5417/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen an den
Bundesminister für Justiz
betreffend die Untersuchung eines schweren Vorwurfes, der gegen den
Vorsitzer eines Geschworenensenates erhoben wurde
Der Vorsitzende eines Geschworenensenates soll laut im Gerichtssaal anwesender Zeugen im
Zuge der Einvernahme des Angeklagten in der Strafsache zu 20 v Vr 1156/96, 20 v HV 3561/96
folgendes angemerkt haben:
“Wenn der Herr Minister nicht gerade durch die Briefbomben so sensibilisiert
wäre, gebe ich gerne zu, daß dieser Prozeß gar nicht stattgefunden hätte...”
Diese Aussage ist dem ehemaligen sozialistischen Abgeordneten zum Nationalrat SR. Dipl.-
Vw. Mag. DDr. Stephan TULL zu Ohren gekommen.
Der Verteidiger des Angeklagten hat - wie Tull dem Gerichtsakt entnehmen konnte - das
Landesgericht für Strafsachen Wien in seinem Schriftsatz vom 20. April 1998 auf den geschilderten
Vorfall hingewiesen.
Der obige Vorfall wird in dem zu erwartenden Verfahren vor dem “Europäischen Gerichtshof
Menschenrechte” in Straßburg behandelt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesmini -
ster für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Haben Sie als zuständiger Bundesminister für Justiz jemals in irgendeiner Weise zu erken -
nen gegeben oder auch nur durchblicken lassen, daß in Zusammenhang mit den Briefbom -
benanschlägen aus Gründen der allgemeinen Abschreckung heraus der oben angeführte
Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verfahren zu ziehen sei? -
Wenn nein, sind Sie bereit, den dargelegten Sachverhalt einer strengen Untersuchung zu
unterziehen, allfällige Maßnahmen zu setzen und dem Nationalrat genauestens darüber zu
berichten?
2.) Meinen Sie nicht auch, daß diese skandalöse Anmerkung des Vorsitzers eine Geschwore -
nensenates höchste Aufmerksamkeit und Unverständnis bei den Richtern des “Europäi -
schen Gerichtshofes für Menschenrechte” hervorrufen wird und dem Ansehen Österreichs
jedenfalls abträglich sein wird?