5417/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

            der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

            und Kollegen an den

            Bundesminister für Justiz

            betreffend die Untersuchung eines schweren Vorwurfes, der gegen den

            Vorsitzer eines Geschworenensenates erhoben wurde

 

 

        Der Vorsitzende eines Geschworenensenates soll laut im Gerichtssaal anwesender Zeugen im

Zuge der Einvernahme des Angeklagten in der Strafsache zu 20 v Vr 1156/96, 20 v HV 3561/96

folgendes angemerkt haben:

 

                “Wenn der Herr Minister nicht gerade durch die Briefbomben so sensibilisiert

                wäre, gebe ich gerne zu, daß dieser Prozeß gar nicht stattgefunden hätte...”

 

         Diese Aussage ist dem ehemaligen sozialistischen Abgeordneten zum Nationalrat SR. Dipl.-

Vw. Mag. DDr. Stephan TULL zu Ohren gekommen.

         Der Verteidiger des Angeklagten hat - wie Tull dem Gerichtsakt entnehmen konnte - das

Landesgericht für Strafsachen Wien in seinem Schriftsatz vom 20. April 1998 auf den geschilderten

Vorfall hingewiesen.

 

         Der obige Vorfall wird in dem zu erwartenden Verfahren vor dem “Europäischen Gerichtshof

Menschenrechte” in Straßburg behandelt werden.

 

         In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesmini -

ster für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.) Haben Sie als zuständiger Bundesminister für Justiz jemals in irgendeiner Weise zu erken -

     nen gegeben oder auch nur durchblicken lassen, daß in Zusammenhang mit den Briefbom -

     benanschlägen aus Gründen der allgemeinen Abschreckung heraus der oben angeführte

     Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verfahren zu ziehen sei? -

 

     Wenn nein, sind Sie bereit, den dargelegten Sachverhalt einer strengen Untersuchung zu

     unterziehen, allfällige Maßnahmen zu setzen und dem Nationalrat genauestens darüber zu

     berichten?

2.) Meinen Sie nicht auch, daß diese skandalöse Anmerkung des Vorsitzers eine Geschwore -

     nensenates höchste Aufmerksamkeit und Unverständnis bei den Richtern des “Europäi -

     schen Gerichtshofes für Menschenrechte” hervorrufen wird und dem Ansehen Österreichs

     jedenfalls abträglich sein wird?