über das ganze Jahr gewährleisten zu können?

Wie viele der dort einzuziehenden Grundwehrdiener werden eine achtmonatigen bzw.

eine 6+1+1 - monatigen Grundwehrdienst ableisten?

 

9) Wie unterscheiden sich die 1., 6. Und 7. Jägerbrigade in Hinsicht auf die ihnen

erteilten Grundaufträge, ihre Ausrüstung und Ausbildung?

Welche Bataillone dieser Brigaden sollen gehärtet werden?

Welche Bataillone dieser Brigaden sollen luftbeweglich werden?

Welche Bataillone dieser Brigaden sollen für den Kampf im Gebirge geeignet sein?